Ausgabe 
1.7.1966
 
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mehr als dreizehnjährige segensreiche Arbeit des Elternbei rats zum Wohle der Kinder hin und daß es gelte, die 1953 be­gonnene Tätigkeit fortzuführen.

Die' Anwesenheit von Vertretern der christlichen Konfessionen und Verwaltung wertete er als dankenswerten Beweis*für die Anteilnahme an der Arbeit des Elternbeirats, die auch in Zu­kunft Hand in Hand mit diesen kirchlichen und öffentlichen Institutionen vollbracht werde. Eine umfangreiche Tagesord­nung ließ die Teilnehmer bis in die Nachtstunden hinein dis­kutieren und beraten. Eingangs referierte der Schulleiter über die Aufgaben des Elternbeirats, die in einem entsprechenden Landesgesetz genau festgelegt sind. Ein besonderer Punkt der Tagesordnung war die mögliche Einrichtung einer Sonderschule für die Kreisstadt, ein Plan, der wegen seiner Notwendigkeit und Dringlichkeit in absehbarer Zeit möglich werden kann. Zunächst soll seitens der Schule festgestellt werden, wie hoch der Prozentsatz der in die Sonderschule aufzunehmenden Kin­der sein wird. Dann sollen weitere Schritte in die Wege ge­leitet werden.

Breiten Raum nahm der Punkt "Sexualaufklärung unserer Kin­der" in Anspruch. In guter Erinnerung ist noch die im Frühjahr 1963veranstaltete Vortragsreihe mit Dr. Croneberg, Weil- münster, die damals an Vortragsabenden mehr als 1700 Eltern als Zuhörer verzeichnete.

Die Diskussion dieses Themas ergab, daß im Hinblick auf die erschreckenden Begebenheiten von Kindermorden nicht nur in Montabaur oder Langenberg die Notwendigkeit und das Bedürf­nis besteht, eine ähnliche Vortragsreihe etwa für das Frühjahr 1967 erneut ins Auge zu fassen. Die Aufklärung des Kindes sei in erster Linie Aufgabe der Eltern, denen man durch diese Vorträge Möglichkeiten und Wege aufzeigen will. Ein Aus­schuß, bestehend aus Vertretern der Ortsgeistlichkeit, der Schulleitung und des Elternbeirats wird nach den Sommerferien mit den erforderlichen Vorbereitungen beginnen.

Schließlich war der Lehrertausch innerhalb der einzelnen Klas­sen, der nach Ansicht der Eltern zu häufig vorgenommen wird, Gegenstand der Aussprache. Rektor Reusch ging auf dieses Problem mit der Erwiderung ein, daß der noch immer herrschen de Lehrermangel zunächst dafür verantwortlich zu machen sei. Keinesfalls sei Willkür, sondern echter Notstand, der zu solchen, auch für ihn unliebsamen Maßnahmen, zwinge.

Die Frage, ob innerhalb der Klassen der Schulbücherwechsel auf ein vernünftiges und für die Eltern zumutbares Maß ver­mindert werden könne, wurde für die Zukunft bejaht. Hier laben sich die Schulbehörden zu einer tragbaren Lösung ent­schlossen, die vorsieht, daß die für die einzelnen Fächer zur Auswahl stehenden Schulbücher auf jeweils drei Angebote be­schränkt bleiben. Die Einführung der Lernmittelfreiheit frei­lich würde diesen ganzen Komplex überflüssig machen.

Um die erforderliche Zusammenarbeit mit den Klassenbeiräten 2 U gewährleisten, die erstmals in diesem Jahre gewählt wurden, egte Schneider an, deren Vorsitzende zu einer Aussprache mit dem Schulelternbeirat im Herbst einzuladen. In gleicher Weise wolle man auch einen Elternteil der Kinder aus Holler and Eschelbach, die keinen Vertreter im Elternbeirat haben, ils Gast an den Beratungen einladen. Zwei Punkte der Tages­ordnung, die die Garderobeverhältnisse in der Turnhalle an ler Gelbachstraße, sowie die Sicherung des Fußgängerüber­wegs Seminarwäldchen - Sommerwiese betrafen, waren durch

das inzwischen erfolgte aktive Eingreifen von Bürgermeister Mangels gegenstandslos geworden. Die nächste Sitzung des Elternbeirats ist für September vorgesehen.

So entscmeden die Gerichte

Verursacht ein deutscher Staatsangehöriger einen Kfz-Unfall in Spanien, bei dem ein Mitfahrer, der ebenfalls deutscher Staatsangehöriger ist, verletzt wird, so kann bei der Geltend­machung von Schadensersatzansprüchen nur deutsches Recht angewendet werden."

1. Gerät ein Kfz-Führer mit seinem Wagen über den Grünstrei­fen der Autobahn hinweg auf die Gegenfahrbahn, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für sein Verschulden.

2. Dieser Nachweis kann jedoch durch den Nachweis ausgeräumt werden, daß die für das Auffahren auf den Grünstreifen ursäch­liche Schleuderbewegung des Wagens durch Berührung mit einem plötzlich und unvorhersehbar ausscherenden Lastzugan- hänger ausgelöst worden ist.

Ein Kraftfahrer handelt Verkehrs widrig, der zu einem voraus­fahrenden Kraftfahrzeug nicht den ausreichenden Sicherheits­abstand einhält, obwohl ihm dies möglich ist. Diese Regel gilt besonders im Verkehr auf der Autobahn.

2. Fährt der Kraftfahrer, der nicht einen ausreichenden Sicher­heitsabstand eingehalten hat, bei einer plötzlichen Vermin­derung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs auf dieses auf, so hat er für die daraus entstehenden Unfallfolgen grundsätzlich strafrechtlich einzustehen.

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Da* AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.

HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PRODUKTIONSLEITUNG: Marion Scheidhauer. ANZEIGENLEITUNG: E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit.

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