Ausgabe 
27.9.1968
 
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Manie + Vorname geb. am : Wohnung:

Sanner geb. Braun Johanna

Sebralla Johann 28.10.

Sonnenschein geb.

Decker Anna 26.10.

Stilger Maria 13.10,

Wagener geb. Kalb Antonie 26.10.

Wallad geb. Clemens Martha 30.10.

Weinand geb. Gombert Mathilde 20.10.

1881

Freiherr-v. -Stein- Straße 7

1893

Colletstr, 10

1880

1887

Biergasse 7 Peterstorstr. 11

1888

Bahnhofstr. 18

1892

Hospital

1886

Hinterer Rebstock 35

WICHTIGER HINWEIS

IN EIGENER SACHE

Sehr geehrter Leser,

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am 1.10. beginnt das neue Bezugsvierteljahr. Wir haben unseren Austrägern bereits Bezugsgeld-Quittungen über­sandt. Halten Sie daher bitte den Betrag von DM 2/40 bereit, wenn unser Austräger in den nächsten Tagen bei Ihnen vorspricht, um diesen Betrag auch'bei Ihnen zu v kassieren. Sie haben damit das Mitteilungsblatt für wei­tere .drei Monate bezahlt. Für Ihre Treue danken wir Ih­nen bestens.

Mit freundlichen Grüßen VERLAG HANS SCHMID

GMBH

Redaktion und Verlag

VEREINSMI HEILUNG

I

Landesbühne Rheinland-Pfalz

Die Landesbühne Rheinland-Pfalz bringt am Donnerstag,

3. Okt., um 20.00 Uhr in Montabaur, Festsaal der Jos. - Kehrlin-Schule

"Fröhliche Geister"

Herbert G. Doberauer inszeniert diese - originelle, mit fre­chem Witz geschriebene "unwahrscheinliche Komödie , die am 30.9,68 in Meisenheim Premiere hat. Es spielen:

Arnim Servaes (Charles); Skil Kaiser (Ruth); Imogen-Maria Coupke (Elvira); Peter Carlsohn (Dr. Bradmann); Helga Boettiger (Frau Dr. Bradmann); Ellen Sohmer (Madame Arcati) und Karin Hoffmann (Edith) a.G.

Das Bühnenbild konzipiert Birgit Kluge.

Wir wünschen recht viel Spaß bei unserer "Geisterkomödie" und warnen im Interesse aller vor einer Nachahmung des Geschehens,

Kartenvorverkauf: Städt. Verkehrsamt, Rathaus, Zi. 8.

Eine Reihe Theaterabonnements der abgelaufenen Saison sind für die neue Spielzeit nicht erneuert worden. Alle Freunde des Theaters werden daher erneut aufgerufen , die für das kulturelle Leben der Stadt so wichtige Einrichtung durch den Erwerb eines Abonnements zu erhalten.

Die Abo,-Preise für 9 Vorstellungen sind:

I. Platz = 32,40 DM

II. Platz = 27,45 DM

III. Platz = 22,60 DM.

Die Zahlung kann in 2 bzw. 3 Raten erfolgen!

SO ENTSCHIEDEN DIE GERICHTE

Freimachen der Fahrbahn ist erstes Gebot. Wer bei Dun­kelheit infolge Reifenpanne auf der Überholspur der Auto­bahn schräg zum Halten kommt, muß die Fahrbahn so schnell wie möglich frei machen, darf also nicht erst aussteigen und nach der Ursache des Schleuderns suchen. BGH, VI ZR 126/65.

Warnlampen an Gefahrenstellen . Bei Absicherung einer Un­fallstelle dürfen die Warnlampen nicht zu nahe an der Un­fallstelle aufgestellt werden. Herannahende Fahrzeuge müs­sen so rechtzeitig gewarnt werden, daß sie anhalten oder ihre Geschwindigkeit so herabsetzen können, daß sie die Unfallstelle gefahrlos passieren können. BGH, VI ZR 139/ 65.

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Seancen und Geisterbeschwörung sind in England sehr be­liebt, denn sie gewährleisten Abwechslung und Unterhal­tung bei geselligem Beisammensein. Unerquicklich aber wird solch eine spiritistische Sitzung, wenn durch die sehr konzentriert vollzogene Beschwörung plötzlich - wie in unserem Fall - ein geisterhaftes Wesen erscheint, das einige der Beteiligten lieber weiterhin im "Jenseits" gut aufgehoben wissen möchten.

Noel Coward, am 16. Dezember 1899 im Londoner Vor­ort Teddington geboren, macht sich mit seinem 1941 ge­schriebenen Stück "Blithe Spirit" (Fröhliche Geister) über dieses "Gesellschaftsspiel" der Engländer lustig: Elvira, die frühere - inzwischen verstorbene - Ehefrau von Charles Condomine erscheint bei einer dieser "Sitzungen" - ledig­lich für Charles als sichtbares Wesen! Beider anschlie­ßend geführtes Gespräch über die Vergangenheit in Ge­genwart von Ruth, seiner jetzigen Lebensgefährtin, löst bei dieser den dringenden Verdacht aus, Charles sei "nicht ganz richtig", denn wer spricht und diskutiert schon mit einem Wesen, das doch niemand sieht und hört! Die sich nun bei Ruth und Charles ergebenden gegenseitigen An­schuldigungen, Beteuerungen und Erklärungen sorgen für eine Szenenkomik, die dieses Stück auch heute - wie vor 25 Jahren - zu einem gesellschaftlichen Ereignis wer­den läßt.

Noel Coward, der "englische Curt Goetz", will in erster Linie unterhalten und verpackt seine Ironie und oft ätzen­de Gesellschaftskritik geschickt in ein Spiel voll von Hu- mor und guter Laune.

Schuldlose Reflexhandlung des Kraftfahrers. Erfahrungsge­mäß versuchen Kraftfahrer, einem plötzlich von der Seite auftauchenden Hindernis nach der entgegengesetzten Seite auszuweichen, ohne dies willensmäßig beeinflussen zu kön­nen. Erweist sich das bei nachträglicher Betrachtung als falsch, so kann dem Kraftfahrer das nicht als Verschulden angerechnet werden. BGH, VI ZR 159/65.

Längere Wartefrist bei schw erem Verkehrsunfall. Bei einem schweren Verkehrsunfall muß der Unfallbeteiligte längere Zeit an der Unfallstelle das Erscheinen feststellungsberei­ter Dritter abwarten. Dabei kommt es nicht auf die tat­sächliche Schwere des Unfalls an, sondern auf das äußere Bild, das sich für einen Unfallbeteiligten an der Unfall­stelle bietet. KG, 1 Ss 386/67. *

Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufzuheben, wenn infolge der Dauer des Revisionsverfahrens die ver­hängte Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis abgelaufen ist, ohne daß das Revisionsgericht entschieden hat. OLG Karlsruhe, 1 Ws 296/67.

Rückwärtsfahren auf Autobahn. Zurücksetzen auf der Auto­bahn, insbesondere bei Dunkelheit, ist grob verkehrswi­drig. Ein herannahender Kraftfahrer, der bei Dunkelheit die Rückwärtsbewegung nicht erkennen kann, braucht nicht damit zu rechnen, daß ihm der Anhalteweg verkürzt wird. OLG Köln, 9 U 98/67.

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