Ausgabe 
12.8.1966
 
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'Friedhofs- und Bestattungswesen..

Neue Satzung, erhöhte Gebühren

Mit dieser Ausgabe des Amtsblattes wird Ihnen zugleich die neue Satzung über das Friedhofs- und Bestaatungswesen der Stadt Montabaur mit der dazu gehörenden Gebührensatzung bekanntgegeben.

Die notwendig gewordene Erweiterung des städt. Friedhofes hat auf Jahre hinaus die Stadt Montabaur von einer großen Sor­ge befreit. Die Neuanlage hat aber auch beträchtliche Geld - mittel beansprucht und konnte nur auf dem Darlehenswege fi­nanziert werden. Die laufenden Unterhaltungskosten für den alten und den neuen Friedhofsteil werden sich zwangsläufig durch die Verdoppelung der Friedhofsfläche ebenfalls erheb­lich steigern.

Die neue Friedhofssatzung soll entsprechend der Bedeutung einer solchen Anlage den Verhältnissen auf dem alten und neuen Friedhofsteil besser Rechnung tragen. Mag auch der Umfang der Satzung, die sich an die Richtlinien des Deutschen Städtetages anlehnt, bei dem einen oder anderen einiges Er­staunen hervorrufen, die Satzungsvorschriften selbst dienen nur der Erhaltung und Verbesserung der Gesamtanlage und da­mit der ganzen Bevölkerung.

Soweit über die Grabanlage neue Vorschriften erlassen wur­den, geschah das aus Gründen der allgemeinen Friedhofsge­staltung ebenso wie aus einer zwingenden Notwendigkeit- der Hanglage des Geländes entsprechend - die Verkehrssicher­heit zu gewährleisten.

Bei der Festlegung der Gebühren für die Benutzung des Fried­hofs und die Inanspruchnahme seiner Einrichtungen haben sich die zuständigen Verwaltungsausschüsse, der Stadtrat und nicht zuletzt die Verwaltung selbst, nach eingehenden Beratungen dazu entschlossen, die Gebührensätze den zu erbringenden Leistungen im Friedhofswesen anzupassen. Das Prinzip der Kostendeckung wurde jedoch dabei nicht verwirklicht, da die tatsächlichen Aufwendungen im Bestattungswesen zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt erheblich höher liegen.

In den nächsten Ausgaben des Amtsblattes sollen einige stati­stische Angaben dem Verständnis der Bevölkerung für diese notwendigen Maßnahmen dienen.

In der heutigen Ausgabe beginnen wir mit einer Veröffentli­chung von Konrektor a. D. H. Fries aus der Festschrift "St. Pe­ter in Ketten 959 - 1959 über den Kirchhof in Montabaur".

DER KIRCHHOF

Solange es in Montabaur eine christliche Gemeinde gab, be­grub man die Toten in und um die Kirche. Niemand hätte in früheren Jahrhunderten nur daran gedacht, den Kirchhof vor die Stadt zu verlegen. Die Menschen, die in ihrem Leben so oft zu ihrem Heiligtum gepilgert waren, um Gott in ihren Nö­ten und Ängsten zu bestürmen oder ihm an seinen Festen zu­zujubeln, wollten ihm auch im Tode nahe sein. So war es seit undenklichen Zeiten, wie Hofrat Linz in seiner Amtsbe­schreibung der kurfürstlichen Regierung berichtet, üblich, daß der "zeitliche Stadtpastor in den Chor und die Beamten, Ge­richtspersonen und sonstigen Honoratiores in das Kirchenschiff begraben wurden. Aus Eintragungen in den Kirchenbüchern wissen wir, daß die Stadtpfarrer Bartholomäus Trebus und Adam Walter im Chor ihre letzte Ruhestätte fanden. Pfarrer Martin Pulver dürfte dem in seinem Testamente ausgespro­chenen Wunsche zufolge 1698 vor dem Ölberg auf dem Kirch­hof bestattet worden sein.

Mit dieser Jahrhundert langen Tradition brach man zu Ende des 18. Jahrhunderts. Seit dem Jahre 1776, also bereits 2 Jahre vor dem allgemeinen Verbot des Landesfürsten, hatte man in Montabaur wegen der "bösen Folgen von weiteren Bestattun­gen in der Kirche Abstand genommen. In das Beinhaus wurde der am 3. November 1776 verstorbene Kanonikus am St. Ka­storstift in Carden a d. Mosel, Heinrich Kaspar Kneupper,be - stattet, Dorthin begrub man auch den am 7. August 1780 ver­storbenen Vikar Johannes Rick. Pfarrer Rupert Hoffmann.der

am 3. Marz 1785 zu Montabaur starb, wurde "wegen noch zur Zeit nicht vorräthigem besonderen Gewölb vor die Kirchen Thür bie dem Haupt Eingang beerdigt.

