e aus Bo- Hunts- : Neu- e Ursula . Johanna a Weiter lene Münz
en Ruf-
vor 50
Klassen, ker, die jmmrich
nen Wall" n von Mo' Stadtschu
rkehrsinse
vlannige
:ung der In 1
Peinlich
abhängig'
reiften.
WICHTIGER HINWEIS
IN EIGENER SACHE
Sehr geehrter Leser, i
am 1. 7. 19 88 beginnt das neue Bezugsvierteljahr. Wir haben, unseren Austrägern bereits Bezugsgeld-Quittungen übersandt. Halten Sie daher bitte den Betrag von DM 2,40 bereit, wenn unser Austräger in den nächsten Tagen bei Ihnen vorspricht um diesen Betrag auch bei Ihnen zu kassieren. Sie haben damit das Mitteilungsblatt für weitere drei Monate bezahlt. Für Ihre Treue danken wir Ihnen bestens.
Mit freundlichen Grüßen
PRIMAT-VERLAG HANS SCHMID Redaktion und Verlag
die sorgfaltspflicht des TANKWARTS
Wenn die Motorhaube auf der Autobahn hochgeht/ Sorgfalt bei Nebenleistungen
Für die Folgen mangelnder Sorgfalt bei der Bedienung des Kunden haben der Tankstelleninhaber und sein Tankwart einzustehen,- denn zwischen dem Tankstelleninhaber und seinem Kunden entstehen, auch wenn ein Kraftfahrer nur einmal zum tanken an einer fremden Tankstelle vorfährt, ein Vertragsverhältnis, mündlich oder stillschweigend zustandegekommen, das den Tankstelleninhaber zur sorgfältigen Bedienung des Kunden verpflichtet. Außerdem kann die fehlerhafte Bedienung, die einen Unfall zur Folge hat, eine sogenannte unerlaubte Handlung sein, welche die Deliktshaftung eintreten läßt.
Die Sorgfaltspflicht bei der Bedienung des Kunden erstreckt sich nicht nur auf das Hauptgeschäft, des Taifkens, des Ölnachfül- lens, der Wagenpflege usw., sondern auch auf die ausdrücklich oder stillschweigend übernommen Nebenpflichten. Dabei hat der Tankstelleninhaber für Sorgfaltspflichtverletzungen seines Tankwarts nach dem Vertrage wie für eigene Fahrlässigkeit einzustehen. Gegen Ansprüche des Kunden aus dieser Haftung kann der Tankstelleninhaber sich durch Abschluß einer Haftpflichtversicherung schützen.
Hat der Tankwart bei der Bedienung eines Kundenfahrzeuges die Motorhaube geöffnet, so genügt es nicht, daß er sie alsdann wieder zuschlägt, sondern er muß sich davon überzeugen, ob sie auch wirklich fest geschlossen ist, indem er sie anzuheben versucht. Kommt es auf der anschließenden Fahrt zu einem Unfall, weil die Haube nicht fest geschlossen war und hochschlägt, dann haften der Tankstelleninhaber und der Tankwart für den Schaden. Der Kunde ist nicht verpflichtet, sich selbst davon zu überzeugen, daß der T ankwart die' Haube gut verschlossen hat. Wohl aber muß er einen Teil seines Schaden selbst tragen, wenn der Sicherheitsriegel, der das Hochschlagen der Haube verhindern soll, defekt war (OLG Oldenburg, Urt. v. 23. 11.
1966 - 2 58/66 - : DAR 1967, 274).
Wenn der Tankstelleninhaber es übernommen hat, den Wäger', nach durchgeführtem Pflegedienst zum Kunden zurückzubringen, dann muß er auch diese Nebenleitung sorgfältig ausführen.
Er haftet dem Kunden für einen auf dieser Fahrt schuldhaft verpachten Unfall, wenn auch er die Fahrt durch seinen Tankwart durchführen läßt. Wenn das Zurückbringen des Wagens seit längerer Zeit zwischen Tankstelle und Kunden üblich gewor- dcn ist, kann dies als Nebenpflicht stillschweigend übernommen sein und muß dann sorgfältig ausgeführt werden, wenn auch der Auftrag im Einzelfall nicht ausdrücklich wiederholt worden ist.
