Akte 
Sitzung 23. November 1995
Entstehung
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Rhein-Lahn-Kreis zu den veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 350.000 DM eine Förderung mit Zuwendung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten von 330.000 DM bewilligt. Mit dieser Baumaßnahme muß spätestens bis zum 15.12.1996 begonnen sein.

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Die Verwaltung hat daraufhin den Stadtrat informiert, im Haushaltsplan 1995 wurden Ausgaben in j Höhe von 160.000 DM veranschlagt und in den vergangenen Monaten die Ausschreibung und Ver- i gäbe der Baumaßnahme für den 1. Bauabschnitt vorbereitet. In der Westerwälder Zeitung vom j 15.03.1995 wurde über diese geförderte und beabsichtigte Baumaßnahme in der Presse berichtet; j eine Kopie des Presseauszugs ist als Anlage beigefugt. *

Überraschend hat allerdings zwischenzeitlich die im Haupt- und Finanzausschuß vorgeschlagene Vergabeentscheidung für diesen Bauabschnitt keine Mehrheit gefunden; der VerwaltungsVorschlag | wurde mit Stimmengleichheit nicht angenommen. j

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Daher ist nunmehr vom Stadtrat eine klärende Entscheidung darüber herbeizufuhren, ob der ge­plante kombinierte Fuß- und Radwanderweg unter Berücksichtigung des vorhandenen Fußweges auch so ausgebaut werden soll und ob die dafür bewilligten und in Aussicht gestellten Förderungs- 1 mittel nach dem Finanzausgieichsgesetz auch hier eingesetzt und abgerufen werden.

Denn wenn der Stadtrat der Stadt Montabaur mit Mehrheit der Meinung sein sollte, daß unter Auf- i hebung früherer Entscheidungen mit klaren Aufträgen an die Verbandsgemeindeverwaltung der : Fuß- und Radwanderweg im Gelbachtal nicht ausgebaut werden soll, muß die Verbandsgemeinde­verwaltung den Bewilligungsbescheid vom 13.12.1994 an das Straßen- und Verkehrsamt Diez zurückgeben mit der Möglichkeit, daß diese Förderungsmittel an anderer Stelle eingesetzt werden | können.

Wenn dieser Bewilligungsbescheid und der bisher gewollte Ausbau des Fuß- und Radwanderweges j nicht akzeptiert wird, und auch der Stadtrat mehrheitlich einer Auftragsvergabe nicht zustimmt. !

wird auch in den nächsten Jahren mit einer erneuten Bewilligung und Förderung dieser Ausbau- * maßnahme im Gelbachtal nicht mehr zu rechnen sein. j

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Bereits mündlich ist von der Verwaltung in den Beratungen daraufhingewiesen worden, daß auch j bei einem Nichtausbau des vorhandenen Fußweges im Gelbachtal nicht verhindert werden kann, daß Radwanderer mit Tourenrädern diesen Fußweg künftig befahren. Daher ist die Verwaltung der < Auffassung, daß ein verträgliches Miteinander der Fußgänger und der Radfahrer im Gelbachtal nur j erreicht werden kann durch einen verbessernden und verbreiternden Ausbau des vorhandenen Fuß­wanderweges. Außerdem führt diese Ausbaumaßnahme zu einer deutlichen Verbesserung der Ver- j kehrssicherheit für viele Fahrradfahrer, vor allem auch für Kinder mit Fahrrädern, abseits des Auto- Verkehrs auf der Landesstraße.

Es mag zwar nicht in Abrede zu stellen sein, daß sich Fußgänger auf dem ausgebauten kombinierten j Fuß- und Radwanderweg künftig durch unvorsichtige Radfahrer beeinträchtigt fühlen; diese Situa- i tion ist jedoch auf allen kombinierten Fuß- und Radwanderwegen (z. B. auch im Lahntal) gegeben, i sie ist auch heute bereits ohne Ausbau dieses Weges vorhanden. Weil im Unterschied zum Lahntal- i radweg keine Bitumendecke auf dem Radwanderweg aufgebracht werden soll, sondern nur eine wassergebundene Deckenoberschicht, wird zudem die Fahrgeschwindigkeit der Fahrräder auf dem !

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