mehr als dreizehnjährige segensreiche Arbeit des Elternbei rats zum Wohle der Kinder hin und daß es gelte, die 1953 begonnene Tätigkeit fortzuführen.
Die' Anwesenheit von Vertretern der christlichen Konfessionen und Verwaltung wertete er als dankenswerten Beweis*für die Anteilnahme an der Arbeit des Elternbeirats, die auch in Zukunft Hand in Hand mit diesen kirchlichen und öffentlichen Institutionen vollbracht werde. Eine umfangreiche Tagesordnung ließ die Teilnehmer bis in die Nachtstunden hinein diskutieren und beraten. Eingangs referierte der Schulleiter über die Aufgaben des Elternbeirats, die in einem entsprechenden Landesgesetz genau festgelegt sind. Ein besonderer Punkt der Tagesordnung war die mögliche Einrichtung einer Sonderschule für die Kreisstadt, ein Plan, der wegen seiner Notwendigkeit und Dringlichkeit in absehbarer Zeit möglich werden kann. Zunächst soll seitens der Schule festgestellt werden, wie hoch der Prozentsatz der in die Sonderschule aufzunehmenden Kinder sein wird. Dann sollen weitere Schritte in die Wege geleitet werden.
Breiten Raum nahm der Punkt "Sexualaufklärung unserer Kinder" in Anspruch. In guter Erinnerung ist noch die im Frühjahr 1963’veranstaltete Vortragsreihe mit Dr. Croneberg, Weil- münster, die damals an Vortragsabenden mehr als 1700 Eltern als Zuhörer verzeichnete.
Die Diskussion dieses Themas ergab, daß im Hinblick auf die erschreckenden Begebenheiten von Kindermorden nicht nur in Montabaur oder Langenberg die Notwendigkeit und das Bedürfnis besteht, eine ähnliche Vortragsreihe etwa für das Frühjahr 1967 erneut ins Auge zu fassen. Die Aufklärung des Kindes sei in erster Linie Aufgabe der Eltern, denen man durch diese Vorträge Möglichkeiten und Wege aufzeigen will. Ein Ausschuß, bestehend aus Vertretern der Ortsgeistlichkeit, der Schulleitung und des Elternbeirats wird nach den Sommerferien mit den erforderlichen Vorbereitungen beginnen.
Schließlich war der Lehrertausch innerhalb der einzelnen Klassen, der nach Ansicht der Eltern zu häufig vorgenommen wird, Gegenstand der Aussprache. Rektor Reusch ging auf dieses Problem mit der Erwiderung ein, daß der noch immer herrschen de Lehrermangel zunächst dafür verantwortlich zu machen sei. Keinesfalls sei Willkür, sondern echter Notstand, der zu solchen, auch für ihn unliebsamen Maßnahmen, zwinge.
Die Frage, ob innerhalb der Klassen der Schulbücherwechsel auf ein vernünftiges und für die Eltern zumutbares Maß vermindert werden könne, wurde für die Zukunft bejaht. Hier laben sich die Schulbehörden zu einer tragbaren Lösung entschlossen, die vorsieht, daß die für die einzelnen Fächer zur Auswahl stehenden Schulbücher auf jeweils drei Angebote beschränkt bleiben. Die Einführung der Lernmittelfreiheit freilich würde diesen ganzen Komplex überflüssig machen.
Um die erforderliche Zusammenarbeit mit den Klassenbeiräten 2 U gewährleisten, die erstmals in diesem Jahre gewählt wurden, •egte Schneider an, deren Vorsitzende zu einer Aussprache mit dem Schulelternbeirat im Herbst einzuladen. In gleicher Weise wolle man auch einen Elternteil der Kinder aus Holler and Eschelbach, die keinen Vertreter im Elternbeirat haben, ils Gast an den Beratungen einladen. Zwei Punkte der Tagesordnung, die die Garderobeverhältnisse in der Turnhalle an ler Gelbachstraße, sowie die Sicherung des Fußgängerüberwegs Seminarwäldchen - Sommerwiese betrafen, waren durch
das inzwischen erfolgte aktive Eingreifen von Bürgermeister Mangels gegenstandslos geworden. Die nächste Sitzung des Elternbeirats ist für September vorgesehen.
So entscmeden die Gerichte
Verursacht ein deutscher Staatsangehöriger einen Kfz-Unfall in Spanien, bei dem ein Mitfahrer, der ebenfalls deutscher Staatsangehöriger ist, verletzt wird, so kann bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nur deutsches Recht angewendet werden."
1. Gerät ein Kfz-Führer mit seinem Wagen über den Grünstreifen der Autobahn hinweg auf die Gegenfahrbahn, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für sein Verschulden.
2. Dieser Nachweis kann jedoch durch den Nachweis ausgeräumt werden, daß die für das Auffahren auf den Grünstreifen ursächliche Schleuderbewegung des Wagens durch Berührung mit einem plötzlich und unvorhersehbar ausscherenden Lastzugan- hänger ausgelöst worden ist.
Ein Kraftfahrer handelt Verkehrs widrig, der zu einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug nicht den ausreichenden Sicherheitsabstand einhält, obwohl ihm dies möglich ist. Diese Regel gilt besonders im Verkehr auf der Autobahn.
2. Fährt der Kraftfahrer, der nicht einen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten hat, bei einer plötzlichen Verminderung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs auf dieses auf, so hat er für die daraus entstehenden Unfallfolgen grundsätzlich strafrechtlich einzustehen.
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Da* AMTLICHE BEKANNTMACHUNGSBLATT erscheint wöchentlich. Bezug: Nur an Abonnenten. Anzeigenpreisliste Nr. 2 vom 1. Okt. 1965.
HERAUSGEBER: Hans Schmid. CHEFREDAKTION: Christa Frisch. PRODUKTIONSLEITUNG: Marion Scheidhauer. ANZEIGENLEITUNG: E. Meiers. VERTRIEBSLEITUNG: R. Loth. ORGANISATION: H. Heit.
DRUCK und VERLAG: PRIMO-VERLAG HANS SCHMID, 5689 Merchweiler/Saar, Pf. 20, Telefon 06825/2822, Telex 04-44896. >236 Eschborn / Taunus, Telefon 06196 / 820C4, Telex 04-14396.
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