Als man daranging, dem in Montabaur am 15. April 1795 ver­storbenen Statthalter und Trierer Domdekan Freiherr Anselm von Kerpen eine würdige Ruhestätte zu bereiten, errichtete man eigens eine Gruft vor dem Hochaltar. Diese kam vor eini­gen Jahren bei der Errichtung des neuen Hochaltars zu Tage. Ein weiteres Mitglied der Landesstatthalterschaft, der Hofkaplan des Erzbischofs, Offizialatsassessor und Stiftkapitular von St. Florin, Aloys Heinrich Arnoldi von Elz, starb am 9. September 1979 zu Montabaur und wurde in die Vorhalle - auch hier darf man eine Gruft vermuten - an der Nordseite der Kirche begra­ben . Er war 1782 in Trier zum Priester geweiht worden und wirkte mit an der Abfassung der Emser Punktation 1786.

Alle später verstorbenen Geistlichen ruhen auf dem alten Kirch­hof bei der Pfarrkirche oder auf dem Friedhof an der Hollerer Straße. Leider wurden bei einer Restauration der Pfarrkirche durch den Geistlichen Rat Laux alle Grabplatten von Laien aus der Kirche entfernt. Statt sie an die Winde aufzuhängen, wie es in anderen Kirchen geschah, oder wenigstens die Beschrif­tung sicherzustellen, verwandte man sie als Treppenstufen vor dem Präsenzhaus und dem Frauenportal und zur Abdeckung der Mauer an der Judengasse. Sie hätten uns sicherlich noch man­ches aus dem Leben bedeutender Menschen zu berichten ge - wußt. Noch vor einigen Jahren wurde in Stücken die Grabplatte der am 21. November 1689 auf der Festung Ehrenbreitstein verstorbenen Gemahlin des Festungskommandanten von Ehren­breitstein, der Freiherrn Eremund von Esch, gefunden, die wohl zunächst auf dem Grabe der Verstorbenen lag, bevor die Familie von Esch in der Pfarrkirche eine Gruft erbaute, dann aber nach Errichtung des Grabmonumentes, zum Verschluß der Gruft diente. Im Jhhre 1825 war der Stein bereits zerbro­chen. ln diesem Jahr verbot die nassauische Regierung der Fa­milie von Esch das weitere Bestatten ihrer Familienmitglieder in der Gruft aus gesundheitspolizeilichen Gründen. Zuletzt wurden noch 1822 und 1823 drei Angehörige der Familie dort beigesetzt. Sie verbreiteten, wie Pfarrer Schaaf der nassaui- schen Regierung berichtet, " einen solchen Gestank in der Kirche", daß " alles räucheren ungeacht man es kaum aushal- ten konnte". So kam es zur Sperrung der Gruft. Den letzten von Esch, den Kurfürstlichen Kämmerer Freiherr Carl Fried­rich Anton von Esch, begrub man 1832 auf dem Friedhof vor der Stadt. Dorthin überführte man im Jahre 1910 die noch in der Gruft verwahrten Gebeine der Familie.

An die in die Kirche begrabenen Honorationen erinnern heute nur noch zwei Grabdenkmäler. Das eine ist neuerdings befe­stigt über dem Ausgang des rechten Querhauses zum Chor und wurde von Maria Magdalena Hoffmann, der Gattin des wahr­scheinlich von Marodeuren am 2. September 1644 erschossenen Kellers Johannes Weydebach errichtet. Das andere hängt am ersten Pfeiler im Schiff, gegenüber der Kommunionbank und gehörte der Familie des am 17. Februar 1694 verstorbenen Chi­rurgen Conrad Ludwig aus Hadamar.

Die Pfarrgrenzen der Pfarrei Humbach-Montabaur waren sehr groß, so daß man annehmen darf, daß schon sehr früh neben Montabaur weitere Friedhöfe entstanden sind. Ganz sicher er­hielten die Orte Holzappel, Kirchähr, Arzbach, Wirges und Heiligenroth bei der Erbauung ihrer Kirchen auch einen Kirch­hof. Trotz der Abtrennung dieser Pfarreien gab es noch weite Entfernungen im Pfarrbezirk von Montabaur, so daß man an- nehmen darf, daß es zu Ende des Mittelalters in der Pfarrei Montabaur mehrere Friedhöfe gab. Einen Friedhof bei der Ka­pelle zu Wirzenborn , die in den Jahren 1499-1510 erbaut wurde, gab es bereits damals. 1523 " Item habenn wyr ver­dingt Dietherich und Nicolas mureren dy maure umb den krich- hoff zu machen" und an einer anderen Stelle der Rechnung wird "dye mure umb den Kirchhoff zu Wirtzenbornn mit 11 rodenn eyn virtheill" angegeben. In Holler, wo 1548 eine Ka­pelle der hl. Margarethe stand, die als Filialkirche von Monta­baur bezeichnet wird, darf man ebenfalls für diese Zeit mit einem Friedhof rechnen.

- Fortsetzung folgt -

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