Ausgabe 
23.9.1966
 
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Es ist eine Freude, diesem beliebten Schauspieler persönlich auf der Bühne zu begegnen. Willy Millowitsch ist heute im deutschsprachigen Gebiet zweifellos der populärste Komiker, nachdem seine großen Fernseh-Sendungen regelmäßig von Mil­lionen gesehen werden und seine Filme - zuletzt "Die drei Scheinheiligen", dann "Die lustigen Vagabunden" mit Vico Torriani, "Der Hochtourist" und "Die Fledermaus" mit Mari­ka Rökk und Peter Alexander - große Erfolge waren.

Willy Millowitsch kommt mit einem Stück, das die Zuschau­er von Anfang bis Ende glänzend unterhält: " Onkel ist der Beste" von Willy Schmidt. Diesem Schwank geht ein großer Ruf voraus, er bietet glänzende Unterhaltung und hat schon Hunderttausende von Theaterbesuchern begeistert.

Dieser Schwank bietet natürlich vor allem eine Bombenrolle für Willy Millowitsch. Daneben sehen wir weitere beliebte Darsteller seines Enselbles; Else Schölten - Lotti Krekel - Irm­gard Jedamzik - Bernd Hoffmann - Karl-Heinz Hillebrand - Christian Pippong -Jupp Jilgen u. a. m. Die Aufführung wurde von Willy Millowitsch persönlich inszeniert.

Willy Millowitsch genießt nicht nur in Deutschland einen gros­sen Ruf, sondern er hat in letzter Zeit auch das Ausland ero- bert. Nachdem er bereits eine Amerika-Tournee absolviert hat, erzielte er auch in der Schweiz große Erfolge, wo er in Basel und Zurück wochenlang vor ausverkauften Häusern spiel­te.

Wir empfehlen, sich für dieses einmalige Gastspiel von Willy Millowitsch sogleich die Plätze im Vorverkauf zu sichern. Kartenvorverkauf: Stadt. Verkehrsamt, Rathaus, Zimmer 8, Telefon -644-646.

STEUERRECHT - kurz belichtet Berichtigung eines Steuerbescheides

Ist ein Änderungsbescheid nach § 22 Abs. 1 Ziff. 1 der Abga­benordnung (AO) unrichtig, weil ein nach § 92 Abs. 3 AO be­richtigungsfähiger Wertansatz des Erstbescheides ungeprüft über nommen worden ist, so kann der Änderungsbescheid wegen der unterlassenen Nachprüfung nicht nach § 92 Abs. 3 AO be­richtigt werden (BFH-Urteil vom 24.11.1965 - II 121/63 U).

Härteausgleich bei Zusammenveranlagung

Der Abzug nach § 46 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der dazu in § 48 Abs. 5 EStG in Verbindung mit § 70 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung geregelte Härteausgleich steht zusammenveranlagten Eheleuten nur ein­mal und nicht jedem von ihnen gesondert zu. Die Höhe des Abzuges richtet sich nach der Höhe ihrer zusammengefaßten nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünfte (BFH-Urteil vom 19.11. 1965 - VI 163/64 U).

Überlassung eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges

In dem Überlassen eines firmeneigenen Kraftfahrzeuges an Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für sonstige betrieblich bedingte Fahrten kann nicht oh­ne weiteres ein geldwerter Vorteil erblickt werden, der als zusätzlicher Arbeitslohn der Lohnsteuer unterliegt (FG Karls­ruhe, Urteil vom 14.10.1965 - I 175 - 178/64).

Urteil vor Ablauf einer Äußerungspflicht

Entscheidet das Finanzgericht einen Streitfall vor Ablauf der Frist, die es dem Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Stellung­nahme gesetzt hat, so liegt darin ein Verfahrensmangel, der aber nur wesentlich ist, wenn der innerhalb der Frist einge­reichte Schriftsatz Ausführungen enthält, bei deren Kenntnis die Entscheidung des Finanzgerichtes möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Urteil vom 24.11.1965 - VI 307/63U.)

Bewertung von Wirtschaftsgütern

Vermögensgegenstände, die bei der Abwicklung einer GmbH an den Gesellschafter übeitragen werden, sind in das Abwick­

lungsvermögen mit dem Wert einzurechnen, der nach den all­gemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Zeit der ; Übertragung anzusetzen ist. Bei der Ermittlung des Wertes sine | alle Umstände zu berücksichtigen, die zur Zeit der Veranla­gung über den objektiven Wert des Gegenstandes bei der Über­tragung Aufschluß geben (BFH-Urteilvorn 14.12.1965 - I 246/ 62 U).

"KURZURTEILE"

die Kraftfahrer interessieren

Nicht scheuchen

Grünes Licht an der Kreuzung berechtigt den Kraftfahrer nicht, Fußgänger durch plötzliches schnelles Anfahren vom Zebra­streifen zu verscheuchen. Nach einem Urteil des Oberlandes­gerichts Oldenburg darf der Fußgänger, solange die Fußgänger- ampel grünes Licht zeigt, die Fahrbahn betreten und seinen Weg auch dann ungehindert fortsetzen, wenn das Ampellicht währenddessen auf "Rot" wechselt. Dies gilt auch, wenn sich in der Fahrbahn eine Verkehrsinsel (ohne Fußgänger ampel) be­findet. Die Ampelregelung gilt stets von einer Fußgängeram- gel bis zum nächsten Gehweg oder bis zur nächsten Ampel. (OLG Oldenburg - 1 Ss 346/65).

Kein Verlaß

Auf Weisungen eines Polizeibeamten, der mit Handzeichen den Verkehr regelt, ist nicht unbedingt Verlaß. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt entbinden diese Wei­sungen grundsätzlich nicht von der Pflicht, bei der Weiter- fahrt in der freigegebenen Richtung in eigener Verantwortlich­keit zu prüfen, ob die Fahrtrichtung auch frei ist. Eine Aus­nahme gilt nur dann, wenn der Polizeibeamte einen besseren Überblick über die Verkehrssituation hat als der Kraftfahrer.

In diesem Falle darf er darauf vertrauen, daß andere Verkehrs­teilnehmer durch seine Weiterfahrt nicht gefährdet werden. (OLG Frankfurt - 3 Ss 507/65)

Volltrunken

Gastwirte sind rechtlich verpflichtet, total betrunkene Gäste an der Fahrt mit ihrem Pkw zu hindern. Wie .steht es aber bei Freunden und Bekannten, die einem Kraftfahrer Alkohol in grös seren Mengen ausschenken? Nachetnem Urteil des Oberlandes­gerichts Düsseldorf ist dieser Personenkreis nir dann verpflich­tet, den Kraftfahrer an der anschliessenden Fahrt mit seinem Wagen zu hindern, wenn zwischen beiden eine enge Lebens­gemeinschaft besteht. Unter "enger Lebensgemeinschaft" will das Gericht die Familie oder eine Hausgemeinschaft verstan­den wissen, nicht dagegen eine bloße Zechgemeinschaft.

(OLG Düsseldorf - (1) Ss 679/65).

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