Ausgabe 
12.9.1969
 
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AUS DEM STADTGESCHEHEN

Kunstausstellung

Die diesjährige Kunstausstellung der Nassauischen Kulturstiftung mußte ausfallen, da bei den eingereichten Werken der Kitsch die Kunst überwog.

Vier Tage lang feierte Montabaur wiederum seine

Kirmes.

Die Segel fluggruppe Montabaur ist z.Zt. rund 50 Personen stark. Ihr Übungsgelände zwischen Niederelberter und Hollerer Straße ist 1000 m lang und 80 m breit,

Über 300. 000 Personen haben nunmehr das Hallen - und Freibad Montabaur besucht.

Eine große Sommerfahrt durch Frankreich und Italien unternahm eine Pfadfindergruppe aus Diez und Montabaur.

Einen neuen Werbeprospekt in Form eines Kruges hat der Kreisverkehrsverein herausgegeben.

Zwischen Kasernengelände und Truppenübungsplatz wird eine Brücke über die Umgehungsstraße gebaut. i

Die Peterstorstraße wurde ausgebaut. ]

Im ehemaligen Internat des Aufbaugymnasiums eröff- j nete die Realschule mit 106 Schülern ihren Unterrichtsbe- j

trieb. !

Kennen Sie Montabaur? S

Ein kleines Heimat-Quiz j

Fragen: j

1. An welchen Straßen entstehen Auffahrten zur Umgehungs- ' Straße Montabaur?

2. An der Ecke Alleestraße/Sauertalstraße steht in Richtung Stadtzentrum ein Schild "Nassau 28 km". Wieviel Ki­lometer sind es aber in Wirklichkeit?

3. Wieviel Stufen hat die Treppe zwischen Alleestraße und Hinterem Rebstock?

4. Wie heißt die Schülerzeitung des Gymnasiums?

5. Wo stand früher das Denkmal für die Gefallenen des Krieges 1870/71?

Sagen der Heimat:

DIE GLOCKE VON HADAMAR j

General Tilly zog von Montabaur über den Wester- ' wald gegen die Burg Wallmerod. Auf dem Heimweg von

Hadamar erfuhr derBurgherrdavon und ritt eilig auf Seiten­wegen zu seiner Frau, die ihn voller Sorge erwartete.

Tilly belagerte die Burg. Als es ihm zu lange dau­erte, verlor der General die Geduld und rief; "Wenn morgen früh die Glocke der Abtei von Hadamar läutet, muß die Burg i und auch der Kopf des Herrn von Wallmerod fallen. " Dies erfuhr die Frau des Burgherrn. Sie konnte in der Nacht kein Auge schließen und überlegte unentwegt, wie sie das Leben ^ ihres Mannes retten könnte. j

Noch ehe der Morgen graute, eilte sie nach Hada­mar. Sie schlich sich in den Glockenturm und stieg die Stu­fen hinauf zum Glockenstuhl.Hier umfaßte sie mit ihren Ar- I

i

men den Klöppel. Er sollte nicht anschlagen.

Als die Zeit des Läutens gekommen war, zog der '

Glöckner wie üblich das Seil. Aber kein Ton erklang. Der ]

Mönch wunderte sich und versuchte es erneut - doch was war jj

das? Das Seil färbte.sich rot. Noch einmal riß er mit ganzer ' Kraft daran. Ein furchtbarer Schrei ertönte, und aus dem jj

Turm stürzte ein menschlicher Körper herab. Schauerlich schlug die Glocke an.

Bald darauf erstürmte Tilly die Burg von Wallmerod.

Das Haupt des Burgherrn fiel durch das Schwert.

Ohne schuldhaftes Versäumnis

EINSPRUCHSRECHT FÜR URLAUBER

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts Das Amtsgericht erließ gegen einen Kraftfahrer we­gen einer Übertretung im Straßenverkehr eine Strafverfügung über 60 DM Geldstrafe. Da der Kraftfahrer sich auf 3 Wochen 1

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Urlaub befand, wurde ihm die Strafverfügung durch Nieder­legung bei der Post zugestellt. Nach Rückkehr von einem Ur­laub holte er sie bei der Post ab. Zu diesem Zeitpunkt war die Einspruchsfrist von einer Woche bereits abgelaufen. Er ließ durch seinen Verteidiger Einspruch einlegen und gleich­zeitig wegen Versäumung der Einspruchsfrist Wiedereinset­zung in den - vorigen Stand beantragen.

