Ausgabe 
25.10.1968
 
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Evangelische Kirchengemeinde

Sonntag:

Pauluskirche

9.00 Uhr Gottesdienst u. Kindergottes­dienst zugleich

Lutherkirche

10.30 Uhr Gottesdienst

9.30 Uhr Kindergottesdienst

Montag:

18.30 Uhr Posaunenchor

20.00 Uhr Kirchenchor

Diasporareligionsunterricht wieder am 4.11. um 15.00 Uhr in RUPPACH.

Dienstag:

nächste Konfirmandenstunde am 5.11. um

14.45 Uhr

17.45 Uhr Kindergottesdienstvorbereitung

Mons-Tabor-Str. 23

Donnerstag:

31.10.

Reformationstag

10.00 Uhr Reformationsgottesdienst in beiden Kirchen

Freitag:

Junge Gemeinde/Jugendkreis wieder am 8.11. um 19.30 Uhr

Vorankündigung:

Sonntag, 3.11. um 14.00 Uhr Gottesdienst in RUPPACH in der Kath. Kirche. Fortan an jedem 1. Sonntag im Monat Evang. Gottesdienst in der Kath. Kirche zu Rup­pach, jeweils um 14.00 Uhr.

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Landwirtschaftskammerbeitrag

Der Landwirtschaftskammerbeitrag für das Jahr 1968 wird am 25. Oktober 1968 fällig.

Die Zahlungspflichtigen werden um Einhaltung des Ter­mins gebeten. Die Beträge sind unter Angabe der Soll- bueh-Nummer auf eines der nachstehenden Konten der Finanzkasse Montabaur zu überweisen:

Landeszentralbank Höhr -G renzhausen Kreis Sparkasse Montabaur Postscheckamt Ludwigshafen

452/111

150

23429

Montabaur, den 21.10.1968

Stadtverwaltung Montabaur gez. MANGELS Bürgermeister

WICHTIGER HINWEIS

In eigener Sache

Wir machen darauf aufmerksam, daß durch den Feiertag "Allerheiligen" (1. November 1968) der Redaktionsschluß für Ihr Mitteilungsblatt vorverlegt wurde.

Um einen termingerechten Druck gewährleisten zu kön­nen, bitten wir Sie, Ihre Manuskripte am 28.10. 1968 auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Der Anzeigen-Schluß wird ebenfalls um 24. Stunden vorverlegt.

Verlag Hans SCHMID GmbH

VERBANDS-und VEREINSMITTEILUNGEN

Landesbühne Rheinland-Pfalz

Am Donnerstag, 7. im Festsaal d. Jos.

Nov. , in Montabaur um 20.00 Uhr -Kehre in-Sc hule

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DIE GERECHTEN

"Ich wollte bloß darlegen, daß auch der Tat selbst Gren­zen gesetzt sind. Nur die Tat ist gut und gerecht, die diese Grenzen anerkennt und falls sie sie überschreiten muß, zumindest in den Tod willigt." Diese Worte stam­men von dem Dichter, der am 4. Jan. 1960 durch einen Autounfall zusammen mit seinem Freund und Verleger Michel Gallimard ums' Leben kafn: ALBERT CAMUS !

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Aufgewachsen in Algier, dann Student an der Philosophi­schen Fakultät, schließlich Verkäufer, Händler, Büro­mensch - später Schauspieler. Mit 25 Jahren erste journa­listische Arbeiten (u.a. "L*Etranger"). Während der deut­schen Besetzung Mitglied einer intellektuellen Widerstands­gruppe und Mitarbeiter der illegalen Zeitung "Combat". Von seinen Bühnenstücken sind "Caligula", "Der Belage­rungszustand" und vor allem "Die Pest" Welterfolge ge­worden. Der Spiegel von Camus''Werk findet sich indem unglaublich dichten Werk mit dem Titel "L'Homme Re­volte" .

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Camus sieht seine Aufgabe als Schriftsteller darin, mit allen Mitteln gegen Lüge und Unfreiheit zu kämpfen, sozusagen als Dienst an der Wahrheit und an der Freiheit! Auch sein Stück "Die Gerechten" stellt einen Appellr.au die Menschheit dar, stets für Wahrheit, Freiheit und Ge­rechtigkeit zu kämpfen, aber stets die Bilanz einer Revol­te zu ziehen, vor allem die Bilanz "ihrer Widersprüche und ihrer Irrtümer".

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Helmut Maßei, der neue Spielleiter der Landesbühne in­szeniert dieses auf historischen Ereignissen basierende Schauspiel, das am 15. Okt. 1968 in Neuwied Premiere hat. Es spielen;

Mechthild Liese brecht (Dora); Ellen Schmer (Großfürstin); Gustaf Gromer (Kaliajew); Rudolph Lauterburg (Stepan); Hans-Jürgen Richter (Boris); Manfred Gotting (Alexis); Horst Wendelin Eisenhuth (Skuratow); Arnim Servaes (Fo- ka) und Peter Carlsohn (Wärter).

Das Bühnenbild entwirft die ideenreiche Birgit Kluge, die Nachfolgerin unseres verdienten Hans Schneider.

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Erinnern wir uns bei diesem Stück an die großartigen Worte Shakespeares in "Romeo u. Julia", die ganz im Sinne Albert Camus lauten; " O love! O life! Not live but love in death"!

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Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer

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VERKEHRSURTEILE

Verkehrszeichen sind grundsätzlich zu beachten

Das Überfahren der weißen nicht unterbrochenen Linie und die darin liegende teilweise Benutzung der Gegenfahr­bahn begründen einen schweren Schuldvorwurf. Dabei ist es unerheblich, ob die Anbringung der Linie im konkre­ten Fall zweckmäßig erscheint, sofern sie nur nicht völ­lig sinnlos ist . (BGH, VI ZR 130/66).

Wirkung des Überholverbots

Überholverbote bezwecken den Schutz aller Verkehrsteil­nehmer, nicht nur den des Gegenverkehrs. Es genießt

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