Ausgabe 
16.6.1967
 
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Stadt

Montabaur^

mts

in^

Für den amtlichen Teil verantwortlich: Der Bürgermeister

4. JAHRGANG ( 56 ) FREITAG, DEN

BEREITSCHAFTSDIENSTE

Ärzte - Sonntagsdienst

Samstag / Sonntag, den 17. / 18. Juni 1967

Frau Dr. PERSCHEID, Montabaur Alberthöhe , Tel. 374

Zahnärztlicher Sonntagsdienst

Samstag, den 17. Juni 1967

Zahnarzt M'ERKEL, Wirges, Bahnhofstr. 53 a, Tel. 706

Dr. LÖTSCHERT, Höhr-Grenzhausen Rathausstr. 53 a,. Tel. 7103

Sonntag, den 18.6.1967

Dr. SALZMANN, Montabaur,

Kaiserstr. 2, Tel. 8119 Zahnarzt FRANZEN, Stromberg Isenburgerstr.

Apotheken - Dienst

von Samstag, den 17. 5. - 14.00 Uhr bis Samstag, den

24.6.1967 - 14.00 Uhr

RATHAUS - APOTHEKE,

Montabaur, Großer Markt 8, Tel. 426

KIRCHLICHE NACHRICHTEN

Katholische Pfarrkirche

"St, Peter in Ketten 11 Montabaur

Woche vom 18. - 24.6.1967 Sonntag; 5. Sonntag nach Pfingsten

7.00 Uhr Hl. Messe

8.30 Uhr Kindergottesdienst - Engelamt: Kind

Maria Conatta Strazzi- 10.00 Uhr Hochamt - Amt Else Storch, v.d.

Nachbarschaft bestellt -

11.30 Uhr letzte Vormittagsmesse 14. 00 Uhr Andacht

18.15 Uhr Abendmesse - Amt Hermine Koller v. Bekannten best.

Montag - Elisabeth v. Schönau

6.30 Uhr Stift. Messe Ehel. Carl Müller

Margarete geb. Pehl

7.10 Uhr J.A. ++Fam. Roth - Marx Dienstag - v. Wochentag -

7.00 Uhr J.A. Ehel. Willi u. Franziska Reiser Mittwoch - Aloysius -

7.10 Uhr J.A. Edgar Walterfang 8.00 Uhr Volksschulgottesdienst - Amt nach Meinung zu Ehren d. Hl. Aloysius-

Donnerstag - Paulinus -

7.10 Uhr Amt f. Johann Homann 8.15 Uhr Gemeinschaftsmesse d. Frauen und Mütter m. Ansprache J.A. Anna Lenz u. Tochter Lina

16. JUNI 1 967 NUMMER 24

19.30 Uhr Pfarrjugendmesse mit Ansprache

1. J. A. Franz Disper Freitag: Vigil v. Johannes d. Täufer

7.10 Uhr Volksschulgottesdienst - 4 Wo.-Amt Margarete Selas -

Samstag - Geburt d. Hl. Johannes d. Täufers

6.30 Uhr hl. Messe f. Peter Schmidt

7.10 Uhr J.A. Frau Maria Wentrup geb. Langen 17.00 Uhr Salve Andacht Sonntag , - 6. Sonntag nach Pfingsten

10.00 Uhr Feierliches Hcchamt mit Heimat - primiz v. Pater Gerhard Lenz

11.30 Uhr letzte Vormittagsmesse - Amt

| Josef Hilfrich v. d. Nachbarschaft be-

j stellt -

j Beichtgelegenheit :

i Samstag von 15.00 - 19 . 00 Uhr und nach 20.30 Uhr Heimatabende der Jugend und Probe des Kirchenchores j lt. Vermeidung.

| AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Unkrautwuchs

Der Beginn der warmen Jahreszeit läßt auch in diesem Jahr wieder einen vermehrten Unkrautwuchs in Feld und Flur sowie ; in der Nähe von Industrieanlagen ( Steinbrüchen, Tongruben) i wie auch an Bahnanlagen und Bahndämmen erwarten, j Wir weisen daher schon jetzt darauf hin, daß nach § 1 der i Landesverordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8.2.1960 die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von Grundstücken verpflichtet sind, das auf ihren Grund­stücken wachsende Unkraut, dessen Samen durch den Wind verbreitet wird und hierdurch im Eigentum Dritter stehende | landwirtschaftlich, weinbaulich und gärtnerisch genutzte Grundstücke gefährdet, so frühzeitig zu vernichten, daß es nirgends in abblühendem oder reifem Zustand vorge - funden wird.

Unkräuter im Sinne dieser Bestimmung sind

1. alle Distelarten ( Cardus, Cirsium, Sonchus)

2. alle Kreuzkrautarten ( Senecio vernalis, Senecio vulgaris) Ausgerissenes oder abgemähtes Unkraut mit Samenansatz

ist so zu entfernen und zu vernichten, daß es keinen Schaden mehr anrichten kann.

Für den Vollzug dieser Bestimmungen sind nach § 2 der Verordnung über die Bekämpfung von Unkraut vom 8.2.1960 die Ortspolizeibehörden zuständig.

Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten von ij Grundstücken werden gebeten, die obige, von der Bezirksre- ; gierung Montabaur vom 30. 5.1967 erlassene Verfügung zu beachten.

. Insbesondere in der Nähe von Industrieanlagen, wie Ste.inbrüchen | Tongruben und dgl. sowie Bahnanlagen ist die Unkrautbe- | seitigung sehr wichtig.

; Es wird weiterhin darauf hingewiesen, daß nach § 13 des 1

i Gesetzes zum Schutze der Kulturpflanzen in der Fassung vom ' 27.8.1948 ( WiGBl.S.3ü8) derjenige eine strafbare Handlung

begeht, der vorsätzl. oder fahrlässig gegen die Vorschriften der o.a. Verordnung verstößt. Der Bürgermeister