VERHULSDONK &. PARTNER CMBH VIRTSCHAFTSPRÜFUNGSCESELISCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCH AFT
/- r//«A.c
16
3estätiounosvermerk
Da nacn dem aDschließenden ErgeDms unserer Prüfung zum 31. Dezember 1994. deren Umfang aus den Erläuterungen im Hauptteil unseres Prüfungsberichtes, dem Benchtsanhang und den Anlagen ersichtlich ist, keine Einwendungen zu erheDen sind, erteilen wir der Stadtentwicklung Montabaur GmoH. Montabaur, den nacnfolgenden Bestätigungsvermerk:
"Die Buchführung und der Jahresabschluß entsbrechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den gesetzlichen Vorschriften und dem Gesellschaftsvertrag. Der Jahresabschluß vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericnt steht im Einklang mit dem Jahresabschluß.“
Koblenz, den 6. Oktober 1995
2 ff ' •
' n ^ Anwtschafts-\ %, n \
ri I PRÜFIINGS- jSp- (tSXGESEllSCHAFry
%. s v v-— f' //
Vernülsdonk & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgeseilschaft SteuerDeratungsgeseilschaft
(J —
Dipl.-Cec. Hansgünter Oberrecht Wirtscnaftsprüfer
Dipl^Volksw. Manfred Hillesheim Wirtschaftsprüfer
g vom 1995 . XI

