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Stadt MONTABAUR / Ww.
TEXT als Festsetzung zu dem Bebauungsplan " FRITZ-BLUHM-STRASSE " der Stadt MONTABAUR:
A. Bauplanunqsrechtliche Festsetzungen :
1. Art der baulichen Nutzung :
Reines Wohngebiet - WR
2. Maß der baulichen Nutzung :
a. Zahl der Vollqeschosse
I -1 Vollgeschoß mit Dachausbau,
b. Grundflächenzahl - GRZ 0,30
c. Geschoßflächenzahl - GFZ 0,60
Definition: GRZ und GFZ beziehen sich zunächst auf die Baugrundstücke
in der jetzigen Größe. Nach einer Teilung in separate Parzellen gelten GRZ und GFZ für jedes Baugrundstück gesondert.
d. Wohneinheiten (WE): Je Wohngebäude sind nur 2 Wohnungen zulässig.
3. Bauweise : Offene Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig. Doppelhäuser als
Ausnahme, - nach Absprache von zwei benachbarten Eigentümern.
4. Höhenlage der Gebäude :
1. TH - Traufhöhe max. 5,00 m über OK natürlichem Gelände in Mitte Gebäude, talseitig gemessen.
(Maßgebend für die Bemessung der Traufhöhe ist der Schnittpunkt zwischen Dachhaut und Außenwand)
2. FH - Firsthöhe max. 11,00 m über OK natürlichem Gelände in Mitte Gebäude, talseitig gemessen.
5. Vorgärten: Die vorderen , nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mit
Ausnahme der erforderlichen Zufahrten und Zugänge als Grünanlage oder Rasenfläche anzulegen und zu unterhalten.
?. Flächenversiegelung :
Private Verkehrsflächen, Stellplätze, Zugänge und Terrassen sind durchsickerungsfähig zu befestigen. Die Fahrflächen sollen Ckopflaster mit Fugen aus Filtermaterial als Belag erhalten. Wasserundurchlässige Beton-, Bitumen- und Kunststoffdecken sind nicht zulässig.
7. Regenwasserversickerung :
Das Niederschlagswasser ist auf jedem Grundstück in einer Zisterne zu sammeln und für Gartenbewässerung oder als Brauchwasser zu nutzen. Die Zistemengröße muß pro 100 m 2 Dachfläche 2,00 m 3 , mindestens jedoch 2,00 m 3 betragen. Der Abfluß des Zistemenwassers ist durch ein Abflußrohr mit Minimalquerschnitt in halber Höhe der Zisterne zu regulieren.

