Ausgabe 
11.4.1969
 
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Heimatmuseum mit schönem Bestand aus ältester Vergangen­heit.

(Anmerkung : Das Museumsgebäude ist z. Zt. zum größten Teil abgerissen. Das Inventar wird in der Vorburg aufbewahrt.

Es wird wohl noch lange dauern, bis es wieder sachgerecht untergebracht ist. )

Parks und gepflegte Grünanlagen in der Stadt und der bei der Stadt liegende ca. 800 ha. große Stadtwald mit herrlichem Wildbestand - Rotwild und Schwarzwild -. Geschmackvoll angebrachte Bänke laden überall ein zur angenehmen Rast und Ruhe.

( Anmerkung : Wo sind eigentlich die Montabaurer Parks und Grünanlagen ? Im Gebück und am Alois-Jäger-Platz ? ) Turnierplatz mit Springbahn zur Abhaltung von Pferderennen, Reit-, Spring- und Fahrturnieren, inmitten eines herrlichen Buchenwaldes gelegen. (Anmerkung ; Nicht mehr vorhanden.) Jugendspiel- und Sportplatz, gepflegte Tennisplätze, Schwimm* Bad, Volksbad mit Wannen- und Brausebädern.

Große, geräumige Jugendherberge in schönster Lage. "

VIELE ARTEN "UNFALLFLUCHT"

Wem das Mißgeschick passiert ist, ein parkendes Fahrzeug, dessen Fahrer nirgendwo zu sehen ist, anzufahren, der empfin­det es besonders bei kaltem Winterwetter und zur Nachtzeit als eine sehr lästige Pflicht, warten zu müssen, bis der Be­sitzer des beschädigten Fahrzeuges oder eine andere " fest­stellungsbereite " Person erscheint, um im Interesse der Schadensersatzansprüche des Geschädigten die Person, das Fahrzeug und die Art der Unfallbeteiligung des Ersatzpflichti­gen festzustellen. Diese Pflicht aber schreibt das Strafgesetz vor; wer sie nicht erfüllt, begeht Unfallflucht. Um sich um die lästige Pflicht zu drücken, versucht mancher Kraftfahrer, sich dadurch zu helfen, daß er unter den Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeuges seine Visitenkarte oder einen Zettel mit seiner Anschrift klemmt, was nach den Gebräuchen unter Kraftfahrern besagen soll : Ich habe den Schaden verur­sacht; rufen Sie mich an. Aber mit diesem Zettel ist denAn- forderungen des Gesetzes im allgemeinen nicht genügt. Selbst wenn der Schadensstifter seinen Wagen an der Unfallstelle stehen läßt, sich selbst aber von der Unfallstelle entfernt, entzieht er sich dadurch der Feststellung der "Art seiner Un­fallbeteiligung". Die Pflicht, selbst an der Unfallstelle gerau­me Zeit zu warten, entfällt nur dann, wenn ein vermutliches Einverständnis des Geschädigten hiermit angenommen werden kann, insbesondere wegen näherer Beziehungen zwischen den Beteiligten oder wegen Geringfügigkeit des Schadens, und wenn außerdem der Schadensstifter sich auf dem angebrachten Zet­tel dazu bekennt, den Schaden verursacht zu haben oder da­für aufkommen zu wollen. Durch die Anbringung des Zettels mit Anschrift und Telefonnummer und der Angabe, daß er der Schadensverursacher sei, kann der Wartepflichtige aber wohl die Wartezeit verkürzen, wenn anzunehmen ist, daß in absehbarer Zeit weder der Geschädigte, noch andere fest­stellungsbereite Personen vorbeikommen, und die Witterungs - verhälitnisse ein längeres Warten nicht zumutbar erscheinen lassen. ( Kammergericht, Urt. v. 29. 6.1967 - (3) 1 Ss 69/67 - VRS 33, 275 ).

Wer aber nun einmal den Zettel an der Windschutzscheibe des fremden Wagens angebracht hat, darf nicht nach einiger Zeit hingehen und ihn eigenmächtig wieder entfernen.

