Akte 
Sitzung 05. Oktober 1995
Entstehung
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1. Inhalt der Planänderung:

Aus besonderen städtebaulichen Gründen wird die Zahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB auf6 begrenzt.

Begründung:

Der Stadtrat hat im Jahre 1979 die Aufstellung des BebauungsplanesBaumberg beschlossen. Rechtskraft erlangte dieser im Jahre 1980 nach entsprechender Genehmigung und Ausfertigung durch den Bürgermeister und Bekanntmachung. Der Bebauungsplan Baumberg sieht Festsetzungen bezüglich der Geschossigkeit, der Grundflächen sowie der Geschoßflächenzahl, der Dachform und der Bauweise vor. Weiterhin wurde festgelegt, daß lediglich Einzelhäuser zulässig sein sollen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jahre 1980 kam der Stadtrat der Nachfrage nach Einfamilien-Wohnhäusem im Stadtteil Eschelbach nach. Aufgrund der seinerzeit gegebenen Baulandnachfrage sah es der Stadtrat als nicht erforderlich an, entsprechende Festsetzungen zu Begrenzung der Wohneinheiten festzulegen, da von der Nachfrage her lediglich Grundstücke für die Bebauung mit Einfamilien-Wohnhäusem gewünscht wurden.

Mittlerweile zeigt es sich, daß der Baulanddruck in der Stadt Montabaur und den Stadtteilen zunimmt. Der Stadtteil Eschelbach und insbesondere das Plangebiet wurde entsprechend der Überlegungen des Stadtrates mit Einfamilien-Wohnhäusem bebaut. Lediglich einige Baulücken sind derzeit noch vorhanden.

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Planerisches Ziel des Stadtrates ist es, die durch plangemäße Bebauung geschaffene Struktur im Planbereich auch in Zukunft beizubehalten und demgemäß Festsetzungen zu treffen, die dieses Ziel sicherstellen. Daher sieht der Rat das städtebauliche Erfordernis gegeben, die Wohneinheiten auf6 zu begrenzen.

Die Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB soll in vorliegenden städtebaulichen Situationen die Möglichkeit eröffnen, die Zahl der Wohnungen im Gebäude zu begrenzen. Die städtebauliche Notwendigkeit für eine solche Festsetzung ergibt sich aus der vorliegenden Gebietscharakteristik. Würde eine solche Begrenzung nicht vorgenommen, hätte dies eine unerwünschte Umstrukturierung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes zur Folge.

Aufgestellt:

V erbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt -

im September 1995

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