Bei einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Umweltausschuß der Stadt Montabaur in Verbindung mit einem Waldbegang am 12.9.1995 im Stadtwald Montabaur und in der Stadthütte der Stadt Montabaur wurde der vorgelegte Forstwirtschaftsplan vorberaten.
Bei dem Waldbegang erläuterte der Revierbeamte, Herr Reifenberger, daß bei den zu besichtigenden Abteilungen Maßnahmen vorgesehen sind, die seines Erachtens nicht unbedingt durchgeführt werden müßten. Wenn diese Maßnahmen im Wirtschaftsplan 1996 gestrichen werden, können rd. 42.000,— DM eingespart werden.
Der Leiter des Forstamtes, Herr Wehr, vertrat eine andere Meinung und teilte mit, daß das Forsteinrichtungswerk diese Maßnahmen vorsehe und sie deshalb auch durchgefuhrt werden sollten.
Es handelt sich im einzelnen um folgende Bestände
1. In Abt. 76 soll ein Fichtenvoranbau mit Tanne und Buche erfolgen. Hierzu ist außerdem eine Gatterung von 0,5 ha erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 6.400,— DM
2. In Abt. 45 soll ebenfalls ein Fichtenvoranbau mit Tanne und Buche erfolgen mit einer Gatterung von 0,1 ha.. Die Kosten hierfür betragen 10.000,— DM.
3. In Abt. 43 wird auf Vorschlag des Forstamtes eine Gatterung von 5 ha vorgesehen.
Diese Gatterung kann nach Meinung von Herrn Reifenberger auf 2 ha reduziert werden. Die Einsparung dafür würde 20.000,— DM betragen.
4. In Abt. 63 ist ein Gatter vorgesehen, für das Kosten in Höhe von 5.200,— DM entstehen. Herr Reifenberger hält auch dieses Gatter nicht für dringend erforderlich.
Bei dem Waldbegang wurden die o.a. Maßnahmen und Abteilungen in Augenschein genommen. Über die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wurde kontrovers diskutiert. Die Ausschüsse faßten unterschiedliche Beschlüsse.
Der Stadtrat muß daher endgültig entscheiden und klarstellen, ob der Wirtschaftsplan in der vom Forstamt vorgelegten Form ohne oder mit entsprechenden Kürzungen in den unter Ziffer 1-4 aufgefühlten Abteilungen beschlossen und genehmigt wird.
Bei der Entscheidungsfindung im Stadtrat sollte außerdem berücksichtigt werden, daß im Zusammenhang mit dem Bau der ICE-Strecke mit der Bahn AG und der Straßenverwaltung über Ausgleichsmaßnahmen nach dem Landespflegegesetz verhandelt werden muß. Es könnten notwendige Verbesserungs- und Waldbaumaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen angeboten werden, die von diesen Planungsträgem mitfinanziert würden. Es ist daher zu empfehlen, solche Maßnahmen, die im Forsteinrichtungswerk vorgesehen sind, zeitlich hinauszuschieben und evtl, mit Finanzierungsmitteln außerhalb des Forstwirtschaftsplanes in den nächsten Jahren durchzuführen.

