Anlage Nr. 10 zur Niederschrift
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Beschlußvorlage
Drucksache Nr.
(ggf. Nachtragsvermerk)
öffentlich
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nichtöffentlich
ADl./MZ.:
rv/l 610.514 Ge/He
Datum
16.10.1995
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuß
QVU.*5
Stadtrat
Betreff
Abschluß eines neuen Treuhändervertrages über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen mit der Heimstätte Rheinland-Pfalz GmbH, Mainz
Problembeschreibung/Begrundung
Durch Beschluß des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.6.1994 wurde der bisherige Treuhändervertrages mit der GfK, Gesellschaft für Kommunalbetreuung mbH,
Bad Homburg v.d.H., gekündigt.
Da auch in Zukunft in der Stadt Montabaur weitere Sanierungs- und Emeuerungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, schlägt die Verwaltung vor, einen neuen Treuhändervertrag einzugehen. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß von der Verbandsgemeindeverwaltung diese Arbeiten mit dem vorhandenen Personal nicht abgedeckt werden können und außerdem eine Bezuschussung der Personalkosten bei der Verbandsgeme.ade nicht erfolgt. In der Sanierung werden nur Fremdkosten und die Kosten für einen Treuhänder bezuschußt.
Bei Verhandlungen mit verschiedenen Firmen (BauGrund, Bonn; Kommunalbau Rheinland- Pfalz, Mainz und der Heimstätte Rheinland-Pfalz. Mainz) hat sich gezeigt, daß die Heimstätte von ihrer Leistungsfähigkeit und auch von den Kosten her als geeigneter Bewerber für die Restabwicklung in der Sanierung anzusehen ist.
Durch Rückfragen bei Verwaltungen, wo die Heimstätte treuhänderisch als Sanierungsträger tätig ist, konnte abgeklärt werden, daß man mit der Arbeit der Heimstätte zufrieden ist.
Die Heimstätte rechnet ihre Leistungen durch eine ihren Untemehmensaufwand deckende Vergütung als Selbstkostenerstattungsbetrag ab.
Die Höhe der Vergütung wird jährlich von der Bezirksregierung Rheinhessen/Pfalz überprüft. _

