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AUS DEM KOMMUNALEN LEBEN
Beschlüsse des Stadtrates
AUS DER STADTRATSITZUNG VOM 24.4.1969 Der Stadtrat erklärt sich mit dem Inhalt des Kreisausschußes vom 3.4.1969, betreffend den Realschulneubau in Montabaur, einverstanden.
Über die im Internat vorhandenen Räumlichkeiten hinaus können weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Klassen der Realschule durch die Stadt nicht bereitgestellt werden.
Der Stadtratsbeschluß vom 11.12.1968, Vorlage 541, der die ßetriebssatzung des Wasserwerkes der Stadt Montabaur zum Inhalt hatte, wird aufgehoben und folgender neuer Beschluß gefaßt:
Aufgrund der §§24 und 87 Abs. 6 der Gemeindeordnung (Teil A des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz) in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. Rheinland- Pfalz S. 145) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung vom 23.4.1965 (GVB1. Rheinland-Pfalz S. 81) in der Fassung vom 14. Dezember 1967 (GVB1. Rheinland-Pfalz S.
338) wird folgende in der Anlage beigefügte Betriebssatzung 'beschlossen.
Der Stadtratsbeschluß vom 12.12.1967, Vorlage 423, der den Abschluß eines Sonderabnehmervertrages über die Wasserlieferung für die Westerwald-Kaserne in Montabaur zum Inhalt hat, wird aufgehoben.
An seine Stelle tritt der zwischen dem Wasserwerk der Stadt Montabaur und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Verteidigung, dieser vertreten durch den Präsidenten der Wehrbereichsv,erwaltung IV, Wiesbaden, dieser vertreten durch die Standortverwaltung Westerburg abzuschließende Sonderabnehmervertrag in der jetzt vorgelegten Form.
Die §§ 8 und 9 der zwischen der Gemeinde Horressen und der Stadt Montabaur abgeschlossenen öffentlich rechtlichen Vereinbarung vom 13.12.1963/ 12. 3.1964 werden gestrichen und durch folgenden Wortlaut ersetzt.
§ 8
1. Die Gemeinde Horressen beteiligt sich an den laufenden Betriebskosten des mitbenutzten Hauptsammlers und der Kläranlage entsprechend ihrer Einwohnergleichwerte wie sie in § 6 festgesetzt sind.
2. Auf die laufenden Betriebskosten ist bis zum 15. j.M. eine Abschlagszahlung von 1/12 des Vorjahresbetrages
zu entrichten. Die Zahlungsverpflichtung beginnt mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem der Anschluß der Kanalisation der Gemeinde Horressen an die Kanalisation der Stadt Montabaur betriebsfertig hergestellt ist.
§ 9
Die Gemeinde Horressen leistet auf die Kostenbeiträge zum Hauptsammler und der Kläranlage gern. §§ 5 und 6 dieser Vereinbarung Abschlagzahlungen.
Die gern. §§ 5 und 6 errechneten Kostenbeiträge werden prozentual um die Landesbeihilfen gekürzt, wie sie die Stadt Montabaur während der Bauzeit erhalten hat.
Die Restzahlung hat 4 Wochen nach Vorlage einer vom Wasserwirtschaftsamt anerkannten Schlußrechnung zu erfolgen.
Der Bebauungsplan "Wassergraben V" wird hiermit im Sinne des § 10 BBauG vom 23. 6.1960 als Satzung beschlossen. Gleichzeitig werden die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes "Wassergraben V" vom 9.10.1964 außer Kraft gesetzt.
Der Steinweg mit seinen Nebenstraßen enspricht in Ausbauzustand sowie Ausbauart nicht mehr denheutigenVerkehrs- bedürfnissen. Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der nachstehend aufgeführten Verkehrserschließungsmaßnahmen beschlossen.
Es handelt sich im einzelnen um:
1. Steinweg (von der Bahnhofstraße bis zum Hause Josef Mara
2. Nebenstraße (vom Steinweg bis zum Konrad-Adenauer-
Platz),
3. Nebenstraße (vom Steinweg bis zur Metzgerei H^ns
Zühlke),
4. Nebenstraße (vom Hause Heinrich Kespe bis zum Haus
Keiner).
Die sich aus dem Straßenbau und Grunderwerb ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Bei- ’ trägen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 und der Satzung vom 26. 3. 1969 zur Satzung über dife Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30.11.1961 (1. Änderung) erhoben.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird
a) für die Straßenteile 1 und 2 auf 40 v. H. ,
b) für die Straßenteile 3 und 4 auf 10 v. H. fest gelegt.
Die Hohe Straße entspricht in dem Teilstück von der Bahnhofstraße bis zu dem bereits fertiggestelltem-Teil der Hohe Straße in Ausbauzustand und Ausbauart nicht mehr den heutigen Verkehrsbedürfnissen. Unter Zugrundelegung des in der heutigen Sitzung vorliegenden Ausbauplanes mit Kostenberechnung wird der Ausbau der vorgenannten Verkehrserschließungsmaßnahme beschlossen.
Die sich aus dem Straßenbau und Grunderwerb ergebenden Kosten werden lt. Ortssatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30.11.1961 und der Satzung vom 26. 3.1969 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen vom 30. 11. 1961 (1. Änderung) erhoben.
Der von der Stadt zu tragende Teil des beitragsfähigen Aufwandes wird wie folgt festgesetzt:
1. Hohe Straße - von der Bahnhofstraße bis rechtsseitig zur Grundstücksparzelle 205/5083 (einschließlich), sowie linksseitig bis zur östlichen Einfahrt zum Bahnhofsvorplatz - auf 40 v. H. ,
2. Hohe Straße - von der Grundstücksparzelle 206/5083 und dem gegenüberliegenden Teilstück der Parzelle 5092/6 bis zu dem bereits fertiggestellten neuen Teil der 'Hohe Straße - auf 10 v. H.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Montabaur wird so geändert, daß die bisher als Ziegeleigelände ausgewiesenen Grundstücke, Flur 38, Flurstücke 4493/8, 4493/5, 4493/6, 4493/3, 4501/1, teilweise die Flurstücke 6054/1 (Feldweg) und 6054/3 (Feldweg) in Zukunft als allgemeines Wohngebiet mit der Bezeichnung Bau gebiet "Große Albert - höhe IV" ausgewiesen werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Montabaur wird so geändert, daß die bisher als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Grundstücke Flur 18,
Flurstücke: 3543/2, 3542, 172/3541, 3540, 3539, 3538,
3537, 14/3536, 13/3536, 3535, 3534/1, 3534/2, 3534/3, 3533/1, 3533/2, 23/3532, 22/3532, 5766/2 (Mühlgraben), 5767/2 (Fußweg), 5766/1 (Mühlgraben, teilweise) 5735 (Mühlgraben)
Flur 20,
Flurstücke: 5740 (Graben, 43/3362, 3363, 5739 (Graben),
49/3362, 5738 (Graben), 5736 (Weg), 5737 (Fußweg), 5734 (Mühlgraben), 14/3361, 5732 (Fußweg), 5733 (Graben), 5730 (Weg), 3360, 5731 (Mühlgraben), 35/3359, 3358, 3357/2, 3357/1, 3369/2 (Teilweise), 3369/1 (teilweise)

