Freitag v. d. Ep hip h an ie zeit
7.10 Uhr -Voiksschulgottesdienst für älle .Schulkinder Amt Alfons Kromik
Samstag Marien sa msta g
7.10 Uhr -J<Ao + Frau Margarete Heuvinck 17.00 Uhr - Salve Andacht
Sonntag F£s_t_ der H l. Fam il ie
Gerneinschaf tskomm uni on der S c hulk in der
10.00 Uhr - Amt Frau Annchen Krämer v.d. Burgstraße bestellt 11.30 Uhr - Letzte Vormittagsmesse - Amt nach Meinung (W)
Beichtgelegenheit:
Samstag von 15.00 - 19.00 Uhr und nach 20.30 Uhr.
Kommunionunterricht:
Dienstag 15.15 Uhr für die Buben Freitag 15.15 Uhr für die Mädchen
Alle Heimabende nach Vermeidung.
Am Sonntag, 5.1., ist der 2. Brautleutetag.
Den Arztvortrag hält 3lerr Dr. Groneberg.
Evangelische Kirchengemeinde
Woche vom 5. bis 11. Januar 1969:
Sonntag
9.00 Uhr
10.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl in der Lutherkirche Gottesdienst mit Abend - mahl in der Pauluskirche
Dienstag 7.1. 69
Donnerstag
9.1.69
Freitag
10.1.69
Samstag
11.1.69
14. 00 Uhr - Gottesdienst in Ruppach (Kath. Kirche)
8.00 Uhr - Schulgottesdienst Lutherkirche
14.45 Uhr - Konfirmandenunterricht
17.45 Uhr - Kindergottesdienst Vorberei
tung in der Mons-Tabor- Straße 23
20.00 Uhr - Frauenkreis 20. 00 Uhr - Bibelstunde
19.30 Uhr - Junge Gemeinde /jugendkreis
16.00 Uhr - Posaunenchor
vom 13. bis 24. Januar ist Pfr. Burkhardt nicht in Montabaur; Vertretung durch Pfarramt Paulusbezirk, Pfr.Sunnus.
Busfahrten zum Gottesdienst:
an jedem 2. Sonntag im Monat fährt ein Bus zum Gottesdienst in der Lutherkirche durch diese Dörfer des Luther- bezirks: Oberelbert, Niederelbert, Horressen, Eigendorf, Eschelbach, zum Gottesdienst in der Lutherkirche am 12. Januar um 8.30 Uhr ab Oberelbert, in den anderen Orten jeweils 2-3 Minuten später von den bekannten Haltestellen.
Neuer Konfirmandenjahrgang: am Sonntag, den 2. Februar, ist der Einführungsgottesdienst für die neuen Konfirmanden mit ihren Eitern um 10.30 Uhr in der Lutherkirche. Der Unterricht beginnt am 4.2. um 14.45 Uhr im Gemeindehaus. Petersthorstraße.
Zu den neuen Konfirmanden gehören alle Jungen und Mädchen, die im Jahr 1956 geboren sind und noch nicht am Konfirmandenunterricht teilnehmen, sowie alle, die bis einschließlich 31. März 1957 geboren sind.
Wir bitten, die Anmeldungen im Laufe des Januar vorzunehmen. Taufnachweis bitte mitbringen.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Nachtragshaushaltssatzung
der Stadt Montabaur
für das Rechnungsjahr 1968 vom 23. 12. 1968
Auf Grund der §§ 24 und 96 ff. des Seibstverwaltungsge- setzes für Rheinland-Pfalz — Teil A der Gemeindeordcnung (GO) - in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung, vom 11.12.1968 - und nach Genehmigung durch das Landratsamt des Unterwesterwaldkreises
vom 16.12.1968 Az. - 1 a 029-900 (50) - für das Rechnungsjahr 1968 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen; die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um DM
vermindert um DM
a) im ordentlichen Haushalt
die Einnahmen 133.299., --
die Ausgaben 133.299,---
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bis- auf nunmehr her DM DM festgesetzt
die Einnahmen die Ausgaben
3.023.234, -- 3.023.234, --
b) im außerordentlichen
Haushalt
die Einnahmen die Ausgaben
erhöht um DM
3.156.533,
3.156.583,
vermindert um DM
160.603,-- -
160.603,--
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher DM
auf nunmehr DM festgesetzt
die Einnahmen die Ausgaben
410.880,-- 410.880,--
571.483, -<
571.483, -•
Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1968 werden nicht geändert.
5 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1968 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 300. 000. -- DM nicht geändert.

