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Manie + Vorname geb. am : Wohnung:
Sanner geb. Braun Johanna
Sebralla Johann 28.10.
Sonnenschein geb.
Decker Anna 26.10.
Stilger Maria 13.10,
Wagener geb. Kalb Antonie 26.10.
Wallad geb. Clemens Martha 30.10.
Weinand geb. Gombert Mathilde 20.10.
1881
Freiherr-v. -Stein- Straße 7
1893
Colletstr, 10
1880
1887
Biergasse 7 Peterstorstr. 11
1888
Bahnhofstr. 18
1892
Hospital
1886
Hinterer Rebstock 35
WICHTIGER HINWEIS
IN EIGENER SACHE
Sehr geehrter Leser,
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am 1.10. beginnt das neue Bezugsvierteljahr. Wir haben unseren Austrägern bereits Bezugsgeld-Quittungen übersandt. Halten Sie daher bitte den Betrag von DM 2/40 bereit, wenn unser Austräger in den nächsten Tagen bei Ihnen vorspricht, um diesen Betrag auch'bei Ihnen zu v kassieren. Sie haben damit das Mitteilungsblatt für weitere .drei Monate bezahlt. Für Ihre Treue danken wir Ihnen bestens.
Mit freundlichen Grüßen VERLAG HANS SCHMID
GMBH
Redaktion und Verlag
VEREINSMI HEILUNG
I
Landesbühne Rheinland-Pfalz
Die Landesbühne Rheinland-Pfalz bringt am Donnerstag,
3. Okt., um 20.00 Uhr in Montabaur, Festsaal der Jos. - Kehrlin-Schule
"Fröhliche Geister"
Herbert G. Doberauer inszeniert diese - originelle, mit frechem Witz geschriebene "unwahrscheinliche Komödie , die am 30.9,68 in Meisenheim Premiere hat. Es spielen:
Arnim Servaes (Charles); Skil Kaiser (Ruth); Imogen-Maria Coupke (Elvira); Peter Carlsohn (Dr. Bradmann); Helga Boettiger (Frau Dr. Bradmann); Ellen Sohmer (Madame Arcati) und Karin Hoffmann (Edith) a.G.
Das Bühnenbild konzipiert Birgit Kluge.
Wir wünschen recht viel Spaß bei unserer "Geisterkomödie" und warnen im Interesse aller vor einer Nachahmung des Geschehens,
Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zi. 8.
Eine Reihe Theaterabonnements der abgelaufenen Saison sind für die neue Spielzeit nicht erneuert worden. Alle Freunde des Theaters werden daher erneut aufgerufen , die für das kulturelle Leben der Stadt so wichtige Einrichtung durch den Erwerb eines Abonnements zu erhalten.
Die Abo,-Preise für 9 Vorstellungen sind:
I. Platz = 32,40 DM
II. Platz = 27,45 DM
III. Platz = 22,60 DM.
Die Zahlung kann in 2 bzw. 3 Raten erfolgen!
SO ENTSCHIEDEN DIE GERICHTE
Freimachen der Fahrbahn ist erstes Gebot. Wer bei Dunkelheit infolge Reifenpanne auf der Überholspur der Autobahn schräg zum Halten kommt, muß die Fahrbahn so schnell wie möglich frei machen, darf also nicht erst aussteigen und nach der Ursache des Schleuderns suchen. BGH, VI ZR 126/65.
Warnlampen an Gefahrenstellen . Bei Absicherung einer Unfallstelle dürfen die Warnlampen nicht zu nahe an der Unfallstelle aufgestellt werden. Herannahende Fahrzeuge müssen so rechtzeitig gewarnt werden, daß sie anhalten oder ihre Geschwindigkeit so herabsetzen können, daß sie die Unfallstelle gefahrlos passieren können. BGH, VI ZR 139/ 65.
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Rebstock 34 44
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Seancen und Geisterbeschwörung sind in England sehr beliebt, denn sie gewährleisten Abwechslung und Unterhaltung bei geselligem Beisammensein. Unerquicklich aber wird solch eine spiritistische Sitzung, wenn durch die sehr konzentriert vollzogene Beschwörung plötzlich - wie in unserem Fall - ein geisterhaftes Wesen erscheint, das einige der Beteiligten lieber weiterhin im "Jenseits" gut aufgehoben wissen möchten.
Noel Coward, am 16. Dezember 1899 im Londoner Vorort Teddington geboren, macht sich mit seinem 1941 geschriebenen Stück "Blithe Spirit" (Fröhliche Geister) über dieses "Gesellschaftsspiel" der Engländer lustig: Elvira, die frühere - inzwischen verstorbene - Ehefrau von Charles Condomine erscheint bei einer dieser "Sitzungen" - lediglich für Charles als sichtbares Wesen! Beider anschließend geführtes Gespräch über die Vergangenheit in Gegenwart von Ruth, seiner jetzigen Lebensgefährtin, löst bei dieser den dringenden Verdacht aus, Charles sei "nicht ganz richtig", denn wer spricht und diskutiert schon mit einem Wesen, das doch niemand sieht und hört! Die sich nun bei Ruth und Charles ergebenden gegenseitigen Anschuldigungen, Beteuerungen und Erklärungen sorgen für eine Szenenkomik, die dieses Stück auch heute - wie vor 25 Jahren - zu einem gesellschaftlichen Ereignis werden läßt.
Noel Coward, der "englische Curt Goetz", will in erster Linie unterhalten und verpackt seine Ironie und oft ätzende Gesellschaftskritik geschickt in ein Spiel voll von Hu- mor und guter Laune.
Schuldlose Reflexhandlung des Kraftfahrers. Erfahrungsgemäß versuchen Kraftfahrer, einem plötzlich von der Seite auftauchenden Hindernis nach der entgegengesetzten Seite auszuweichen, ohne dies willensmäßig beeinflussen zu können. Erweist sich das bei nachträglicher Betrachtung als falsch, so kann dem Kraftfahrer das nicht als Verschulden angerechnet werden. BGH, VI ZR 159/65.
Längere Wartefrist bei schw erem Verkehrsunfall. Bei einem schweren Verkehrsunfall muß der Unfallbeteiligte längere Zeit an der Unfallstelle das Erscheinen feststellungsbereiter Dritter abwarten. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche Schwere des Unfalls an, sondern auf das äußere Bild, das sich für einen Unfallbeteiligten an der Unfallstelle bietet. KG, 1 Ss 386/67. *
Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufzuheben, wenn infolge der Dauer des Revisionsverfahrens die verhängte Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis abgelaufen ist, ohne daß das Revisionsgericht entschieden hat. OLG Karlsruhe, 1 Ws 296/67.
Rückwärtsfahren auf Autobahn. Zurücksetzen auf der Autobahn, insbesondere bei Dunkelheit, ist grob verkehrswidrig. Ein herannahender Kraftfahrer, der bei Dunkelheit die Rückwärtsbewegung nicht erkennen kann, braucht nicht damit zu rechnen, daß ihm der Anhalteweg verkürzt wird. OLG Köln, 9 U 98/67.
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