führt. An alle Haushalte werden daher in den nächsten Tagen durch Beauftragte der Stadtverwaltung Haushaltslisten zur Ausfüllung zugestellt.
Die Haushaltsliste dient zur Feststellung de - s steuerlich zu berücksichtigenden Personenstandes, für die Ausfertigung der Lohnsteuerkarten 1970, sowie für den Gewerbesteuer- ausgleich zwischen Wohn- und Betriebsgemeinden.
Wir bitten, die Haushaltslisten unbedingt richtig und vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und zur Abholung bereit zu legen. Durch nicht rechtzeitige und unvollständige Ausfüllung der Haushaltslisten verzögert sich dieAusstel- lung der Lohnsteuerkarten für 1970.
Besonders bitten wir darauf zu achten, daß in der Spalte 10 die genaue Anschrift des Arbeitgebers eingetragen wird.
Die Haushaltslisten werden ab Montag, dem 22. September 1969, abgeholt. Alle Haushaltungen, die keine Haushaltsliste (Personenstandsaufnahme) erhalten haben, können dieselbe im Zimmer 16 des Rathauses während der Dienststunden abholen.
Montabaur, den 17. Sept. 1969 Stadtverwaltung Montabaur
gez, Mangels, Bürgermeister
Wahlbekanntmachung
1. Am 28. September 1969 findet die Wahl zum Deut- schen Bund estag statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Stadt Montabaur ist in folgende 4 Wahlbezirke eingeteilt:
WAHLBEZI RK NR._I
Joseph-Kehrein-Schule, Gelbachstr. 1
WAHLBEZI RK!NR. II
Amtsgericht Montabaur, Bahnhofstr. 47
WAH LBEZIRK NR. III
Gaststätte "Zur Sommerwiese” Bes. W. Faber,
Limburger Str; 1
WA HLBE ZIRK NR. I V
Staatl.- Gymnasium, Wölfchesbitzstr, 2
In den Wahlbena’chrichtigungen, die den Wahlberechtigten
in der Zeit vom 4. September 1969 bis 6. September 1969
zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahk-
raum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben Ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden:
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Z we itstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge und Angabe der Partei oder des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kröis für die Kennzeichnung.
2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Partei und die Namen der ersten 5 Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung»
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab, daß er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Z we i t s t i m me in der Weise, daß er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muß vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden.
4. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jetdermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Wahlumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Kreiswahlleiter übersenden, daß er dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht. Er kann den Wahlbrief auch in der Dienststelle des Kreiswahlleiters abgeben.
Montabaur, den 16. Sept. 1969 Stadtverwaltung Montabaur
gez. Mangels, Bürgermeister
Kriegsgräber
Übernahme d'er Erhaltung von bisher privat gep fle g te n Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft durch das Land Gräber der Opf er von Krieg und Gewaltherrschaft, die bisher von den Angehörigen (privat) gepflegt wurden,können noch bis zum 31. Dezember 1969 in die öffentliche Pflege durch das Land übernommen werden.
Um einen Überblick über die Anzahl der ggf. für eine Übernahme in öffentliche Pflege in Betracht kommenden Gräber zu erhalten, werden die Angehörigen der betreffenden Kriegs- und NS-Opfer, die eine Übernahme der Erhaltung der Gräber durch das Land wünschen, gebeten, dies bis spätestens 1. Oktober 1969 der Stadtverwal.fung-Fried- hofsamt schriftlich oder zu Protokoll bekanntzugeben und sich gleichzeitig mit allen dadurch etwa notwendig werdenden Maßnahmen (wie z. B. Verlegung des Grabes in ein geschlossenes Ehrenfeld innerhalb des Friedhofes) unwiderruflich einverstanden zu erklären.
Nach dem 31. Dezember 1969 ist die Übernahme privatgepflegter Gräber in öffentliche Pflege nicht mehr möglich . Diejenigen privatgepflegten Gräber, deren Erhaltung vom Land nicht übernommen wird, unterliegen ab 1. Januar 1970 nicht mehr den Bestimmungen des Gräbergesetzes, so daß für sie kein dauerndes Ruherecht besteht.
Es wird ausdrücklich darauf "’hingewiesen, daß ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Erhaltung eines privatgepflegten Grabes durch das Land nicht besteht. Wird mit Einverständnis der Angehörigen ein privatgepflegtes Grab in öffentliche Pflege übernommen, entstehen den Angehörigen dadurch keine Kosten.
gez. Mangels, Bürgermeister
Badezeitenplan
Die Freibadsaison 1969 wird ab Montag, dem 15. 9. 1969, für beendet erklärt.
Nachfolgend wird der für die Wintersaison (ab 15. 9,1969) gültige Badezeitenplan veröffentlicht:
BA D EZ EITEN P LAN
- Hallenbad Montabaur - ‘ gültig ab 15. 9.1969
Montag vormittags geschlossen
14. 00 - 16. 00 Uhr 16. 00 - 19. 00 Uhr 19. 00 - 20.30 Uhr (14. 00 - 17. 00 Uhr) Dienstag 7. 00 - 9, 00 Uhr
Frauenbad
Familienbad
Bundeswehr
(Schwimmunterricht)
Bundeswehr
- 2 -

