Stadt
Montabaur
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Alle in unserem Verlag erscheinenden Mitteilungs- u. Ortsnachrichtenblätter tragen in der Gesamtheit den Haupttitel
PRIMO-NACHRICHTEN
3. JAHRGANG/56 FREITAG, den 22. APRIL 1966 NUMMER 17
RENTENZAHLUNGEN
Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat Mai 1966 an folgenden Tagen ausgezahlt: Versorgungsrenten: 27. April 1966 Versicherungsrenten: 29. April 1966
GEBURTSTAGE
IM
MAI
Name:
Vorname:
geb. am
Wohnung
Ackva
Auguste
25.5.
1891
Koblenzer Str. 16
Bamberger
Wilhelm
7.5.
1891
Allmannshausen
Daniel
Louise
30.5.
1884
Bahnhofstr. 25
geb. Buch Eschenauer
Katharina
9.5.
1872
Allmannshausen 2
geb. Schmidt Flock
Clementine
7.5.
1891
Bahnhofstr. 53
1 geb. Schmidt Franz
Friedrich
13.5.
1877
Gartenstr. 5
m Grüiiinger
Margarete
13. 5.
1874
Großer Markt 16
Igeb. Kunst «Handrick
Moritz
19.5.
1878
Herderstr. 1
1|Herz
Margarete
21.5.
1891
Steinweg 44
Janitzek
Anna
8.5.
1884
Kopernikusstr. 9
geb. Klenczar kittelmann
Johanna
31. 5.
1892
Eschelbacher Str. 21
geb. Paul Kittelmann
Martin
12.5.
1892
Eschelbacher Str. 21
. Manns
Josef
2.5.
1891
Koblenzer Str. 9
Massfeller
Willi
7.5.
1892
Koblenzer Str.
Metzler
Alois
14. 5.
1887
Koblenzer Str. 15
Schäfer
Hermann
2.5.
1890
Freiherr-vom-Stein-
Schwickert
Josef
10. 5.
1891
Straße 28
Ingn. - Lötschert-
Spitzer
Helene
20.5.
1879
Straße
Herderstr. 3
geb. Ende « Spekan
Georg
5.5.
1891
Herderstr. 7
Thome
Maria
13.5.
1888 .
Peterstorstr. 12
geb. Wurm pöbel,
Anna
26.5.
1890
Freih. -v.-Stein
geb. Breithecker Hisgen
-
Franz
3. 5.
1883
Straße 4
Sauertalstr. 2
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
'Pockenschutzimpfung 1966
Die Pockenschutzimpfung findet in Montabaur am Mittwoch, dem 4. 5.1966 in der Joseph-Kehrein-Schule - Erweiterungsbau - statt.
jDer Impftermin für die Erstimpflinge ist auf 14. 00 Uhr festgesetzt. Es werden der J ahrgang 196 5 und aus den vor- »ergehenden Jahrgängen - bis zu 3 Jahren - zurück- Kestellte Kinder geimpft. Die gesetzl, Vertreter er
halten eine Vorladung zum Impftermin ihrer Kinder. Die
Rückseite des Vordruckes ist genau zu beachten.
Sollten Eltern (gesetzl. Vertreter) eine Vorladung für ihre Kinder nicht erhalten haben, so wird gebeten, im Rathaus, Zimmer 2, - Ortspolizeibehörde -, vorzusprechen. Dort können auch evtl. Unklarheiten geklärt werden.
Die Wiederimpfung der Kinder des Jahrgangs 1954 und der Kinder, die zurückgestellt waren, erfolgt um 14.45 Uhr. Die Schüler des Staatl. Gymnasiums werden um 11. 00 Uhr im Schulgebäude geimpft. Im übrigen gelten die obigen Anweisungen.
Die Nachschau findet am Mittwoch , dem 11. Mai 19 6 6, ebenfalls in der Joseph-Kehrein-Schule bzw. im Staatl. Gymnasium zu den gleichen Seiten statt.
Alle Eltern werden gebeten, pünktlich mit ihren Kindern zu den Impfterminen zu erscheinen.
Jedes unentschuldigte Fernbleiben vom Impftermin ist strafbar. Privatimpfungen sind, wenn sie nicht vorher erfolgt und nachgewiesen sind, bis zum Impftermin zu melden. Erkrankungen, die eine Zurückstellung bis zum nächstjährigen Impftermin erforderlich machen, sind ärztlich zu bescheinigen. Die Vorlage der Zurückstellungsbescheinigung hat vor dem Impftermin zu erfolgen.
Die Vorladung ist bei dem Impftermin unbedingt vorzulegen.
Es wird gebeten, die Impfbücher zur Impfung mitzubringen.
Impflinge, die noch kein Impfbuch haben, können vor dem Impftermin ein solches bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus, Zimmer 2, erhalten.
Montabaur, den 18.4.1966
Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde Der Bürgermeister
Allgemeine Rattenbekämpfung
im Stadtgebiet Montabaur.
Gemäß § 1 der Polizeiverordnung über die Rattenbekämpfung der Bezirksregierung Montabaur vom 25.1.1962 (Staatsanzeiger Nr. 5/62) wird im Stadtgebiet Montabaur eine allgemeine Rattenbekämpfung in der Zeit vom 2. Mai 1966 bis 14. Mai 1966 angeordnet.
Zur Rattenbekämpfung sind verpflichtet:
Eigentümer, Erbbauberechtigte, Pächter, Mieter und sonstige Nutznießer aller innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen Grundstücke, sowie aller außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen bebauten Grundstücke einschl. der Lagerund Schuttabladeplätze, Gärten und Friedhöfe.
Während der Zeit vom 2. Mai bis 14. Mai 1966 sind an geeigneten Stellen in Kellern, Kellerräumen, Kellerverschlä- gen auf Böden, Speichern, in Aschen- und Abfallgruben, auf Lager- und Schuttabladeplätzen, im Altmauerwerk, Gärten und Friedhöfen, in der Nähe von Komposthaufen, in Stallungen auch Kleinviehstallungen und an Dämmen und Ufern von stehenden oder fließenden Gewässern Rattenbekämpfungsmittel auszulegen oder auszustreuen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sich auf den Grundstücken bisher Ratten gezeigt haben oder nicht.

