spräche wahrzunehmen.
Beweisen Sie durch Ihre Teilnahme, daß Ihnen an der Tätigkeit unseres Vereins etwas gelegen ist.
Nur durch die Mitarbeit aller Mitglieder ist die Erfüllung der Verein saufgaben gewährleistet.
Bitte merken Sie sich den Termin vor.
Mit freundlichem Gruß Bürger» und Gewerbeverein e. V.Montabaur Der Vorstand
gez. H.'Zühlke, 1. Vorsitzender
Mendelssohn-Bartholdy
Die Jahreshauptversammlung des Mendelssohn-Bartholdy findet am Samstag, dem 26. April 1969 um 16.45 Uhr im Kolpinghaus Montabaur statt.
ZUR INFORMATION
Die Abschlepp-Kosten
Hier wird man sehr oft betrogen: Es gibt Richtsätze:
Nicht nur der AvD hatte vor Monaten vor Abschlepphyänen gewarnt. Es ist der Verdienst des Deutschen Kraftfahrzeug - Überwachungs-Vereins (DEKRA), Stuttgart-O, sich um die Höchstpreise für das Abschleppgewerbe beim Bundeskartell- amt Berlin bemüht zu haben. Dem Verband der Bergungsund Abschleppunternehmen e.V. in Opladen waren folgende Richthöchstpreise mitgeteilt worden:
Personenwagen gegen Pauschale
Preisvorstellungen für das Abschleppen und das Bergen von Personenkraftwagen mit Schl epp fahrzeugen der Größe Opel- Blitz, Hanomag und Mercedes oder Tiefladern dieser Grös- senordnung. Stadtpauschale: bei Städten bis ca. 100 000 Einwohnern 35,— DM, bei Städten über 100 000 Einwohnern 45, -- DM, ohne Berücksichtigung der Abschleppdauer und Kilometerleistung. In der Stadtpauschale sollen alle Nebenkosten enthalten sein.
Kilometer-Sätze
Normalaufträge, hocgenommen oder im Schlepp: Leerkilometer 1,20 DM, Vollkilometer 1,50 DM, Mietpreis des Abschleppwagens pro Stunde 15, -- DM, Stundenlöhne der Bergungsmechaniker 10, -- DM bis 12, -- DM, je nach den örtlichen Gegebenheiten. Die Löhne der ausgebildeten Bergungsmechaniker sollen 16, -- DM nicht übersteigen und nur angewandt werden, wenn eine Ausbildung auch in Erster Hilfe nachgewiesen ist. Die Unternehmer sollen die Löhne bei den für sie zuständigen Industrie- und Handelskammern des Kfz. ^Handwerks erfragen. Auf diese Preise: sind Versicherungsanteil,, Mehrwertsteuer und Zuschläge aufzurechnen.
Abschleppen nach Gesamtgewicht
Abschleppen und Bergen von Lastkraftwagen, Zugmaschinen, Sattelschleppern. Fernlastzügen usw.: Mietpreis für Bergungskräne Klasse I: Gesamtgewicht bis 10 t 60, -- DM pro Stunde; Klasse II: Gesamtgewicht bis 15 to 90,'-- DM pro,Stunde; Klasse III: Gesamtgewicht bis 20 t 140, -- DM pro Stunde; Klasse IV: Gesamtgewicht über 20 t 180, -- DM pro Stunde, Bei überschweren Bergungskränen müssen Sonder gut achten angefertigt werden. Im allgemeinen soll der Stundenmietpreis 0,05 % der Kaufsumme -nicht übersteigen. Bei einem Anschaffungspreis von 500 000, -- DM also ca, 250, -- DM. In diesen Preisen sind Löhne , Versicherungsanteil und Mehrwertsteuer nicht enthalten . Wegen der hohen Beanspruchung und des Risikos beim Bergen können die Richtpreise der Kranarbeiten im Baugewerbe, bei Industriearbeiten, Verladungen und Ähnlichem nicht herangezogen werden, da es sich dort meist um Daueraufträge handelt und ein Verschleiß wie bei den Bergungskränen nicht gegeben ist, 1
Einsatz von Zugmaschinen
Zugmaschinen, die zum Abschleppen roll fähiger Lastzüge und Sattelschlepper Verwendung finden, sollen mit 40, -- 'DM pro Stunde, 2, -- DM für den Leerkilomfeter und 4, -- DM # für den Ziehkilometer berechnet werden (bis 50 t). Im Mietpreis ist der Fahrerlohn enthalten. Überfühungen mit Tiefladern: Leerkilometer 0,70 DM, Vollkilometer 1,30 DM. In diesen Preisen sind Löhne nicht jedoch Versicherung und Mehrwertsteuer enthalten.
