Ausgabe 
21.3.1969
 
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fe^alschule ihren Schülern im Laufe von sechs Jahren eine j^rtiefte Allgemeinbildung und eine abgeschlossene Vor­ladung zu vermitteln, die zum Eintritt in die Ausbildung gehobener Berufe der Wirtschaft und der Verwaltung und |zum weiteren Schulbesuch befähigt und berechtigt. Deshalb verbindet sie die Vermittlung praktischer Fertigkeiten mit einer Allgemeinbildung, die innerhalb der heutigen spezia­lisierten Berufswelt größere technische oder kaufmännische, verwaltungsmäßige oder soziale Zusammenhänge zu über­blicken weiß.

Nach dem Lehrplan der Realschulen in Rheinland-Pfalz wer­den folgende Fächer erteilt:

Von den Klassen 5 - 10: k/ev. Religion, Deutsch, Mathe­matik, Englisch, Geschichte, Erdkunde, Biologie, Musik, Kunsterziehung, Werken, Leibesübungen; Politische Ge- meinschaltskunde ab Klasse 9 - 10; Physik ab Klasse 7 - 10; Chemie ab Klasse 8 - 10; Hauswirtschaft ab Klasse 9 - 10; Französisch wird ab Klasse 7 als wahlfreier Unterricht ohne Bewertung für eine Versetzung erteilt.

In den Klassen 7-10 müssen sich die Schülerinnen und Schüler für Fran zösisch oder einen von mehreren wahlfreien Kursen entscheiden. Diese Wahlpflichtkurse im Rahmen des differenzierten Unterrichts in der Realschule sind nach Stun­denzahl , Leistungsanforderung und Leistungsbewertung gleichrangig. Die Schülerinnen und Schüler werden nach ihren Neigungen und ihrer Leistungsfähigkeit für bestimmte Fachrichtungen in entsprechende Gruppen zusammengefaßt und bekommen solche Lehrstoffe und Unterrichtsverfahren angeboten, die geeignet sind, ihre Fähigkeiten besonders herauszufordern und zu entfalten, um in besonderer Weise zu überdurchschnittlichen Leistungen gelangen zu können.

Folgende Kurse werden ab Klasse 7 bzw. 8 angeboten: Französischkurs, Math.-Naturwissenschaftlicher Kurs, Mu­sisch-Technischer Kurs, Sozial-Wirtschaftskundlicher-Kurs, Hauswirtschaftlicher Kurs für Mädchen.

Außerdem können die Schülerinnen und Schüler auf freiwil­liger Basis an einer Arbeitsgemeinschaft für Stenographie und Maschinenschreiben ab Klasse 8-10 teilnehmen.

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An Realschulen, die wegen ihrer besonderen Lage, wie hier in Montabaur, nach erfolgreichem Abschluß der Klasse 10 den Übergang einer größeren Zahl von Schülern zum Gym­nasium erwarten lassen, kann zusätzlich noch ab Klasse 7 eine weitere Stunde Französisch angeboten werden. Insgesamt will dieser Kursunterricht den Übergang zu einer höheren Berufs- oder Allgemeinbildenden Schule vorberei­ten oder erleichtern. Die Schüler und deren Eltern werden von der Schule beraten, an welchen Kursen die Kinder teil- fehmen sollen. Wenn Schüler nach der 6. Klasse der Real­schule für den Besuch des Gymnasiums geeignet erscheinen, erhalten deren Erziehungsberechtigte eine entsprechende schriftliche Empfehlung und können ohne Aufnahmeprüfung in die 7. Klasse des Gymnasiums überwechseln.

Nach erfolgreichem Besuch der Abschlußklasse (Klasse 10 - Untersekunda -) erteilt die Realschule den "Abschluß der Realschule. Schülerinnen und Schüler mit überdurch­schnittlichen Leistungen können in folgende Schularten, die über die Realschule hinausführen, eintreten:

Gymnasiale Autbaustufe für Realschulabsolventen zur Er­langung des Abiturs; Naturwissenschaftliches und Neusprach- jiches Gymnasium zur Erlangung des Abiturs; Wirtschafts- gymnasium zur Erlangung der Fakultätsreife für das Wirt­schaftsstudium - höhere Handelsschule -; Technische Ober- Schulen zur Erlangung der Fakultätsreife für das technische Studium; Institute zur Ausbildung von Fachlehrern in Mu­sik, Kunsterziehung, Werken, Nadelarbeit, Hauswirtschaft und Leibeserziehung; Frauenfachschule; Berufsfachschule; Sprachschulen verschiedener Art; Ingenieurschulen aller ^Richtungen.

