AMTLICHE
terbleibt.
Montabaur, den 3. März 1969
BEKANNTMACHUNGEN
Stadtverwaltung Montabaur gez. Mangels, Bürgermeister
r
Untersuchung der Kleinkinder
die im Zeitraum vom 1.7.1964 bis zum 30. 6.1965 geboren sind.
Gemäß Min. -Erlaß vom 23. 7.1968 sind die im Zeitraum vom 1. 7.1964 bis zum 30. 6.1965 geborenen Kinder zu untersuchen.
Wir machen die in Frage kommenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schon jetzt auf diese für die Einschulung (z.B. bei Hör- und Sehfehler u. a.) so wichtige Untersuchung aufmerksam.
Der Termin für diese Untersuchung die in Montabaur voraussichtlich im Staatl. Gesundheitsamt, Tiergartenstr. , durchgeführt wird, liegt noch nicht fest, wird aberrechtzeitig bekanntgegeben.
Montabaur, den 4. 3.1969 Stadtverwaltung Montabaur
gez. Mangels, Bürgerm;
Pockenschutzimpfung 1969
Fundamt
Beim Polizeiamt Montabaur wurden in der Zeit vom 1.2.1969 bis 28.2.1969 folgende Gegenstände als Fundsachen abgegeben; Gegenstand gefunden am;
1 PaarHerren-Lederhandschuhe Jan. 1969 1 Paar Herren-Strickhandschuhe Jan. 1969 1 Damen-Knirps 17.2.1969
1 Wollsc 16.2.1969
1 gold. Kreuz m. Kettchen 9.2.1969
1 Paar Herren-Handschuhe 18. 2.1969
1 Damen-Tuch 20.2.1969
Rechtmäßige Eigentümer können sich auf dem Fundamt in Mon tabaur, Bahnhofstr. 32, in den Dienststunden zwischen 8. 00 und 12. 00 Uhr melden.
Als verloren wurde gemeldet:
1 schwarze Brieftasche m. ca. 50. --DM 1 Kinder-Tretauto
Außerdem wurde ein schwarzer Pudel als entlaufen gemeldet.
Die Pockenschutzimpfung der Erstimpflinge des Jahrgang 1968 findet
am Mittwoch, dem 19. März 1969 um 14.30 Uhr in der Joseph-Kehrein Schule-Erweiterungsbau
statt.
Impfpflichtig sind auch zurückgestellte Kinder, sofern sie das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Wiederimpfung der Kinder des Jahrgangs 1957 wird ebenfalls am Mittwoch, dem 19. März 1969 durchgeführt. Schüler des Gymnasiums; 11. 00 Uhr im Gymnasium
Schüler der Joseph-Kehrein- 14.30 Uhr in der Joseph-Kehr-
Schule ein - Schule
Für Kinder, die wegen Krankheit nicht geimpft werden können, ist vor dem Impftermin eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus Zimmer 8 vorzulegen.
Die Nachschau findet eine Woche später,
am Mittwoch, dem 26. März 1969 zu den .gleichen Zeiten statt.
Das Impfbuch ist zu der Impfung mitzubringen.
Montabaur, den 4. März 1969 Stadtverwaltung Montabaur
- als Ortspolizeibehörde - gez.
Mangels, Bürgermeist.
Sperrgutabfuhr
Wir geben den Einwohnern von Montabaur bekannt, daß die nächste Sperrgutabfuhr für den Bereich unserer Stadt am Dienstag, dem 11. März 1969, ab 7.00 Uhr in der gleichen Reihenfolge wie bei der Müllabfuhr erfolgt. Unter den Begriff des Sperrgutes fallen ausschließlich die in Haushaltungen gelegentlich anfallenden sperrigen Gegenstände, die sich nicht in den Müllgefaßen unterbringen lassen oder wegen ihrer Art und Beschaffenheit diesen nicht beigefüllt werden dürfen, weil hierdurch Beschädigungen an der Mechanik des Müllwagens verursacht werden können.
Zu dem Begriff "Sperrgut" gehören u. a. Möbelstücke, Sessel und Liegemöbel, Matrazen, Öfen, Ofenrohre, Teppiche in gerolltem und verschnürtem Zustand, Kinderwagen, Fahrräder und sonstige sperrige Haushaltswaren, Verpackungsmaterial aus Holz und Pappe soweit diese flach zusammengelegt und zu handlichen Packs verschnürt sind.
Ausgeschlossen von der Sperrgutabfuhr sind sämtliche Abfälle, Verpackungsmaterialien und Gegenstände aus gewerblichen Betrieben, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör und Ersatzteile, ferner Bauelemente, Bauschutt, Flaschen, Einmachgläser, Blumentöpfe oder ähnliche Dinge.
Die Sperrgüter sollen auf dem Bürgersteig an der Bordsteinkante derart bereitgestellt werden, daß eine Straßenverunreinigung sowie eine Verkehrsgefährdung oder -behinderung un-
VEREINSMITTEILUNG
Vogelschutzgruppe Montabaur
TREFFEN DER VOGELFREUNDE
MONTAUR. Am Mittwoch, 12. März, veranstaltet die Vogelschutzgruppe Montabaur in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule einen Filmabend über die heimatliche Flora und Fauna. Der Film von Walter W. Vollrath beginnt um 20. 00 Uhr in der Aula der Josepf-Kehrein-Schule: A n- läßlich der zehnten Jahresversammlung der Vogelschutzgruppe spricht Oberforstmeister Staude über Probleme des Vogelschutzes. Diese Veranstaltung wurde wegen Terminschwierigkeiten auf Samstag, 15. März, verlegt. Der Vortrag beginnt um 15.00 Uhr im Gesellschaftszimmer des Kolpinghauses.
AKTUELLE MITTEILUNGEN
Wichtiges aus Miet- und Wohnrecht
Die m ie t ve rtr a gliche Verpflichtung, Schönheits- 1 reparaturen durchzuführen, hat mangels ausdrücklicher Vereinbarung keineswegs ohne weiteres zur Folge, daß der Mieter beim Auszug stets die vollständige Instandsetzung der Wohnung ausführen lassen muß. (LG Mainz - 3 S 189/67)
Läßt sich der Mieter auf eine möglicherweise zu Un- recht erfolgte Kündigung ein und zieht aus, so kann er hernach im Rechtsstreit auf Zahlung der Miete weder die ihm durch die Kündigung entstandenen Kosten für die Suche nach j einer Ersatzwohnung noch die Umzugskosten ersetzt verlangen. (AG Waiblingen -IC 550/67)
Wegen der verspäteten Rückgabe eines Wohnungsschlüssels durch den ausgezogenen Mieter kann der Vermieter dann keinen Ersatz des Mietausfalls verlangen, wenn er den Besitz am Mietraum fristgemäß zurückerhielt und bis zur Weitervermietung ihm obliegende Renovierungsarbeiten durchführt.
(LG Mannheim - 5 S 12/68)
Sind die Parteien bei Abschlu ß des Mietvertrages j
davon ausgegangen, daß Mieterhöhungen während der Mietvertragsdauer ausgeschlossen sein sollen, so kann ein Vermieter von grundsteuerbegünstigtem Wohnraum während der Vertragsdauer nicht an Stelle einer frei vereinbarten Miete die Kostenmiete verlangen. (LG München - 4 / 305/67)
Die Kosten für die Wartung von Heizungsanlagen durch eine Heizungsfirma sind nicht als Betriebskosten, sondern als Instandhaltungskosten anzusehen. (AG Münster - 8 C 19/67)