Der Amtsrichter und - auf Beschwerde - auch das Landgericht gaben dem Wiedereinsetzungsantrag nicht statt. Wer sich, so sagte das Landgericht, von seinem Wohnort für längere Zeit entferne, sei im eigenen Interesse gehal­ten, Vorkehrungen zu treffen, um von Zustellungen recht­zeitig Kenntnis zu erlangen und die Einhaltung von Fristen wahren zu können, z. B. durch Erteilung von Empfangs- und Handelsvollmacht an eine andere Person. Eine Urlaubsreise sei grundsätzlich kein Anlaß für die Gewährung der Wieder­einsetzung in den vorigen Stand. Daraufhin legte der Be­schwerdeführer Verfassungsbeschwerde ein und hatte Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht hob den Beschluß des Land­gerichts wegen Verstoßes gegen Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes auf. Der Grundsatz, daß vor Gericht jeder­mann Anspruch auf rechtliches Gehör hat, sei verletzt. Die Unzulänglichkeiten des summarischen Strafverfahrens (Straf­verfügungen, Strafbefehle) könnten verfassungsrechtlich nur darum hingenommen werden, weil das rechtliche Gehör für den Betroffenen dadurch verbürgt sei, daß er die Mög­lichkeit habe, durch Einspruch eine Hauptverhandlung zu erhalten.

Im Falle der Versäumung der Einspruchsfrist hänge diese Möglichkeit davon ab, ob Wiedereinsetzung gewährt werde. Bei Anwendung der prozeßrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung müsse beachtet werden, daß das Grundgesetz für alle gerichtlichen Verfahren ein Mindest­maß an rechtlichem Gehör gewährleiste. Dieses Verfassungs- gebot habe das Landgericht bei den Anforderungen, die es an die Sorgfaltspflicht des Beschwerdeführers in bezug auf eine zu erwartende Zustellung gestellt habe, verkannt.

Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vor­übergehend - z. B. während einer dreiwöchigen Urlaubsreise nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zu­stellungen zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhal ten wird, falls ihm während dieser Zeit eine Strafverfügung durch Niederlegung bei der Post zugestellt werden und er aus Unkenntnis dieser Ersatzzustellung die Einspruchsfrist versäumen sollte.

Das gilt freilich nicht, wenn ihm anderes Verschul­den zur Last gelegt werden kann, wenn er also z. B, die Ab­holung vernachlässigt hat oder sich einer erwarteten Zustel­lung vorsätzlich entziehen wollte (BVerfG, Beschl. v.21.1. 1969 - 2 BvR 724/67 NJW 1969, 1103).

Computer-Service der Sparkassen

Die deutschen Sparkassen haben erstmalig einen Computer-Beratungsdienst über Geldanlagen eingeführt.

Auf der "Teenage fair 1969" in Düsseldorf, eine Ausstellung für junge Leute, wurde der Computer -Service besonders her­ausgestellt.

Neun Millionen 14- bis 24-jährige in der Bundesrepu­blik verfügen, so hat man herausgefunden, über mehr als 20 Milliarden Mark im Jahr.

Jeder Jugendliche kann den Sparkassen-Computer - Service in Anspruch nehmen, der ihm individuellen Rat zur Geldanlage geben wird. Der Computer ist mit so umfang­reichen und vielseitigen Daten gefüttert, daß rund 500.000 Briefvariationen möglich sind.

Spätestens fünf Tage nach Eingang eines ausgefüllten Fragebogens im Computer-Center erhält jeder Teilnehmer eine aufseine persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Be­ratung in Form eines Computer-Briefes.

Die Nassauische Sparkasse hat in ihrem Geschäfts- gebiet allein ca. 50.000 Fragebogen verteilt.