Berufsmöglichkeiten bei Abschluß der Realschule: Mittlere

und gehobene Beamtenlaufbahn bei allen Kommunal-, Lan­des- und Bundesbehörden; Laufbahn des gehobenen vermes- sungs-technischen Dienstes; Forstverwaltung; Fernmelde­dienst; Sozialarbeiter; Polizei; Bundeswehr; mittlere und gehobene Führungspositionen in Handel, Gewerbe und Wirt­schaft usw.

Die Mädchen erhalten die Möglichkeit leitende Stellungen in besonderen Frauenberufen nach weiterer Ausbildung zu erhalten:

Med.-Technische Assistentin; pharmaz.-techn. Assistentin, Röntgenassistentin, Krankengymnastin; Laborantin; Kinder­gärtnerin; Dolmetscherin, Gymnastiklehrerin, Auslands­korrespondentin; Jugendpflegerin usw.

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler, die in die Eingangsklasse der Realschule aufgenommen werden sollen, erfolgt durch die Erziehungsberechtigten in der Zeit vom 17. - 22. 3.1969 im Rathaus der Stadt Montabaur, Zim­mer 5.

Angenommen werden Schüler aus den Klassen 4 und 5, die am 1. Oktober des Aufnahmejahres das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Der neugewählte Pfarrgemeinderat

In der Kirchengemeinde Montabaur, zu ihr gehören die Ge­meinden Eschelbach und das Gelbachtal mit den Orten Bladernheim, Reckenthal und Wirzenhorn, waren 18 Mit­glieder zu wählen.

Von den insgesamt 72 aufgestellten Kandidaten konnten für Montabaur bis zu 13 Namen für Eschelbach bis zu 2 Namen für

Bladernheim, Reckenthal und Wirzenborn jeweils nur 1 Kandidat von den Wählern angekreuzt werden.

Als Kuriosum mag dabei gelten, daß die Wahlberechtig­ten von Montabaur die Kandidaten der Nachbargemeinden mitwählen konnten, wie es umgekehrt auch der Fall war.

Grundlage für die Abwicklung der Wahlhandlung bildet die "Ordnung für die Wahl der Pfarrgemeinderäte im Bistum Limburg".

Die Aufgabenstellung und der Tätigkeitsbereich des Pfarr- gemeinderates ist in der "Synodalordnung des Bistums Lim­burg" festgelegt. Einige wichtige Punkte aus beiden Ord­nungsvorschriften seien zur Information erwähnt.

Der Pfarrgemeinderat ist eine synodale Körperschaft. Auf kirchlicher Verwaltungsebene bestehen außerdem noch Be­zirks-Synodalräte und der Diözesan-Synodalrat mit der Diö- zesanversammlung. Wahlberechtigt ist, wer das 16. Le­bensjahr, wählbar, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Der Pfarrgemeinderat soll insbesondere über die Durchfüh­rung gemeinsamer Aufgaben beschließen und gemeinsame Anliegen der Katholiken der Pfarrei in der Öffentlichkeit vertreten.

Er wählt die Vertreter der Gemeinde für die Bezirksversamm­lung und den örtlichen Kirchenvorstand, als Organ kirchli - eher Vermögensverwaltung.

Als Berater zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderates können vom Vorstand hinzugezogen werden:

Sachverständige, Vertreter der Zivil gemeinde und der evangelischen Kirchengemeinde, Vertreter weltlicher und kirchlicher Vereine u. a.

Eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Pfarrgemein­derates besteht in der Mitwirkung im inner- und außer- kirchlichen Leben.

Genannt werden hier u. a.:

Liturgie und Gottesdienstgestaltung W ohnv iertel apostol at, L aienhel fergruppen,

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