Lange
Maria
22.6.1893
Peterstorstr. 12
geb. Meyer Lauer
Wilhelm
30.6.1890,
, Koblenzer Str. 15
Lenaif
Frieda
13.6.1884
Steinweg 37
geb. Klein Lotz
Hildegard
30.6.1889
Kirchstraße 4
geb. Stumpf Müller
Josefine
3.6.1893
Koblenzer Str. 23
Packheiser
Anna
15.6.1883
Wölf che sbitzstr.
geb. Prothamm
23
Dr. Rausch
Adolf
17.6.1891
„ Koblenzer Str. 14
Robertz
Paul
28.6.1889
Kopernikusstr. 13
Schlemmer
Jakob
23.6.1894
Kirchstr. 7
Straub
Anna
14.6.1896
Altersheim
geb. Werner Wurm
Ada
30.6.1896
Mons-Tabor-Str.4
geb. Baedorf Zimmermann Maria
10.6.1893
Koblenzer Str. 23
A LLGEMEINES
Eine Verkehrslücke wird geschlossen
Post richtet Stadtverkehr ein.
Wie wir soeben erfahren haben, will die Post in den nächsten Tagen einen Stadtverkehr mit Omnibussen eröffnen. Es sollen Verkehrsverbindungen zwischen den Schwerpunkten Sommerwiese - Alleestr. - Bahnhofstr.
- Fürsten Weg - Elgendorferstr. / Abzweigung Hallenbad - Herzog -Adolph Str . - Postamt - Rathaus - Kath. Kirche - Konvikt - Kaserne - Hallenbad geschaffen werden.
Die Ausnutzung der Verkehrseinrichtung dürfte jedem Montabaurer Bürger höchst willkommen sein, so daß die Bundespost mit kostendeckenden Einnahmen rechnen kann, zumal ein günstiger Pauschalpreis in Aussicht genommen ist.
URTEILE, DIE KRAFTFAHRER KENNEN SOLLTEN
Vertrauensgrundsatz bei Vorbeifahrt an haltendem Kraftfahrzeug:
In dichtem Ortsverkehr darf sich der Kraftfahrer weitgehend darauf verlassen, daß ein haltender Kraftfahrer nicht plötzlich und ohne Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr eine kaum zu erwartende Ausweichbewegung in die benachbarte Fahrspur macht. Er kann sich daher bei der Vorbeifahrt mit einem verhältnismäßig knappen Sicherheitsabstand begnügen. KG,
2 Ss 96/68.
Halten in zweiter Fahrspur nur ausnahmsweise:
In zweiter Fahrspur darf nur ausnahmsweise gehalten werden. Das Halten in zweiter Fahrspur zum Zwecke des Aus- und Eiusteigens geschieht fast immer aus reiner Bequemlichkeit, da es dem Kraftfahrer in der Regel zuzumuten ist, zu diesem Zweck in einer wegen der Parkverbote frei gelassenen Stelle am Fahrbahnrand anzuhalten. Es ist daher grundsätzlich verboten. KG, 2 Ss 96/68.
Entfallen der Wartepflicht nach Verkehrsunfall
Die Wartepflicht des Unfallbeteiligten entfällt, wenn sich auf Grund besonderer Umstände ergibt, daß der nicht an der Unfallstelle anwesende Geschädigte an sofortigen Feststellungen nicht interessiert ist. Selche Umstände können u. U. bei Unfällen mit eindeutiger Schuldfrage und geringem Sachschaden darin gesehen werden, daß der Unfallverursacher mit dem Geschädigten
verwandt oder gut bekannt ist oder zu ihm in guten nachbarschaftlichen oder geschäftlichen Beziehungen steht.
(OLG Hamm, 2 Ss 1132/68)
Verbotswidrige Geschwindigkeit als Indiz für Fahruntüchtigkeit ;
Wenn ein Kraftfahrer nach mehrstündigem Arbeitstag und längerem Gaststättenaufenthalt bei 1,2 Promille die in einer geschlossenen Ortschaft zulässige Höchstgeschwindigkeit vorsätzlich um das Doppelte überschreitet, so spricht das für seine Fahruntüchtigkeit. OLG Hamm, 1 Ss 615/68.
Fußgänger hat absolutes Vorrecht auf Fußgängerüberwegen;
Auf dem Fußgängerüberweg hat der Fußgänger unbedingten Vorrang. Der Kraftfahrer darf den von seinem Vorrecht Gebrauch machenden Fußgänger weder gefährden noch behindern noch belästigen. Muß der Fußgänger infolge der Fußgänger infolge der Fahrweise des Kraftfahrers stehen bleiben, so liegt darin eine Behinderung. OLG Düsseldorf, 1 Ss 406/68
Personenangaben im Kraftfahrzeugschein:
Der Kraftfahrzeugschein ist zwar eine öffentliche Urkunde. Er beweist aber nicht zu öffentlichem Glauben, daß die in ihm enthaltenen Angaben zur Person des Zulassungsinhabers richtig sind. BGH, GSSt 1/68.
IN EIGENER SACHE
An alle Vereine und Verbände
Liebe Leserinnen, lieber Leser,
wir machen darauf aufmerksam, daß wegen des Feiertages "Fronleichnam" der Redaktions- und Anzeigenannahmeschluß in der Ausgabe 23 des Mitteilungsblattes Ihrer Stadt bzw. Gemeinde um einen Tag vorverlegt werden muß.
Geben Sie bitte Ihre Manuskripte bzw. redakt. Texte so rechtzeitig ab, daß Sie bis spätestens 2.6., vormittags 9,00 Uhr bei Ihrer Stadt bzw. Gemeindeverwaltung bearbeitet werden können. Für die Einhaltung dieses Termines wird Ihnen dadurch eine pünktliche Veröffentlichung gewährleistet.
Verlag Hans Schmid GmbH
Hausmitteilung
Der Deutsche Gemeindebote begrüßt seinen neuesten Leserkreis, welcher durch die Teilerweiterung seiner Untertitelausgaben in den Gemeinden Winterberg, Nauborn, Zeppelinheim, Ruppertsburg, Goddelau und Ober- kirchen-Namborn gegründet wurden.
Wir freuen uns, daß unsere neu hinzugekommenen Leser durch die Abonnierung des Deutschen Gemeindeboten zu einer aufschlußreichen Informationsquelle gegriffen haben.
Verantwortlich für die Gestaltung Frau A. Fichtner
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