Stadt
Montabaur^
mts
in^
Für den amtlichen Teil verantwortlich: Der Bürgermeister
4. JAHRGANG ( 56 ) FREITAG, DEN
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärzte - Sonntagsdienst
Samstag / Sonntag, den 17. / 18. Juni 1967
Frau Dr. PERSCHEID, Montabaur Alberthöhe , Tel. 374
Zahnärztlicher Sonntagsdienst
Samstag, den 17. Juni 1967
Zahnarzt M'ERKEL, Wirges, Bahnhofstr. 53 a, Tel. 706
Dr. LÖTSCHERT, Höhr-Grenzhausen Rathausstr. 53 a,. Tel. 7103
Sonntag, den 18.6.1967
Dr. SALZMANN, Montabaur,
Kaiserstr. 2, Tel. 8119 Zahnarzt FRANZEN, Stromberg Isenburgerstr.
Apotheken - Dienst
von Samstag, den 17. 5. - 14.00 Uhr bis Samstag, den
24.6.1967 - 14.00 Uhr
RATHAUS - APOTHEKE,
Montabaur, Großer Markt 8, Tel. 426
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Katholische Pfarrkirche
"St, Peter in Ketten 11 Montabaur
Woche vom 18. - 24.6.1967 Sonntag; 5. Sonntag nach Pfingsten
7.00 Uhr Hl. Messe
8.30 Uhr Kindergottesdienst - Engelamt: Kind
Maria Conatta Strazzi- 10.00 Uhr Hochamt - Amt Else Storch, v.d.
Nachbarschaft bestellt -
11.30 Uhr letzte Vormittagsmesse 14. 00 Uhr Andacht
18.15 Uhr Abendmesse - Amt Hermine Koller v. Bekannten best.
Montag - Elisabeth v. Schönau
6.30 Uhr Stift. Messe Ehel. Carl Müller
Margarete geb. Pehl
7.10 Uhr J.A. ++Fam. Roth - Marx Dienstag - v. Wochentag -
7.00 Uhr J.A. Ehel. Willi u. Franziska Reiser Mittwoch - Aloysius -
7.10 Uhr J.A. Edgar Walterfang 8.00 Uhr Volksschulgottesdienst - Amt nach Meinung zu Ehren d. Hl. Aloysius-
Donnerstag - Paulinus -
7.10 Uhr Amt f. Johann Homann 8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d. Frauen und Mütter m. Ansprache J.A. Anna Lenz u. Tochter Lina
16. JUNI 1 967 NUMMER 24
19.30 Uhr Pfarrjugendmesse mit Ansprache
1. J. A. Franz Disper Freitag: Vigil v. Johannes d. Täufer
7.10 Uhr Volksschulgottesdienst - 4 Wo.-Amt Margarete Selas -
Samstag - Geburt d. Hl. Johannes d. Täufers
6.30 Uhr hl. Messe f. Peter Schmidt
7.10 Uhr J.A. Frau Maria Wentrup geb. Langen 17.00 Uhr Salve Andacht Sonntag , - 6. Sonntag nach Pfingsten
10.00 Uhr Feierliches Hcchamt mit Heimat - primiz v. Pater Gerhard Lenz
11.30 Uhr letzte Vormittagsmesse - Amt
| Josef Hilfrich v. d. Nachbarschaft be-
j stellt -
j Beichtgelegenheit :
i Samstag von 15.00 - 19 . 00 Uhr und nach 20.30 Uhr Heimatabende der Jugend und Probe des Kirchenchores j lt. Vermeidung.
| AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Unkrautwuchs
Der Beginn der warmen Jahreszeit läßt auch in diesem Jahr wieder einen vermehrten Unkrautwuchs in Feld und Flur sowie ; in der Nähe von Industrieanlagen ( Steinbrüchen, Tongruben) i wie auch an Bahnanlagen und Bahndämmen erwarten, j Wir weisen daher schon jetzt darauf hin, daß nach § 1 der i Landesverordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8.2.1960 die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken verpflichtet sind, das auf ihren Grundstücken wachsende Unkraut, dessen Samen durch den Wind verbreitet wird und hierdurch im Eigentum Dritter stehende | landwirtschaftlich, weinbaulich und gärtnerisch genutzte Grundstücke gefährdet, so frühzeitig zu vernichten, daß es nirgends in abblühendem oder reifem Zustand vorge - funden wird.
Unkräuter im Sinne dieser Bestimmung sind
1. alle Distelarten ( Cardus, Cirsium, Sonchus)
2. alle Kreuzkrautarten ( Senecio vernalis, Senecio vulgaris) Ausgerissenes oder abgemähtes Unkraut mit Samenansatz
ist so zu entfernen und zu vernichten, daß es keinen Schaden mehr anrichten kann.
Für den Vollzug dieser Bestimmungen sind nach § 2 der Verordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8.2.1960 die Ortspolizeibehörden zuständig.
Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von ij Grundstücken werden gebeten, die obige, von der Bezirksre- ■; gierung Montabaur vom 30. 5.1967 erlassene Verfügung zu beachten.
. Insbesondere in der Nähe von Industrieanlagen, wie Ste.inbrüchen | Tongruben und dgl. sowie Bahnanlagen ist die Unkrautbe- | seitigung sehr wichtig.
; Es wird weiterhin darauf hingewiesen, daß nach § 13 des 1
i Gesetzes zum Schutze der Kulturpflanzen in der Fassung vom ' 27.8.1948 ( WiGBl.S.3ü8) derjenige eine strafbare Handlung
begeht, der vorsätzl. oder fahrlässig gegen die Vorschriften der o.a. Verordnung verstößt. Der Bürgermeister

