Evangelische Kirchengemeinde
Sonntag:
Pauluskirche
9.00 Uhr Gottesdienst u. Kindergottesdienst zugleich
Lutherkirche
10.30 Uhr Gottesdienst
9.30 Uhr Kindergottesdienst
Montag:
18.30 Uhr Posaunenchor
20.00 Uhr Kirchenchor
Diasporareligionsunterricht wieder am 4.11. um 15.00 Uhr in RUPPACH.
Dienstag:
nächste Konfirmandenstunde am 5.11. um
14.45 Uhr
17.45 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung
Mons-Tabor-Str. 23
Donnerstag:
31.10.
Reformationstag
10.00 Uhr Reformationsgottesdienst in beiden Kirchen
Freitag:
Junge Gemeinde/Jugendkreis wieder am 8.11. um 19.30 Uhr
Vorankündigung:
Sonntag, 3.11. um 14.00 Uhr Gottesdienst in RUPPACH in der Kath. Kirche. Fortan an jedem 1. Sonntag im Monat Evang. Gottesdienst in der Kath. Kirche zu Ruppach, jeweils um 14.00 Uhr.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Landwirtschaftskammerbeitrag
Der Landwirtschaftskammerbeitrag für das Jahr 1968 wird am 25. Oktober 1968 fällig.
Die Zahlungspflichtigen werden um Einhaltung des Termins gebeten. Die Beträge sind unter Angabe der Soll- bueh-Nummer auf eines der nachstehenden Konten der Finanzkasse Montabaur zu überweisen:
Landeszentralbank Höhr -G renzhausen Kreis Sparkasse Montabaur Postscheckamt Ludwigshafen
452/111
150
23429
Montabaur, den 21.10.1968
Stadtverwaltung Montabaur gez. MANGELS Bürgermeister
WICHTIGER HINWEIS
In eigener Sache
Wir machen darauf aufmerksam, daß durch den Feiertag "Allerheiligen" (1. November 1968) der Redaktionsschluß für Ihr Mitteilungsblatt vorverlegt wurde.
Um einen termingerechten Druck gewährleisten zu können, bitten wir Sie, Ihre Manuskripte am 28.10. 1968 auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Der Anzeigen-Schluß wird ebenfalls um 24. Stunden vorverlegt.
Verlag Hans SCHMID GmbH
VERBANDS-und VEREINSMITTEILUNGEN
Landesbühne Rheinland-Pfalz
Am Donnerstag, 7. im Festsaal d. Jos.
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DIE GERECHTEN
"Ich wollte bloß darlegen, daß auch der Tat selbst Grenzen gesetzt sind. Nur die Tat ist gut und gerecht, die diese Grenzen anerkennt und falls sie sie überschreiten muß, zumindest in den Tod willigt." Diese Worte stammen von dem Dichter, der am 4. Jan. 1960 durch einen Autounfall zusammen mit seinem Freund und Verleger Michel Gallimard ums' Leben kafn: ALBERT CAMUS !
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Aufgewachsen in Algier, dann Student an der Philosophischen Fakultät, schließlich Verkäufer, Händler, Büromensch - später Schauspieler. Mit 25 Jahren erste journalistische Arbeiten (u.a. "L*Etranger"). Während der deutschen Besetzung Mitglied einer intellektuellen Widerstandsgruppe und Mitarbeiter der illegalen Zeitung "Combat". Von seinen Bühnenstücken sind "Caligula", "Der Belagerungszustand" und vor allem "Die Pest" Welterfolge geworden. Der Spiegel von Camus''Werk findet sich indem unglaublich dichten Werk mit dem Titel "L'Homme Revolte" .
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Camus sieht seine Aufgabe als Schriftsteller darin, mit allen Mitteln gegen Lüge und Unfreiheit zu kämpfen, sozusagen als Dienst an der Wahrheit und an der Freiheit! Auch sein Stück "Die Gerechten" stellt einen Appellr.au die Menschheit dar, stets für Wahrheit, Freiheit und Gerechtigkeit zu kämpfen, aber stets die Bilanz einer Revolte zu ziehen, vor allem die Bilanz "ihrer Widersprüche und ihrer Irrtümer".
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Helmut Maßei, der neue Spielleiter der Landesbühne inszeniert dieses auf historischen Ereignissen basierende Schauspiel, das am 15. Okt. 1968 in Neuwied Premiere hat. Es spielen;
Mechthild Liese brecht (Dora); Ellen Schmer (Großfürstin); Gustaf Gromer (Kaliajew); Rudolph Lauterburg (Stepan); Hans-Jürgen Richter (Boris); Manfred Gotting (Alexis); Horst Wendelin Eisenhuth (Skuratow); Arnim Servaes (Fo- ka) und Peter Carlsohn (Wärter).
Das Bühnenbild entwirft die ideenreiche Birgit Kluge, die Nachfolgerin unseres verdienten Hans Schneider.
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Erinnern wir uns bei diesem Stück an die großartigen Worte Shakespeares in "Romeo u. Julia", die ganz im Sinne Albert Camus lauten; " O love! O life! Not live but love in death"!
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Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer
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VERKEHRSURTEILE
Verkehrszeichen sind grundsätzlich zu beachten
Das Überfahren der weißen nicht unterbrochenen Linie und die darin liegende teilweise Benutzung der Gegenfahrbahn begründen einen schweren Schuldvorwurf. Dabei ist es unerheblich, ob die Anbringung der Linie im konkreten Fall zweckmäßig erscheint, sofern sie nur nicht völlig sinnlos ist . (BGH, VI ZR 130/66).
Wirkung des Überholverbots
Überholverbote bezwecken den Schutz aller Verkehrsteilnehmer, nicht nur den des Gegenverkehrs. Es genießt
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