Ausgabe 
19.9.1969
 
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führt. An alle Haushalte werden daher in den nächsten Ta­gen durch Beauftragte der Stadtverwaltung Haushaltslisten zur Ausfüllung zugestellt.

Die Haushaltsliste dient zur Feststellung de - s steuer­lich zu berücksichtigenden Personenstandes, für die Ausferti­gung der Lohnsteuerkarten 1970, sowie für den Gewerbesteuer- ausgleich zwischen Wohn- und Betriebsgemeinden.

Wir bitten, die Haushaltslisten unbedingt richtig und vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und zur Abho­lung bereit zu legen. Durch nicht rechtzeitige und unvollstän­dige Ausfüllung der Haushaltslisten verzögert sich dieAusstel- lung der Lohnsteuerkarten für 1970.

Besonders bitten wir darauf zu achten, daß in der Spalte 10 die genaue Anschrift des Arbeitgebers eingetragen wird.

Die Haushaltslisten werden ab Montag, dem 22. September 1969, abgeholt. Alle Haushaltungen, die keine Haushaltsliste (Personenstandsaufnahme) erhalten haben, kön­nen dieselbe im Zimmer 16 des Rathauses während der Dienst­stunden abholen.

Montabaur, den 17. Sept. 1969 Stadtverwaltung Montabaur

gez, Mangels, Bürgermeister

Wahlbekanntmachung

1. Am 28. September 1969 findet die Wahl zum Deut- schen Bund estag statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Stadt Montabaur ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt:

WAHLBEZI RK NR._I

Joseph-Kehrein-Schule, Gelbachstr. 1

WAHLBEZI RK!NR. II

Amtsgericht Montabaur, Bahnhofstr. 47

WAH LBEZIRK NR. III

Gaststätte "Zur Sommerwiese Bes. W. Faber,

Limburger Str; 1

WA HLBE ZIRK NR. I V

Staatl.- Gymnasium, Wölfchesbitzstr, 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten

in der Zeit vom 4. September 1969 bis 6. September 1969

zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahk-

raum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er ein­getragen ist.

Die Wähler haben Ihre Wahlbenachrichtigung und einen amt­lichen Personalausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbe­nachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden:

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Z we itstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge und Angabe der Partei oder des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kröis für die Kennzeichnung.

2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Partei und die Namen der ersten 5 Be­werber der zugelassenen Landeslisten und links von der Par­teibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung»

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab, daß er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Z we i t s t i m me in der Weise, daß er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den Wahlumschlag ge­legt werden.

4. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahl­ergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jetdermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausge­stellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Ge­meindebehörde einen amtlichen Stimmzettel des Wahl­kreises, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amt­lichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Kreiswahlleiter übersenden, daß er dort spätestens am Wahl­tage bis 18 Uhr eingeht. Er kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle des Kreiswahlleiters abgeben.

Montabaur, den 16. Sept. 1969 Stadtverwaltung Montabaur

gez. Mangels, Bürgermeister

Kriegsgräber

Übernahme d'er Erhaltung von bisher pri­vat gep fle g te n Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft durch das Land Gräber der Opf er von Krieg und Gewaltherrschaft, die bis­her von den Angehörigen (privat) gepflegt wurden,können noch bis zum 31. Dezember 1969 in die öffentliche Pflege durch das Land übernommen werden.

Um einen Überblick über die Anzahl der ggf. für eine Übernahme in öffentliche Pflege in Betracht kommen­den Gräber zu erhalten, werden die Angehörigen der be­treffenden Kriegs- und NS-Opfer, die eine Übernahme der Erhaltung der Gräber durch das Land wünschen, gebeten, dies bis spätestens 1. Oktober 1969 der Stadtverwal.fung-Fried- hofsamt schriftlich oder zu Protokoll bekanntzugeben und sich gleichzeitig mit allen dadurch etwa notwendig wer­denden Maßnahmen (wie z. B. Verlegung des Grabes in ein geschlossenes Ehrenfeld innerhalb des Friedhofes) unwider­ruflich einverstanden zu erklären.

Nach dem 31. Dezember 1969 ist die Übernahme privatgepflegter Gräber in öffentliche Pflege nicht mehr möglich . Diejenigen privatgepflegten Gräber, deren Er­haltung vom Land nicht übernommen wird, unterliegen ab 1. Januar 1970 nicht mehr den Bestimmungen des Gräber­gesetzes, so daß für sie kein dauerndes Ruherecht besteht.

Es wird ausdrücklich darauf "hingewiesen, daß ein Rechts­anspruch auf Übernahme der Erhaltung eines privatgepfleg­ten Grabes durch das Land nicht besteht. Wird mit Einver­ständnis der Angehörigen ein privatgepflegtes Grab in öffent­liche Pflege übernommen, entstehen den Angehörigen da­durch keine Kosten.

gez. Mangels, Bürgermeister

Badezeitenplan

Die Freibadsaison 1969 wird ab Montag, dem 15. 9. 1969, für beendet erklärt.

Nachfolgend wird der für die Wintersaison (ab 15. 9,1969) gültige Badezeitenplan veröffentlicht:

BA D EZ EITEN P LAN

- Hallenbad Montabaur - gültig ab 15. 9.1969

Montag vormittags geschlossen

14. 00 - 16. 00 Uhr 16. 00 - 19. 00 Uhr 19. 00 - 20.30 Uhr (14. 00 - 17. 00 Uhr) Dienstag 7. 00 - 9, 00 Uhr

Frauenbad

Familienbad

Bundeswehr

(Schwimmunterricht)

Bundeswehr

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