So. 9.30 Uhr
10.30 Uhr 14.00 Uhr
Montag
TO.OO Uhr
Dienstag
14.45 Uhr
17.45 Uhr
Mittwoch
15. 00 Uhr
Donnerstag
20.00 Uhr Freitag
19.30 Uhr Samstag
16.00 Uhr
Kindergottesdienst Lutherkirche Gottesdienst Lutherkirche Gottesdienst in Welschneudorf
Kirchenchor übt
Konfirmandenunterricht Kindergottesdienst- Vorbereitung in der Mons-Tabor-Str. 23
Diaspora-Religionsunterricht in Ruppach
Bibelstunde
Jugendkreis
Posaunenchor übt in der Lutherkirche
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
E rgänzendes Planfeststellungsverfahren
f_ür die Um^ehun^_M o n tab a ur (B 49, 255); hier: Ausbau der L 327
Bezug: Offenlegung der Pläne in Montabaur vom 2.1. - 31.1.1969
Die gegen den oben bezeichneten Plan erhobenen Einwendungen sollen mit den Beteiligten gemäß § 18 (4) FStrG in einer mündlichen Verhandlung
am Dienstag, dem 22. Juli 1969, 9.00 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes in Montabaur erörtert werden.
Mit dem Schluß dieser Verhandlung wird das Anhörverfahren beendet werden.
Wie das Planfeststellungsverfahren befaßt sich auch die Verhandlung nicht mit der Regelung von Entschädigungsansprüchen, sondern nur mit Einsprüchen gegen den Plan. Die Entschädigungsansprüche werden nach besonderen rechtlichen Vorschriften gesondert geregelt.
Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den von dem Ausbauplan Betroffenen freigestellt.
Montabaur, den 12. Juni 1969 Stadtverwaltung Montabaur
gez.: Mangels
Bürgermeister
Stellenausschreibung
Die STADT MONTABAUR sucht zum sofortigen Eintritt 2 Stadtarbeiter
Fachkräfte mit handwerklichen Vorkenntnissen - Maurer, Schlosser, Installateure - erhalten den Vorzug.
1 Arbeiter (IN) für Garderobe im Hallenbad.
Bezahlung erfolgt nach dem BMT - G II mit Anschluß an die. Zusatzversorgungskasse und den sonst üblichen sozialen Leistungen.
Bewerber wollen sich bitte bis zum 30. Juni 1969 an das PERSONALAMT DER STADTVERWALTUNG MONTABAUR mit den entsprechenden Unterlagen wenden.
Montabaur, den 16. Juni 1969 Stadtverwaltung Montabaur
gez. Mangels
Bürgermeister
TIPS FÜR DEN GARTENFREUND
Der Rasenschnitt
Von Zeit zu Zeit müssen die Mähermesser überprüft und geschärft werden, weil nur scharfe Messer sauber schneiden. Ein Zierrasen sollte auf 4 cm Höhe gehalten werden. Die goldene— Schnittregel: Nie mehr als ein Drittel der Blattmasse nehmen, sonst wird der Rasen bräunlich.
Nicht auf den Kompost
Kranke Pflanzen und Samenunkräuter gehören nicht auf den Kompost. Bakterien und Pilzkrankheiten werden nämlich während des Rottevorgangs kaum abgetötet.
Pflanzen von Rosen
Beim Pflanzen von Rosen ist darauf zu achten, daß sie so tief in die Erde kommen, daß die Zweige vom Wurzelhals ab etwa drei Finger breit mit Erde bedeckt bleiben, wenn die einzelnen Pflanzen bereits fest angetreten (nicht getrampelt) worden sind.
Vorbereitung des Bodens
Zur Bodenvorbereitung gehört das Planieren. Eine schlecht planierte Fläche sieht nie schön aus. Im Hausgarten, wo der Spaten die Fräse ersetzt, lassen sich Bodenunebenheiten auch beim Umgraben ausgleichen. Man gräbt grundsätzlich nur einen Spatenstich tief, wenn man eine Rasenfläche anlegen will. Gräser sind bekanntlich Flachwurzler, sie dringen nur etwa 15 bis 20 Zentimeter in den Boden ein.
Strauch— und Wildrosen
Im Gegensatz zu den anderen Rosenarten brauchen Strauch— und Wildrosen kalkarmen Boden. Rosenhecken können entweder aus Strauchrosen, die man im Abstand von 1,5 m pflanzt, oder aus Wildrosen angelegt werden, von denen es etwa zehn Sorten in gärtnerischen Kulturen gibt.
BUNTES WELTMOSAIK
Eine besondere Leistung
Bei einem Hundewettbewerb in England ist ein besonders schöner schwarzer Pudel für eine einmalige Leistung ausgezeichnet worden: Er konnte am schnellsten mit dem Schwanz wedeln, was mit einem Zeitmesser gestoppt wurde. Und auf diese Leistung kam es eben bei der Prämierung an.
Seltsamer Auftrag
Ein Mechaniker in Philadelphia hatte von einer Kundin einen recht seltsamen Auftrag erhalten. Er sollte das Fernsehgerätfachgerechtdemolieren, weil sie es nicht mehr aushalten konnte, daß ihr Mann nur noch Augen für die Ansagerin hatte und sie überhaupt nicht mehr bemerkte.
- 2 -
«!

