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auf Antrag der Witwe des Heinrich Isbert jun. oder einer ihrer Rechtsnachfolger den seitherigen Zustand wieder herzustellen. Auf den Bericht des Forstmeisters Herrn Bender über Laufabgabe zirka 5 bis 600 Korn wurde beschlossen 3 Mark pro Korn in Anschlag zu bringen.
Wegen der Hydrantenbeschädigung am Garten des hiesigen Arrestlokales durch das Fuhrwerk resp. der Pferde Raths Witwe wurde beschlossen den Täter dahier verantwortlich zu machen.
Wegen noch nicht genehmigter Wasserleitung wurde beschlossen, anstatt 100, Einhundertdreißig Prozent im Rechnungsvoranschlag pro 1893/94 einzustellen. Desgleichen wurde der Rechnungsüberschlag des hiesigen Hospitals pro 1894/95 genehmigt.
Es wurde beschlossen den Vorplatz am Elementar- und am Schulgebäude
Wegen der Hydrantenbeschädigung am Garten des hiesigen Arrestlokales durch das Fuhrwerk resp. der Pferde Raths Witwe wurde beschlossen den Täter dahier verantwortlich zu machen.
Wegen noch nicht genehmigter Wasserleitung wurde beschlossen, anstatt 100, Einhundertdreißig Prozent im Rechnungsvoranschlag pro 1893/94 einzustellen. Desgleichen wurde der Rechnungsüberschlag des hiesigen Hospitals pro 1894/95 genehmigt.
Es wurde beschlossen den Vorplatz am Elementar- und am Schulgebäude

