Ausgabe 
3.1.1969
 
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Freitag v. d. Ep hip h an ie zeit

7.10 Uhr -Voiksschulgottesdienst für älle .Schulkinder Amt Alfons Kromik

Samstag Marien sa msta g

7.10 Uhr -J<Ao + Frau Margarete Heuvinck 17.00 Uhr - Salve Andacht

Sonntag F£s_t_ der H l. Fam il ie

Gerneinschaf tskomm uni on der S c hulk in der

10.00 Uhr - Amt Frau Annchen Krämer v.d. Burgstraße bestellt 11.30 Uhr - Letzte Vormittagsmesse - Amt nach Meinung (W)

Beichtgelegenheit:

Samstag von 15.00 - 19.00 Uhr und nach 20.30 Uhr.

Kommunionunterricht:

Dienstag 15.15 Uhr für die Buben Freitag 15.15 Uhr für die Mädchen

Alle Heimabende nach Vermeidung.

Am Sonntag, 5.1., ist der 2. Brautleutetag.

Den Arztvortrag hält 3lerr Dr. Groneberg.

Evangelische Kirchengemeinde

Woche vom 5. bis 11. Januar 1969:

Sonntag

9.00 Uhr

10.00 Uhr

Gottesdienst mit Abend­mahl in der Lutherkirche Gottesdienst mit Abend - mahl in der Pauluskirche

Dienstag 7.1. 69

Donnerstag

9.1.69

Freitag

10.1.69

Samstag

11.1.69

14. 00 Uhr - Gottesdienst in Ruppach (Kath. Kirche)

8.00 Uhr - Schulgottesdienst Lutherkirche

14.45 Uhr - Konfirmandenunterricht

17.45 Uhr - Kindergottesdienst Vorberei­

tung in der Mons-Tabor- Straße 23

20.00 Uhr - Frauenkreis 20. 00 Uhr - Bibelstunde

19.30 Uhr - Junge Gemeinde /jugendkreis

16.00 Uhr - Posaunenchor

vom 13. bis 24. Januar ist Pfr. Burkhardt nicht in Monta­baur; Vertretung durch Pfarramt Paulusbezirk, Pfr.Sunnus.

Busfahrten zum Gottesdienst:

an jedem 2. Sonntag im Monat fährt ein Bus zum Gottes­dienst in der Lutherkirche durch diese Dörfer des Luther- bezirks: Oberelbert, Niederelbert, Horressen, Eigendorf, Eschelbach, zum Gottesdienst in der Lutherkirche am 12. Januar um 8.30 Uhr ab Oberelbert, in den anderen Orten jeweils 2-3 Minuten später von den bekannten Haltestellen.

Neuer Konfirmandenjahrgang: am Sonntag, den 2. Februar, ist der Einführungsgottesdienst für die neuen Konfirmanden mit ihren Eitern um 10.30 Uhr in der Lutherkirche. Der Unter­richt beginnt am 4.2. um 14.45 Uhr im Gemeindehaus. Pe­tersthorstraße.

Zu den neuen Konfirmanden gehören alle Jungen und Mäd­chen, die im Jahr 1956 geboren sind und noch nicht am Kon­firmandenunterricht teilnehmen, sowie alle, die bis ein­schließlich 31. März 1957 geboren sind.

Wir bitten, die Anmeldungen im Laufe des Januar vorzu­nehmen. Taufnachweis bitte mitbringen.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Montabaur

für das Rechnungsjahr 1968 vom 23. 12. 1968

Auf Grund der §§ 24 und 96 ff. des Seibstverwaltungsge- setzes für Rheinland-Pfalz Teil A der Gemeindeordcnung (GO) - in der Fassung vom 25. September 1964 (GVB1. S. 145) wird nach dem Beschluß der Gemeindevertretung, vom 11.12.1968 - und nach Genehmigung durch das Land­ratsamt des Unterwesterwaldkreises

vom 16.12.1968 Az. - 1 a 029-900 (50) - für das Rech­nungsjahr 1968 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen; die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um DM

vermindert um DM

a) im ordentlichen Haushalt

die Einnahmen 133.299., --

die Ausgaben 133.299,---

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

gegenüber bis- auf nunmehr her DM DM festgesetzt

die Einnahmen die Ausgaben

3.023.234, -- 3.023.234, --

b) im außerordentlichen

Haushalt

die Einnahmen die Ausgaben

erhöht um DM

3.156.533,

3.156.583,

vermindert um DM

160.603,-- -

160.603,--

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

gegenüber bis­her DM

auf nunmehr DM festgesetzt

die Einnahmen die Ausgaben

410.880,-- 410.880,--

571.483, -<

571.483, -

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Rechnungsjahr 1968 werden nicht geändert.

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Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1968 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordent­lichen Haushaltsplanes in Anspruch genommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Gesamtbetrag von 300. 000. -- DM nicht geändert.