Sonntag: . 3. Sonntag nach Ostern
-Gemeinschaftskommunion der Frauen und Mütter -
10.00 Uhr Hochamt - Amt Frl. Emilie Wörs-
dörfer, v. d. Nachbarschaft beste 11t-
Beichtgelegenheit:
Donnerstag vor Herz-Jesu-Freitag von 16.00 - 19. 00 Uhr ' SarAstag von 15.00 - 19.00 Uhr und nach 20.30 Uhr.
Evgl. Kirchengemeinde Montabaur
Woche vom 28. 4. bis 4.5.1968 Pauluskirche:
Sonntag:
9. 00 Uhr
Gottesdienst zur Einführung der neuen Konfirmanden
10. 30 Uhr
Kindergottesdienst
Luthe rkirche :
Sonntag:
9. 30 Uhr
Kindergottesdienst
10. 30 Uhr
Gottesdienst
Montag:
20. 00 Uhr
Kirchenchor
Dienstag:
14.45 Uhr
Konfirmandenunterricht
Mittwoch:
19. 00 Uhr
Jugendkreis
19. 30 Uhr
Kindergottesdienstvorbereitung
Donnerstag, 2. 5.:
15. 00 Uhr
Diasporareligionsunterricht in Hor
ressen
20. 00 Uhr
Bibelstunde
14.45 Uhr
Konfirmandenunterricht
(neuer Jahrgang)
Freitag:
19. 30 Uhr
Junge Gemeinde
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Mütterberatung
Am Dienstag, dem 7.
Mai 1968 - um 14.00 Uhr - findet
in Montabaur, Staatl.
Gesundheitsamt,
Mütterberatung
statt.
R entenzahlungen
Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat
Mai 1968 wie folgt ausgezahlt:
Versorgungsrenten:
26. April 1968
Versicherungsrenten:
29. April 1968
Rattenbekämpfung 1968
In der Zeit von Montag, dem 29.4.1968 bis Montag, den 6. 5.1968 wird von der Stadtverwaltung in Montabaur eine Rattenbekämpfung durchgeführt.
Das Gift wird an und in Kanälen und Bachläufen sowie auf städtischen Grundstücken ausgelegt.
Die Hausbesitzer,'die ebenfalls Ratten auf ihren Grundstücken festgestellt haben, werden gebeten, sich dieser Bekämpfungsaktion anzuschließen.
Dies kann geschehen, indem der Betreffende in dem genannten Zeitraum durch Beschaffung der Giftstoffe in den einschlägigen Geschäften die Bekämpfung selbst durchführt. Besitzer von Haustieren werden gebeten, ihre Tiere in der fraglichen Zeit nicht frei herumlaufen zu lassen, da die neugelegten Giftköder für Haustiere schädlich sind. Montabaur, den 18.4. 1968-Stadtverwaltung Montabaur
-als Ortspolizeibehörde - I. Beigeordneter
Pockenschutzimpfung 1968
;euere
Die Pockenschutzimpfung der Erstimpflinge des Jahrganges 1967 findet
am Freitag, dem 10. Mai 1968
um 14.00 UÜr in der Joseph-Kehrein-Schule-
Erweiterungsbau -
statt.
Impfpflichtig sind auch zurückgestellte Kinder, sofern sie das 3. Lebensjahr zum 31. Mai 1968 noch nicht vollendet haben.
. Die Wiederimpfung der Kinder des Jahrganges 1956 wird ebenfalls am Freitag, d.10. Mai 1968, durchgeführt. Schüler des Gymnasiums: 11.00 Uhr im Schulgebäude- Schüler der 1 Joseph-,
Kehrein-Schule: 14.45 Uhr in der Joseph-
Kehrei n-Sch ule
Für Kinder, die wegen Krankheit nicht geimpft ^werden können, ist vor dem Impftermin eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus, Zimmer 8, vorzulegen.
Die Nachschau findet eine Woche später, am Freitag, dem 17. Mai 1968 zu den gleichen Zeiten statt.
Das Impfbuch ist zur Impfung mitzubringen.
Montabaur, den 22.4.1968 - Stadtverwaltung Montabaur
-als Ortspolizeibehörde - Der Bürgermeister
Statistische Befragungen
In der Zeit vom 27.4. bis etwa 31. 5.1968 werden auf Grund des Bundesgesetzes über eine Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) im gesamten Bundesgebiet statistische Befragpngen durchgeführt. Zweck dieser bereits seit 1957 in regelmäßigen Abständen erfolgenden Haushaltsbefragungen ist es, die von Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigten bevölkerungs- und erwerbsstatistischen Daten zu gewinnen.
Im Gegensatz zu den in größeren Zeitabständen erfolgenden Volkszählungen wird beim Mikrozensus nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Die zu befragenden Haushalte werden durch eine Zufallszahl ermittelt.
Eine wesentliche Erleichterung für die Befragten besteht darin, daß die Haushalts Vorstände die Erhebungs bogen nicht selbst ausfüllen müssen. Diese Arbeit wird von besonders geschulten Beauftragten des Statistischen Landes- amtes vorgenommen.
Alle volljährigen Haushaltsmitglieder sind nach dem Gesetz verpflichtet, die erforderlichen A uskünfte, die ausschließlich statistischen Zwecken dienen und der Geheimhai - tungspflicht unterliegen, zu erteilen.
Die Befragten werden gebeten, den Beauftragten des Statistischen Landesamtes - diese sind im Besitz eines amtlichen Ausweises und zur Verschwiegenheit verpflichtet - die notwendigen A uskünfte bereitwillig, vollständig und wahrheitsgemäß zu geben.
Montabaur, den 18.4.1968 - Stadtverwaltung Montabaur
- als Ortspolizeibehörde -
I. Beigeordneter
Lohnsteuerbelege 1967
Auf die im Bekanntmachungskasten in der Rathaushalle aushängende Bekanntmachung der Oberfinanzdirektion Koblenz betreffend die Einsendung der Lohnsteuerbelege 1967 an das Finanzamt wird aufmerksam gemacht.
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