Ausgabe 
27.6.1969
 
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Blaulicht ist kein Freibrief

Wenn Polizei oder Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn durch die Straßen jagen - haben sie dann überall uneinge­schränkte Vorfahrt? Zwar verlangt das Gesetz, daß diesen Fahrzeugen sofort der Weg freigemacht wird. Der Bundes­gerichtshof sagt aber in einer neuen Entscheidung noch mehr: Die Fahrer dieser Einsatzwagen dürfen nicht wild drauflos fahren. Trotz Blaulicht und Horn ist die Straßenverkehrs­ordnung auch für sie da. Für die Einsatzfahrzeuge gibt es kein unbedingtes Vorrecht, und es gibt keinen allgemei­nen Vertrauensgrundsatz, daß durch die Einschaltung von Blaulicht und Martinshorn die übrigen Verkehrsteilnehmer schon in ausreichender Weise gewarnt worden wären. Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs muß sich vielmehr aus­reichend vergewissern, ob sie durch seine Absicht erkannt hätten und sich entsprechend verhielten.

(Az.: 4 StR 341/68)

Ohne Brille kein Schutz

Seinen Haftpflicht-Versicherungsschutz kann ein Kraftfahrer verlieren, der ohne Brille fährt und dabei einen Unfall ver­ursacht. Da? Oberlandesgericht Karlsruhe führt den Unfall eines Motorradfahrer, der nach Sachverständigengutachten ohne Brille fahrtuntüchtig ist, auf das Fehlen der Augen­gläser während der Fahrt zurück. Die Versicherungsgesell­schaft wurde von ihrer Deckungspflicht befreit. Er­schwerend kam hinzu, daß der Motorradfahrer bereits früher einen Unfall ohne Brille verschuldet hat. (OLG Karlsruhe, 9 U 126/67)

Verstärktes Interesse am Gewinnsparen

Wie wir aus dem Hause der Volksbank Montabaur erfahren, lassen die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse im Gewinnsparen der Volksbanken-Organisation für das zweite Halbjahr 1968 eine erneute Ausweitung dieser Sonderform des Kontensparens erkennen. Im Berichtszeitraum wurde ein neuer Gewinnsparverein gegründet. Gleichzeitig hat sich die Zahl der an der Durchführung des Gewinnsparens beteilig­ten Volksbanken um 10 auf 585 Institute erhöht. Berücksichtigt man auch noch die 15 Eisenbahn-Spar- und Darlehnskassen und den einen Post-Spar- und Darlehnsverein, die das Gewinnsparen betreiben, so ergibt sich für den Bereich der Volksbanken-Organisation eine Gesamtzahl von 601 beteiligten Instituten.

Das zunehmende Interesse weiterer Bevölkerungskreise an dieser Sonderform des Kontensparens läßt sich an der ge­stiegenen Zahl der an den Auslosungen teilnehmenden Spar­karten und Lose ablesen. ImBerichtszeitraum waren es über 35 000 mehr als im ersten Halbjahr 1968. Die Gesamt­zahl hat sich dadurch auf rd. 1, 38 Mio. erhöht. Die im Rah­men des Gewinnsparens hereingekommenen Sparbeiträge sind ebenfalls gestiegen. Mit 38, 3 Mio. DM wurde das schon sehr gute Ergebnis des ersten Halbjahres 1968 noch um 3,2 Mio. DM übertroffen. Im Berichtszeitraum wurden ins­gesamt 7 Mio. DM Gewinne ausgelost. Seit Einführung des Gewinnsparens im Herbst 1950 sind damit insgesamt knapp 159. Mio. DM zur Auslosung gekommen.

Höhere Zinsen für Volksbank-Sparbriefe

Die Volksbanken haben den Zinssatz für Volksbank-Spar- fcriefe mit Wirkung vom 1. Juli 1969 um 1/2 % auf nunmehr 6 1 fl % erhöht. Dadurch ermäßigt sich der Ausgabepreis für einen Sparbrief Typ I mit einem Nennwert von 1, 000 DM um 14 DM auf 730 DM. Bei Sparbriefen dieses Typs mit Nennbeträgen von 5. 000 und 10. 000 DM werden die Aus gabepreise um 70 bzw. 140 DM auf 3.650 und 7.300 DM herabgesetzt. Der Kapitalzuwachs der Volksbank-Spar­briefe Typ I beträgt jetzt mit eir-r 5-jährigen Laufzeit unter Ausschluß jeglichen Kursrisikos 37 cy 0<

Auch der Zinssatz für die Volksbank-Sparbriefe Typ II | (Ausgabe zum Nennbetrag von 1.000, 5.000 und 10.000 : DM) und Typ III (Ausgabe zum Nennbetrag von 100 und 500 | DM), mit nachträglicher halbjährlicher Verzinsung, wird ; ebenfalls mit Wirkung vom 1. 7. 1969 von 6 % auf 6 1/2 % erhöht.

Die Volksbanken-Organisation hat sich zu dieser Zinser- 1 höhung ihrer Sparbriefe im Hinblick auf die bevorstehende Anhebung der Zinssätze für längerfristige Spareinlagen und das Steigen der Effektivverzinsung am Rentenmarkt i entschlossen.

HAUSMITTEILUNG

Der Deutsche Gemeindebote begrüßt seinen neuesten Leser­kreis, welcher durch die Teilerweiterung seiner Untertitel­ausgaben in der Gemeinde Heiligenrode gegründet wurde.

Wir freuen uns, daß unsere neu hinzugekommenen Leser durch die Abonnierung des Deutschen Gemeindeboten zu einer aufschlußreichen Informationsquelle gegriffen haben.

Verantwortlich für den Schriftsatz: R. Schorr.

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Der DEUTSCHE GEMEINDEBOTE erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abon nenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. 1. 1964. Herausgeber und Chefredakteur: Hans Schmid. Verlagsleitung: Christa Frisch. Chef vom Dienst und Produktions leitung: Folker Doss. Anzeigenleitung: Fritz Volz. Druckerei- und Versandlei tung: Robert Loth.

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