Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Beschlußvorlage
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Drucksache Nr. C tQC
(ggf. Nachtragsvermerk)"* 1 ' ^ / 7 -O
Abt./Az.:
Datum
n.7.730 (Neu/La)
28.08.1995
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuß
Stadrat
21.09.1995
05.10.1995
Betreff
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Montabaur für die Friedhöfe an der Friedensstraße und den Stadtteilen
■1-
Probtembesdneibung/Begründung
4*
Im Bestattungswesen der Stadt Montabaur werden seit 1980 für die Benutzung der Friedhöfe kostendeckende Gebühren erhoben. Die letzte Anpassung erfolgte durch die Gebührensatzung vom 30.04.1991.
Da sich insbesondere die in den Bestattungsgebühren enthaltenen Personalkostenanteile in den letzten 5 Jahren kontinuierlich erhöht haben, wird eine neue Festsetzung der Gebühren notwendig.
Aus der bisherigen Gebührensatzung ergaben sich teilweise unterschiedliche Gebühren für erbrachte Leistungen auf dem Friedhof an der Friedensstraße und den Friedhöfen in den Stadtteilen. Dies gilt nach wie vor auch für den Kostenaufwand hinsichtlich der Bestattung. Die Bestattungsgebühren müssen daher auch nach wie vor unterschiedlich berechnet werden.
Da hinsichtlich der Nutzungsgebühren die Leistungen auf allen Friedhöfen vergleichbar sind, sollte - im Gegensatz zur bisherigen Gebührensatzung - eine unterschiedliche Gebührenberechnung unterbleiben. Eine ausführliche Erläuterung über die Kostenkalkulation der Gebühren ist als Anlage beigefügt.
Bei der Beratung des Haushaltsplanes 1995 hat der Stadtrat die Verwaltung gebeten, für den Friedhof zum Zwecke der Kostenminimierung eine Organisationsuntersuchung vorzunehmen. Auf eine solche Untersuchung sollte zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden, weil mit dem Bezug des Rathauserweite- rungsbaues der Aufgabenbereich „Friedhofsverwaltung“ von der Ordnungs- und Sozialverwaltung zur Bauverwaltung verlagert wird. Aus der dann bestehenden organisatorischen Verbindung zum Bauhof der Stadt Montabaur werden Vorteile für den Personal- und Maschineneinsatz erwartet.

