Ausgabe 
22.4.1966
 
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Stadt

Montabaur

111 ts

Alle in unserem Verlag erscheinenden Mitteilungs- u. Ortsnachrichtenblätter tragen in der Gesamtheit den Haupttitel

PRIMO-NACHRICHTEN

3. JAHRGANG/56 FREITAG, den 22. APRIL 1966 NUMMER 17

RENTENZAHLUNGEN

Beim Postamt Montabaur werden die Renten für den Monat Mai 1966 an folgenden Tagen ausgezahlt: Versorgungsrenten: 27. April 1966 Versicherungsrenten: 29. April 1966

GEBURTSTAGE

IM

MAI

Name:

Vorname:

geb. am

Wohnung

Ackva

Auguste

25.5.

1891

Koblenzer Str. 16

Bamberger

Wilhelm

7.5.

1891

Allmannshausen

Daniel

Louise

30.5.

1884

Bahnhofstr. 25

geb. Buch Eschenauer

Katharina

9.5.

1872

Allmannshausen 2

geb. Schmidt Flock

Clementine

7.5.

1891

Bahnhofstr. 53

1 geb. Schmidt Franz

Friedrich

13.5.

1877

Gartenstr. 5

m Grüiiinger

Margarete

13. 5.

1874

Großer Markt 16

Igeb. Kunst «Handrick

Moritz

19.5.

1878

Herderstr. 1

1|Herz

Margarete

21.5.

1891

Steinweg 44

Janitzek

Anna

8.5.

1884

Kopernikusstr. 9

geb. Klenczar kittelmann

Johanna

31. 5.

1892

Eschelbacher Str. 21

geb. Paul Kittelmann

Martin

12.5.

1892

Eschelbacher Str. 21

. Manns

Josef

2.5.

1891

Koblenzer Str. 9

Massfeller

Willi

7.5.

1892

Koblenzer Str.

Metzler

Alois

14. 5.

1887

Koblenzer Str. 15

Schäfer

Hermann

2.5.

1890

Freiherr-vom-Stein-

Schwickert

Josef

10. 5.

1891

Straße 28

Ingn. - Lötschert-

Spitzer

Helene

20.5.

1879

Straße

Herderstr. 3

geb. Ende « Spekan

Georg

5.5.

1891

Herderstr. 7

Thome

Maria

13.5.

1888 .

Peterstorstr. 12

geb. Wurm pöbel,

Anna

26.5.

1890

Freih. -v.-Stein

geb. Breithecker Hisgen

-

Franz

3. 5.

1883

Straße 4

Sauertalstr. 2

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

'Pockenschutzimpfung 1966

Die Pockenschutzimpfung findet in Montabaur am Mittwoch, dem 4. 5.1966 in der Joseph-Kehrein-Schule - Erweiterungs­bau - statt.

jDer Impftermin für die Erstimpflinge ist auf 14. 00 Uhr fest­gesetzt. Es werden der J ahrgang 196 5 und aus den vor- »ergehenden Jahrgängen - bis zu 3 Jahren - zurück- Kestellte Kinder geimpft. Die gesetzl, Vertreter er­

halten eine Vorladung zum Impftermin ihrer Kinder. Die

Rückseite des Vordruckes ist genau zu beachten.

Sollten Eltern (gesetzl. Vertreter) eine Vorladung für ihre Kinder nicht erhalten haben, so wird gebeten, im Rathaus, Zimmer 2, - Ortspolizeibehörde -, vorzusprechen. Dort können auch evtl. Unklarheiten geklärt werden.

Die Wiederimpfung der Kinder des Jahrgangs 1954 und der Kinder, die zurückgestellt waren, erfolgt um 14.45 Uhr. Die Schüler des Staatl. Gymnasiums werden um 11. 00 Uhr im Schulgebäude geimpft. Im übrigen gelten die obigen Anweisungen.

Die Nachschau findet am Mittwoch , dem 11. Mai 19 6 6, ebenfalls in der Joseph-Kehrein-Schule bzw. im Staatl. Gymnasium zu den gleichen Seiten statt.

Alle Eltern werden gebeten, pünktlich mit ihren Kindern zu den Impfterminen zu erscheinen.

Jedes unentschuldigte Fernbleiben vom Impftermin ist strafbar. Privatimpfungen sind, wenn sie nicht vorher erfolgt und nach­gewiesen sind, bis zum Impftermin zu melden. Erkrankungen, die eine Zurückstellung bis zum nächstjährigen Impftermin erforderlich machen, sind ärztlich zu bescheinigen. Die Vor­lage der Zurückstellungsbescheinigung hat vor dem Impfter­min zu erfolgen.

Die Vorladung ist bei dem Impftermin unbedingt vorzulegen.

Es wird gebeten, die Impfbücher zur Impfung mitzubringen.

Impflinge, die noch kein Impfbuch haben, können vor dem Impftermin ein solches bei der Ortspolizeibehörde, Rathaus, Zimmer 2, erhalten.

Montabaur, den 18.4.1966

Stadtverwaltung Montabaur - als Ortspolizeibehörde Der Bürgermeister

Allgemeine Rattenbekämpfung

im Stadtgebiet Montabaur.

Gemäß § 1 der Polizeiverordnung über die Rattenbekämpfung der Bezirksregierung Montabaur vom 25.1.1962 (Staatsanzei­ger Nr. 5/62) wird im Stadtgebiet Montabaur eine allge­meine Rattenbekämpfung in der Zeit vom 2. Mai 1966 bis 14. Mai 1966 angeordnet.

Zur Rattenbekämpfung sind verpflichtet:

Eigentümer, Erbbauberechtigte, Pächter, Mieter und sonstige Nutznießer aller innerhalb der geschlossenen Ortslage gele­genen Grundstücke, sowie aller außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen bebauten Grundstücke einschl. der Lager­und Schuttabladeplätze, Gärten und Friedhöfe.

Während der Zeit vom 2. Mai bis 14. Mai 1966 sind an ge­eigneten Stellen in Kellern, Kellerräumen, Kellerverschlä- gen auf Böden, Speichern, in Aschen- und Abfallgruben, auf Lager- und Schuttabladeplätzen, im Altmauerwerk, Gärten und Friedhöfen, in der Nähe von Komposthaufen, in Stallun­gen auch Kleinviehstallungen und an Dämmen und Ufern von stehenden oder fließenden Gewässern Rattenbekämpfungs­mittel auszulegen oder auszustreuen und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sich auf den Grundstücken bisher Ratten gezeigt haben oder nicht.