Der Zettel ist durch die Anbringung am Fahrzeug des Geschä­digten in seinen Herrschaftsbereich gelangt, und es ist ihm dadurch das Recht eingeräumt worden, das Schriftstück als Beweismittel zu benutzen. Wer dieses Schriftstück ohne Ein­verständnis des Berechtigten wieder entfernt, begeht damit eine strafbare Urkundenunterdrückung gemäß § 274 Abs.

1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches ( Bayer ObLG, Urt. v. 24.4.

1968 - 1 b St 437/67 - VRS 35, 277 ).

Dr. ERICH MENDE

IN MONTABAUR.

Anläßlich der offiziellen Einweihung der I.O. S. Agentur in

Montabaur spricht der Verwaltungsratsvorsitzende der 1.0 s Deutschland GmbH Vizekanzler a. D. Dr. Erich MENDE am Mittwoch, dem 16. April 1969, um 15.00 Uhr, in der Aula der Josef - Kehrein-Schule, Gelbachstraße zum Thema ;

Investmentsparen - ein moderner Weg zur Vermögensbil­dung. "

Zu dieser Veranstaltung ist die Bevölkerung recht herzlich eii geladen.

Im Anschluß an diesen Vortrag findet ein Cocktail - Empfanc für geladene Gäste in den Räumen der I. O.S. Agentur statt.

DIE KRIMINALPOLIZEI RÄT

Krimin a lpolizeiliches Vorbeugungsprogramm

APRIL 1969

Ist es wirklich ein Gewinn .... die Kaffeefahrt ins Blaue ? der kostenlose Kinobesuch ? das Gewinnlos im Hausbriefkasten ?

STELLEN SIE SICH

diese Frage bei solchen Angeboten.

Bleiben Sie kritisch, prüfen Sie sorgfältig !

SI E MÜSSEN WISSEN

auch Betrüger werben so !

Diese haben bestimmt nichts zu verschenken !

Fühlen Sie sich durch nichts verpflichtet.

Aus " Dankbarkeit " kaufen - heißt sich selbst betrügen !

VOR ALLEM

Hausfrauen und Rentner werden hereingelegt !

Der Schaden geht in die Millionen !

- Die Beratungsstellen der Kriminalpolizei geben kostenlos Auskunft. -

Verantwortlich für den Textsatz ; Frau Helga Kuhn.

FÜR DIE HAUSFRAU

Pikantes Souffle

Eine dreiviertel Tasse gekochten Langkornreis, eine halbe Tasse Zwiebel, zwei Eßlöffel Butter, zwei Eßlöffel Mehl, eine Tasse Milch, vier Eier, Salz, Paprika, Muskat nach Geschmack.

In einer Kasserolle das Fett zergehen lassen und die Zwiebel bei schwacher Hitze vorgaren, ohne zu rösten. Das Mehl dazu geben, durchrühren und mit der Milch aufkochen lassen, bis die Masse dickt. Die weiße Soße dann in eine Schüssel geben, mit vier Ei­dottern verrühren, Reis darunterziehen und mit Petersilie, Salz, Paprika und Muskat nach Geschmack würzen. Zum Schluß den Eischnee unterheben. In einer Auflaufform bei guter Mittel hitze 40 Minuten im Ofen backen. Mit frischem Salat servieren.

Püree mit Kräutern

Eine Packung Kartoffelpüree, Selleriesalz, Muskatnuß ein ge­häufter Eßlöffel kleingehackter Petersilie, ein Eßlöffel klein­geschnittene, gebräunte Zwiebelstückchen und ein Eßlöffel Butter.

Das Kartoffelpüree mit der entsprechenden Menge Flüssigkeit nach Anweisung zubereiten. Dann die Gewürze und die rest­lichen Zutaten hinzugeben, das Ganze mit dem Quirl oder dem Schneebesen schaumig schlagen.

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