VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Anlage Nr'. 2 zur Niederschrift
Beschlußvorlage
Drucksache Nr. M6UW5
(ggf. Nachtragsvermerk)
öffentlich
nichtöffentlich
Abt./Az.:
Datum
III/l 610-13 Be/no
30.10.1995
Beratunqsfolqe
Sitzunqstermin
Bau-, Haupt- und Finanzausschuß Stadt
09.11.1995
Stadtrat
23.11.1995
Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes "Poststraße”
in Montabaur-Horressen
Problembeschreibung/BegrOndung
Die bereits im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung benachrichtigten Träger öffentlicher Belange wurden auch von der Offenlage, die vom 18.09. - 18.10.1995 stattfand, durch die Übersendung entsprechender Unterlagen informiert.
Bedenken und Anregungen gingen jedoch von seiten der Träger öffentlicher Belange nicht ein.
Beratung und Beschlußfassung über die im Rahmen der Offenlage vom 18.09.- 18.10.1995 eingegangenen Bedenken und Anregungen:
Bedenken und Anregungen wurde nur von der Interessengemeinschaft der Anlieger Poststraße/Breslauer Straße entsprechend des in Kopie beigefugten Schreibens vom 09.10.1995 vorgetragen.
Die Interessengemeinschaft weist zunächst auf ihre bereits im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung mit Schreiben vom 20.04.1995 vorgetragenen Argumente hin, die in der Beschlußvorlage 172/95 bereits dargestellt wurden.
•
Darüber hinaus wird darauf aufmerksam gemacht, daß nicht nur von seiten des jetzt zur Bebauung anstehenden Grundstückes Nebgen eine erhebliche verkehrliche Belastung ausgehen könnte, sondern auch von einigen weiteren, größeren noch bebaubaren Flächen im Plangebiet, für die bisher ebenfalls noch keine Wohneinheitenbegrenzung vorgesehen wurde.
In diesem Zusammenhang wird auch nochmals auf die aus der Sicht der Alllieger ungenügende Breite der Poststraße hingewiesen, die nicht in der Lage wäre, den zusätzlichen Verkehr zu bewältigen.
- 2 -
q vom 1995 . XI

