Akte 
Magistratsprotokolle 1893-1998
Entstehung
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Seite 11
laternen vom 1. October 1893 an wurde dem
Wenigstfordernden Mathias Braun für 129 Mark genehmigt.
Die Lieferung des Petroleums wurde dem Kaufmann Jacob
Flügel für 9 Mark pro 50 Kilo genehmigt.

Außerdem wurde das
Reinigen des Baches an der Borngasse vor der Scheune des
Müllers Quirmbach an bis an Gerlachs Haus dem Taglöhner
Johann Hammerstein für 48 Mk und der Bach am Quendelberg
von der Coblenzer Chaussee an bis zur Martelswiese dem
Taglöhner Christian Kneuber für 50 Mark genehmigt.

Auf die Eingabe des Zahntechnikers Müller bei königlicher Regierung
zu Wiesbaden wegen Befreiung von den Übungen bei der
Pflichtfeuerwehr beruft sich der Gemeinderath auf das Gesetz
vom 3. August 1882 Reg. Amtsblatt S. 235 wonach nur
Geistliche, Lehrer, Ärzte und Apotheker befreit bleiben.