Lfd. Bezeichnung verlaufend von Klassifi - TagderVer- bis zierung kehrsüberg.
Auf dem Kalk,Gärtnerei Schneider Kath. Pfarrzen- trum Flurstücke 1619/2, 1622/7 und 2795 (Teil- stüc k)
Gemeinde
str.
1.12.1967
Philipp-Geh- Frh.-v„-Stein-Str. ling-Str. Rheinstr.
Flurstück 94 Gemeinde-
str. 1. 1.1968
Dillstr. Philipp-Geh- Gemeinde-
ling-Str. /Rhein- str. str., Flurstück
101 u. 143 l.a.1968
Dillstr. Philipp-Geh- Gemeinde-
ling-Str./Wied- str«, str., Flurstück
49 1. 6. 1968
Lahnstr. Dillstr./Rheinstr. 1. 1.1968
Flurstück 119 Gemeindestr.
Lahnstr. Rheinstr./Albert- Gemeinde
str. Flurstück str.
218 1. 6.1968
Siegstr.
Rheinstr. / Albertstr. Flurstück 259
Gemeinde
str.
1. 6.1968
10 Albertstr.
Brücke Eigen- Gemeinde- dorferstr. ./Frösch- str. pfortstr.
Flurstück 21 1.
6.1968
11 Wiedstr.
Albertstr./Lahn- Gemeindestr. str.
Flurstücke 72 u.
110 1 .
6.1968
12 Rheinstr.
Albertstr./Haus Gemeinde- Jakob Lenz str.
Flurstück 177 1.
6.1968
13 Hohe Straße Anwesen R. Braun Gemeinde- und Fußweg Staudter Str. u. str. und
von Hohe Str. bis Fußweg
Anwesen Kottwitz
Flurstücke 5833/1, 1. 11.1968
5832/1 (Teilstück)
14 An Wolfsturm vom Anwesen Willi
Roßbach bis Wolfs- Gemeindeturm str.
Flurstück 135 1.6.1969
15 Am Biebrichs- von Dillstr. bis Gemeinde
bach
str.
Straße am Gauls- bach Flurstück 148
1. 6.1969
16 Am Gäuls- von Rheinstr. bis Gemeindebach Straße am Wolfs- str. 1.6.1969
türm
Flurstück 150
Re chts mi tt e lbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der vViderspruch ist bei der Stadtverwaltung Montabaur - Bauverwaltung - Zimmer 19 des Rathauses schriftlich oder zur Niedere hrift einzulegen.
ist über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so kann Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz.in Koblenz, Regierungsstraße 7 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen der besonderen Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Sie kann ferner nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, es sei denn, daß die Klageerhebung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war oder unter den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles unterblieben ist.
Die Klage ist gegen die Stadt Montabaur, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, zu richten. Sie muß den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Diese Verfügung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 7.10. 1966 in der Zeit vom 24. Juli 1969 bis einschl. 1. August 1969 durch Aushang an der Bekanntmachungs tafel in der Vorhalle des Rathauses sowie durch Veröffentlichung in der Westerwälder-Zeitung bekanntgemacht.
Montabaur, den 18. Juli 1969
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels,
Bürgermeister
Stadtratsitzung
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 15. Juli 1969 aufgrund des § 127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 23.6.1960 in Verbindung mit § 6 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträgen) in der Stadt Montabaur vom 30.11.196 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teileinrichtungen als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -:
Am Wolfsturm
(Flur 51, Flurstüc k 135) Fahrbahn
Am Biebrichsbach
(Flur 51, Flurstück 148) Fahrbahn
Am Gäulsbach
(Flur 51, Flurstück 150) Fahrbahn
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für alle aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen der 1. Juni 1969 Montabaur, den 18. Juli 1969
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels Bürgermeister
GEBURTSTAGE IM AUGUST
Name:
Vorname:
geb. am:
Wohnung:
Bergfeld
Heinrich
22.8.1885
Hint. Rebstock 23
Bollentin
Franz
12.8.1894
Großer Markt 1
Born
Käthe
20.8.1892
Kehreinstr. 1
Carpentier
geb. Boll
Clara
30.8.1879
Altersheim
Fitzner
Willy
14.8.1888
Fürstenweg 31
Gelhard
Maria
geb. Jungl
as
31.8.1894
Aiieestr. 8
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