Wenn aber ein Tankstelleninhaber die vom Kunden zusätzlich le gehrte Leistung nicht erbringen will und die Ablehnung auch a usdrückt erklärt, aber es duldet, daß ein Angestellter der Tankstelle den Auftrag des Kunden übernimmt, das Fahrzeug zurückzubringen, dann haftet der Tankstelleninhaber nicht für
einen Schaden, den der Angestellte bei Ausführung des Auftrages anrichtet (BGH, Urt* v, 20. 1. 1968 - VI ZR151/66-: VersR 1968,'472),
STEUERTIPS FÜR DEN UNTERNEHMER Die Kompliziertheit der Vorschriften bei den verschiedenen Steuergesetzen hat dazu geführt, daß der normale Steuerpflichtige nicht mehr durch den Paragraphendschungel aus eigenen Kräften hindurchfindet. Sogar Fachleute wie der Bund der Deutschen Steuerbeamten haben unlängst auf die ihrer Meinung nach unhaltbaren Zustände hinsichtlich der Vielfalt der Vorschriften hingewiesen. Die jetzt bei der Vol ksbaijk Montabaur vorliegende Informationsschrift "Jetzt im Gespräch" gibt hier eine wesentliche Hilfe, um alle Möglichkeiten der Steuerersparnis auszuschöpfen.
Im einzelnen erläutert die Informationsschrift Fragen der Äus- kunftserteilung durch das Finanzamt sowie mit der Steuererklärung und dem Steueioescheid zusammenhängende Probleme und gibt Orientierungshilfen für die vom Gesetzgeber geschaffenen Rechtbehelfe wie auch für die finanzamtliche Betriebsprüfung. Die Informationsschrift zeichnet sich durch eine leicht verständliche, aber trotzdem umfassende Darstellung aller einschlägigen Fragen aus und stellt damit ein wirksames Hilfsmittel für den Steuerpflichtigen dar.
Interessenten können dieses Informationsschritt kostenlos an den Schaltern der hiesigen Volksbank ab sofort erhalten. Mit dieser Dienstleistung unterstreicht die Volksbank ihre enge Verbundenheit mit dem-Kundenkreis aus dem Bereich der Mittelständischen Wirtschaft.
Volksbank Montabaur lädt ein
Aus Anlaß der Eröffnung ihrer neuen und nach modernsten Gesichtspunkten ausgestatteten Hauptstelle in Montabaur, Kirch- straße 2, gibt die Volksbank Montabaur'der Bevölkerung Gelegenheit, am
Tag der offenen Tür
am Samstag, dem 22. 6. 1968 von 13.00 - 18.00 Uhr
am Sonntag, dem 23 . 6. 1968 von 10.00 - 18.00 Uhr das neue Bankgebäude praktisch vom Keller (Modernste Tresoranlage) bis zum Dach (Funkanlage) zu besichtigen.
Den Schriftsatz der heutigen Ausgabe fertigte für Sie Frau Gerner
HEITERER WOCHENSALAT
Rat vom Psychiater
Eine Frau ruft aufgeregt beim Psychiater an: „Herr Doktor, was soll ich nur machen? Mein Mann bildet sich seit Tagen ein, er sei ein Pferd und galoppiert sogar durch die Wohnung.“ „Am besten ist, sie kommen rasch mit ihm zu mir“, belehrte sie der Psychiater: „So schnell wie möglich, Herr Doktor“, sagt die Frau hörbar erleichtert, „ich muß ihn nur noch satteln!“
Endlich bewiesen
Als der Ehemann von der Arbeit nach Hause kam, wunderte er sich über die große Unordnung: „Was war denn los, Schätzchen? “, wollte er wissen, „Ist irgendetwas passiert? “ „Nein, nein, beeilte sich die bessere Hälfte aufzuklären, „Du fragst- nur immer, was ich eigentlich den ganzen Tag gemacht habe. Ja, heute ha 1 - -- i^h eben ganz einfach nichts gemacht!“