Allgemeine Leistungen und Zuschläge Bei Wartezeiten, die vom Unternehmer nicht verschuldet sind, soll nicht mehr als 60 °]o der Wagenmiete berechnet werden, mit Lohnzuschlägen werktags und an gesetzlichen Feiertagen. Daneben gibt es noch Sonderleistungen und besondere Zuschläge für Spezialdienste sowie feste Sätze für Standgelder in und außerhalb von Garagen.
Diese Preise werden von der DEKRA als Höchstpreise angesehen.
URTEILE -
die Kraftfahrer kennen sollten
Auch das Vorfahrtrecht hat Grenzen
Eine Vorfahrtsverletzung liegt nicht vor, wenn das Einbiegen des Wartepflichtigen in so großer Entfernung - hier mehr als 300 m - vor einem auf der bevorrechtigten Bundesstraße herankommenden Verkehrsteilnehmers geschieht, daß dieser sich auf die Fahrweise des bereits eingeordneten Einbiegers rechtzeitig und gefahrlos einstellen kann.
(OLG Oldenburg, 2 U 59/67).
Nicht jede Nötigung zum Bremsen ist eine Behinderung im Sinne des § 1 StVO
Wer, obwohl er geradeausfahren wollte, sich in der Linksabbiegerspur eingeordnet hatte, beim Wiederanfahren sich in die rechte Fahrzeugkolonne drängt und die hinter ihm auf der rechten Fahrspur befindlichen Fahrzeuge dadurch zum Abbremsen zwingt, macht sich nur dann nach § 1 StVO strafbar, wenn er sie zu scharfem, sehr starkem Bremsen nötigt.
(OLG Düsseldorf, 1 Ss 277/68)
IN EIGENER SACHE
An alle Vereine und Verbände!
Liebe Leserinnen, lieber Leser, wir machen darauf aufmerksam, daß wegen des Feiertages (1. Mai) der Redaktions- und Anzeigenannahmeschluß um einen Tag vorverlegt wird.
j Geben Sie bitte Ihre Manuskripte bzw. redak. Texte bis \ spätestens 28.4.1969 vormittags 9.00 Uhr auf Ihrer Ge- f meindeverwaltung ab, damit die Veröffentlichung termin- s gerecht durchgeführt werden kann.
! VERLAG HANS SCHMID GmbH
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| Hausmitteilung
| Der Deutsche Gemeindebote begrüßt seinen neuesten Leser- ! kreis welcher durch die Teilerweiterung seiner Untertitel- ■ ausgaben in den Gemeinden Werschweiler und Dörrenbach gegründet wurde.
! Wir freuen uns, daß unsere neu hinzugekommenen Leser | durch die Abonnierung des Deutschen Gemeindeboten zu i einer aufschlußreichen Informationsquelle gegriffen haben.
| DEUTSCHER GEMEINDEBOTE
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i Aktuelle Mitteilung
Wir bitten alle Vereine, möglichst jede Woche eine Vereinsmitteilung zur Veröffentlichung einzureichen. Berücksichtigen Sie bitte, dabei, daß diese Mitteilung nach Möglichkeit im Höchstfall das Format einer beschriebenen
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