" Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung aufgrund der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen des Betriebes sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden durch die noch nicht voll kostendeckenden Tarife nachteilige beeindruckt ”.
Montabaur, den 12. Dez. 1968
, Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels - Bürgermeister
Müllplatz geöffnet
Wir geben der Bevölkerung von Montabaur bekannt, daß der neue Müllplatz "Alter Galgen" ab sofort auch freitags, und zwar zu den üblichen Zeiten geöffnet ist.
Montabaur, den 16. Dez. 1968
Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels - Bürgermeister
Müllabfuhr
Wegen des bevorstehenden Weihnachtsfestes wird die wöchentliche Müllabfuhr von Mittwoch, dem 25. Dez. 1968, auf
Dienstag, den 24. Dezember 1968
vorverlegt.
Wir bitten, die Müllgefäße rechtzeitig bereitzustellen.
Montabaur, den 17. Dez. 1968
Stadtverwaltung Montabaur gez.: Mangels - Bürgermeister
südlich von der Südgrenze der städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891 (berührend die Grundstücke Flur 27, Flurstücke 4637 u 4630) bis zu der städt. Wegeparzelle Flur 28, Flurstück 6050 verläuft;
im Westen durch die Umgrenzung zwischen der südlichen und nördlichen Begrenzung des Baugebietes entlang der Ostgrenze der städt. Wegeparzelle Flur 28, Flurstück 6050.
Der Entwurf dieses Planes nebst Begründung liegt gemäß § 2 Abs. 6 des BBauG vom 23.6.1960 (BGBl. IS. 341) in der Zeit vom
13. Jan. 1969 bis 14. Febr. 1969
jeweils von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsicht im Rathaus, Zimmer 19 (Bauverwaltung) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können nur während dieser Zeit mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Montabaur, den 17. Dez. 1968
Stadtverw altung Montabaur gez.: Mangels - Bürgermeister
Schließung des Hallenbades Montabaujr
Das Hallenbad der Stadt Montabaur ist an folgenden Tagen für das Publikum geschlossen:
1. am Dienstag, den 24.12.1968 - ab 14.00 Uhr;
2. am Mittwoch, den 25.12.1968 - ganztägig;
3. am Donnerstag, den 26.12.1968 - ganztägig;
4. am Mittwoch, den 1.01.1969 - ganztägig.
Wegen des bevorstehenden Feiertages "Neujahr" wird die
wöchentliche Müllabfuhr von Mittwoch, dem 1. Jan. 1969
auf
Donnerstag, den 2. Januar 1969
verlegt.
Wir bitten, die Müllgefäße rechtzeitig bereitzustellen.
Montabaur, den 17. Dez. 1968
Stadtverwaltung Montabaur gez. : Mangels - Bürgermeister
Bebauungsplan
Die Stadt Montabaur hat für das Gebiet "Wassergraben V"
in der Flur 27 einen Bebauungsplan aufgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden von der Südgrenze der städt. Grabenparzelle Flur 27, Flurstück 5884 und in der Verlängerung derselben durch eine Linie schneidend die städt. Wegeparzelle Flur 26, Flurstück 5861;
im Osten von der Ostgrenze der städt. Wegeparzelle Flur 26, Flurstück 5861 und zwar vom Schnittpunkt der Verlängerungslinie der nördlichen Begrenzungslinie bis zur städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891. Von dort aus verläuft die östliche Begrenzung des Baugebietes weiter durch, eine gerade Linie die städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5891 schneidend bis ca. 3.00 m über diese Parzelle hinaus in die städt. Wegeparzelle Flur 27, Flurstück 5894;
im Süden durch eine Linie die von dem vorgenannten Punkt aus in einem Abstand von ca. 3,00 m
Montabaur, den 16. Dez. 1968
Stadtverw altung Montabaur gez. : Mangels - Bürgermeister
V iehseuchenbekämpfung
Nach den geltenden Bestimmungen sind die Besitzer von
Vieh verpflichtet, den Ausbruch einer Viehseuche der zuständigen Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
Seuchen, auf die sich die Anzeigepflicht erstreckt, sind:
1. Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche,
2. Tollwut,
3. Rotz,
4. Maul- und Klauenseuche,
5. Lungenseuche des Rindviehs,
6. Pockenseuche der Schafe,
7. Beschälseuche der Pferde, Bläschenausschlag der
Pferde und des Rindviehs,
8. Räude der Einhufer und der Schafe,
9. Schweinepest und ansteckende Schweinelähmung
(Teschener Krankheit),
10. Geflügelcholera und Hühnerpest,
11. Bienenseuchen (Faulbrut und Milbenseuche),
12. Äußerlich erkennbare Tuberkulose des Rindviehs, sofern sie sich in der Lunge in vorgeschrittenem Zustand befindet oder Euter, Gebärmutter oder Darm ergriffen hat,
13. Brucellose (seuchenhaftes Verkalben) der Rinder, Brucellose der Schweine (seuchenhaftes Verferkeln) und Brucellose (seuchenhaftes Verlammen) der Schafe und Ziegen,
14. Rinderpest,
15. Tuberkulose des Rindes außer in den Fällen der Nr.
12 ).
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