Ausgabe 
13.5.1966
 
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STEUERRECHT

Kurz belichtet

Verfassungswidrigkeit der Kirche nsteuer-Er - hebung.

Ein Arbeitnehmer, der keiner steuerberechtigten Kirche an­gehört, darf durch staatliches Gesetz nicht verpflichtet wer­den, Kirchensteuer nur deshalb zu zahlen, weil sein Ehegat­te einer Kirche angehört (BVerfG., Urteil vom 14.12.1965 - 1 BvL 31/62 und 1 BvL 32/62).

Fortbildungskosten als Werbungskosten.

Macht ein Stundenbuchhalter für seine berufliche Fortbildung und für die Vorbereitung der Prüfung als Steuerbevollmächtig­ter Aufwendungen, so sind diese Fortbildungskosten (Wer­bungskosten), auch wenn der Stundenbuchhalter nach der Prü­fung selbständiger Steuerbevollmächtigter werden will. (BFH-Urteil vom 10. 9,1965 - VI 152/65).

einem vorbestraften Manne mittels vergifteter Pralinen im Hollerer Wäldchen ermordet.

Ratsprotokoll vor 100 Jahren

- Fortsetzung - \ 7. Das Gesuch der Gemeinde Holler um Abgabe von 70 bis I 100 Karren Streulaub aus ihrem Gemeindewald wurde

| nachträglich genehmigt.

8. Die Entscheidung auf das Recursgesuch des Joseph Böck­ling von Eigendorf, wegen des ihm von der Gemeindebe­hörde verweigerten Antritts des angeborenen Bürgerrechts zu Eigendorf zum Zwecke der Verehelichung mit Marga­retha Schlitt von Offheim wurde wegen Unvollständig­keit der Acten auf die nächste Sitzung verschoben.

9. Das Gesuch des Gemeinderaths zu Oetzingen um Verthei- lung des wegen des stattgehabten Laubbezugs am Etat ab­zuziehenden Holzes auf die nächstfolgenden 3 Jahre wurde genehmigt.

Abbruchkosten als Werbungskosten.

Abbruchkosten eines verbrauchten Wohngebäudes sind als Werbungskosten anzusehen, wenn das Haus wegen wirtschaft­lichen oder technischen Verschleißes abgerissen und sein Rest­wert nach § 7 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes 'einkommenmindernd abgeschrieben wird. - (BFH-Urt. v. 15.10.1965 -VI 239/64).

Behandlung von Baukostenzuschüssen.

Erhält der Vermieter einen Baukostenzuschuß, so kann er wählen, ob er den Zuschuß als Mieteinnahmen versteuern und die AfA von den vollen Herstellungskosten berechnen will, oder ob er den Zuschuß als nicht zu versteuernden Ka­pitalersatz behandeln will unter entsprechender Kürzung der Herstellungskosten (BFH- Urteil vom 20. 8.1965 - VI 164/64).

Zahlung von Anliegerbeiträgen.

Die Zahlung von Anliegerbeiträgen ist ein rein persönlicher Umstand, der bei der Bewertung des Grundstücks unberück­sichtigt bleiben muß (BFH-Urteil v. 28.10.1965 - III 163/62 U).

Wird ein Mietverhältnis durch Einschreibebrief ge­kündigt, so gilt die Kündigung als zugegangen, wenn der Mieter die Annahme des Briefes verweigert.

(AG Lampertheim, 6 C 28/65).

April im Rückblick

Mit zwölf hochmodernen Leuchten wird seit Ostern das Schloß beleuchtet. In die Gesamtkosten von 14.000 DM teil­ten sich Stadt und Bezirksregierung.

Einen illustrierten Wanderführer von Montabaur und Umge­bung hat das Jugendherbergswerk aus Anlaß der.Eröffnung der neuen Jugendherberge herausgegeben. Er hat einen Um­fang von 80 Seiten und kostet 70 Pfg.

Gegen eine Auflösung des Regierungsbezirks Montabaur wandte sich die SPD im Unterwesterwaldkreis, solange keine Volksbefragung über den Anschluß des Gebietes an Hessen stattgefunden habe. Der Landtagsabgeordnete Julius Decker, CDU, spricht sich klar für den Verbleib des Regierungsbe­zirks Montabaur im Lande Rheinland-Pfalz aus.

Beim Bruch eines Wasserrohrs im Krankenhausbereich ent­stand ein Sachschaden von etwa 250. 000 DM.

Das Deutsche Rote Kreuz in Montabaur, Vorderer Rebstock, bittet wieder um Freiplätze für Berliner Ferienkinder.

Mit den Vorarbeiten zum Bau der Umgehungsstraße von Mon tabaur wurde begonnen.

Frau Oberstudiendirektorin Bewerunge, die Leiterin des Auf­baugymnasiums, trat in den Ruhestand.

Als Nachfolger für das verstorbene SPD-Ratsmitglied Joseph Grohs wurde Heinz Helm verpflichtet.

Am 21. April wurde der zwölfjährige Schüler Horst Schnee, Gartenstr. 4, unter Beihilfe eines Spielkameraden

Montabaurer Straßennamen

Alberthöhe, Albertstraße, Alleestraße, Allmannshausen,

Alois - Jäger - Platz, An der Fröschpfort, Aubachstraße, Bahnhofstraße, Biergasse, Burgstraße,

Colletstraße,

Dillstraße,

Eichendorffstraße, Elgendorfer Straße, Elisabethenstraße, Eschelbacher Straße,

Färberbachstraße, Freiherr-v. -Stein-Straße, Friedenstraße, Fritz-Bluhm-Straße, Fürstenweg,

Gartenstraße, Gelbachstraße, Gerichtsstraße, Großer Markt, Hammerweg, Herderstraße, Hermannstraße, Herzog-Adolf- Straße, Hinterer Rebstock, Hohe Straße, Hohlweg, Hospital­straße, Humbachstraße,

Ignatius - Lötschert - Straße,

Jahnstraße, Jakob - Hannappel - Straße, Josef - Kehrein - Straße,

Kaiser-Straße, Kantstraße, Karl - Siebert - Straße, Karl - Walter - Straße, Kirchstraße, Kleiner Markt, Klosterstraße, Koblenzer Straße, Kolpingstraße, Kopernikusstraße,

Lahnstraße, Limburger Straße,

Mons - Tabor - Straße,

Obere Plötzgasse, von - Orsbeck - Straße,

Paehlerstraße, Peterstorstraße, Philipp - Gehling - Straße, Promenadenweg,

Rheinstraße, Roßbergstraße,

Sauertalstraße, Schloßweg, Siegstraße, Staudter Straße, Steinweg, Tiergartenstraße,

Unksberg, Untere Plötzgasse,

Vorderer Rebstock,

Wallstraße, Waterloostraße, Weckerlingweg, Werbhausgasse, Werkstraße, Westerwaldstraße, Wiedstraße, Wirzenborner Str., Wölfchesbitzstraße.

Sinnsprüche

Was wir pflegen, gedeiht, im Guten wie im Bösen; was wir nicht pflegen, stirbt, im Guten wie im Bösen.

Setze dich nicht mit den Menschen auseinander, setze dich mit ihnen zusammen.

BEERDIGUNGSINSTITUT

Heinrich Kespe

Schlossweg

TAG UND NACHT RUF 497

ERLEDIGUNG ALLER FORMALITÄTEN AUFBAHRUNG - DEKORATION