Ausgabe 
26.4.1968
 
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Sonntag: . 3. Sonntag nach Ostern

-Gemeinschaftskommunion der Frauen und Mütter -

10.00 Uhr Hochamt - Amt Frl. Emilie Wörs-

dörfer, v. d. Nachbarschaft beste 11t-

Beichtgelegenheit:

Donnerstag vor Herz-Jesu-Freitag von 16.00 - 19. 00 Uhr ' SarAstag von 15.00 - 19.00 Uhr und nach 20.30 Uhr.

Evgl. Kirchengemeinde Montabaur

Woche vom 28. 4. bis 4.5.1968 Pauluskirche:

Sonntag:

9. 00 Uhr

Gottesdienst zur Einführung der neuen Konfirmanden

10. 30 Uhr

Kindergottesdienst

Luthe rkirche :

Sonntag:

9. 30 Uhr

Kindergottesdienst

10. 30 Uhr

Gottesdienst

Montag:

20. 00 Uhr

Kirchenchor

Dienstag:

14.45 Uhr

Konfirmandenunterricht

Mittwoch:

19. 00 Uhr

Jugendkreis

19. 30 Uhr

Kindergottesdienstvorbereitung

Donnerstag, 2. 5.:

15. 00 Uhr

Diasporareligionsunterricht in Hor­

ressen

20. 00 Uhr

Bibelstunde

14.45 Uhr

Konfirmandenunterricht

(neuer Jahrgang)

Freitag:

19. 30 Uhr

Junge Gemeinde

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Mütterberatung

Am Dienstag, dem 7.

Mai 1968 - um 14.00 Uhr - findet

in Montabaur, Staatl.

Gesundheitsamt,

Mütterberatung

statt.

R entenzahlungen

Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat

Mai 1968 wie folgt ausgezahlt:

Versorgungsrenten:

26. April 1968

Versicherungsrenten:

29. April 1968

Rattenbekämpfung 1968

In der Zeit von Montag, dem 29.4.1968 bis Montag, den 6. 5.1968 wird von der Stadtverwaltung in Montabaur eine Rattenbekämpfung durchgeführt.

Das Gift wird an und in Kanälen und Bachläufen sowie auf städtischen Grundstücken ausgelegt.

Die Hausbesitzer,'die ebenfalls Ratten auf ihren Grund­stücken festgestellt haben, werden gebeten, sich dieser Be­kämpfungsaktion anzuschließen.

Dies kann geschehen, indem der Betreffende in dem ge­nannten Zeitraum durch Beschaffung der Giftstoffe in den einschlägigen Geschäften die Bekämpfung selbst durchführt. Besitzer von Haustieren werden gebeten, ihre Tiere in der fraglichen Zeit nicht frei herumlaufen zu lassen, da die neugelegten Giftköder für Haustiere schädlich sind. Montabaur, den 18.4. 1968-Stadtverwaltung Montabaur

-als Ortspolizeibehörde - I. Beigeordneter

Pockenschutzimpfung 1968

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Die Pockenschutzimpfung der Erstimpflinge des Jahrganges 1967 findet

am Freitag, dem 10. Mai 1968

um 14.00 UÜr in der Joseph-Kehrein-Schule-

Erweiterungsbau -

statt.

Impfpflichtig sind auch zurückgestellte Kinder, sofern sie das 3. Lebensjahr zum 31. Mai 1968 noch nicht vollendet haben.

. Die Wiederimpfung der Kinder des Jahrganges 1956 wird ebenfalls am Freitag, d.10. Mai 1968, durchgeführt. Schüler des Gymnasiums: 11.00 Uhr im Schulgebäude- Schüler der 1 Joseph-,

Kehrein-Schule: 14.45 Uhr in der Joseph-

Kehrei n-Sch ule

Für Kinder, die wegen Krankheit nicht geimpft ^werden können, ist vor dem Impftermin eine Bescheinigung des behandelnden Arztes bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus, Zimmer 8, vorzulegen.

Die Nachschau findet eine Woche später, am Freitag, dem 17. Mai 1968 zu den gleichen Zeiten statt.

Das Impfbuch ist zur Impfung mitzubringen.

Montabaur, den 22.4.1968 - Stadtverwaltung Montabaur

-als Ortspolizeibehörde - Der Bürgermeister

Statistische Befragungen

In der Zeit vom 27.4. bis etwa 31. 5.1968 werden auf Grund des Bundesgesetzes über eine Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens (Mikrozensus) im ge­samten Bundesgebiet statistische Befragpngen durchgeführt. Zweck dieser bereits seit 1957 in regelmäßigen Abständen erfolgenden Haushaltsbefragungen ist es, die von Verwaltung und Wirtschaft dringend benötigten bevölkerungs- und erwerbsstatistischen Daten zu gewinnen.

Im Gegensatz zu den in größeren Zeitabständen erfolgenden Volkszählungen wird beim Mikrozensus nur ein Teil der Bevölkerung befragt. Die zu befragenden Haushalte werden durch eine Zufallszahl ermittelt.

Eine wesentliche Erleichterung für die Befragten besteht darin, daß die Haushalts Vorstände die Erhebungs bogen nicht selbst ausfüllen müssen. Diese Arbeit wird von be­sonders geschulten Beauftragten des Statistischen Landes- amtes vorgenommen.

Alle volljährigen Haushaltsmitglieder sind nach dem Gesetz verpflichtet, die erforderlichen A uskünfte, die aus­schließlich statistischen Zwecken dienen und der Geheimhai - tungspflicht unterliegen, zu erteilen.

Die Befragten werden gebeten, den Beauftragten des Statistischen Landesamtes - diese sind im Besitz eines amtlichen Ausweises und zur Verschwiegenheit ver­pflichtet - die notwendigen A uskünfte bereitwillig, vollständig und wahrheitsgemäß zu geben.

Montabaur, den 18.4.1968 - Stadtverwaltung Montabaur

- als Ortspolizeibehörde -

I. Beigeordneter

Lohnsteuerbelege 1967

Auf die im Bekanntmachungskasten in der Rathaushalle aushängende Bekanntmachung der Oberfinanzdirektion Koblenz betreffend die Einsendung der Lohnsteuerbelege 1967 an das Finanzamt wird aufmerksam gemacht.

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