VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Im Namen der Stadt Montabaur
Anlage Nr. 14 zur Niederschrift
Mittei lungs vor läge
0 öffentlich $ nichtöffentlich
Abt./Az.: Datum
Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)
III H.Ju/no 15.08.1995
no\ iM5
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuß
24.08.1995
Bericht des Bürgermeisters
Betreff
Bahn-Neubaustrecke Köln - Rhein-Main
- Stellungnahme der Stadt Montabaur im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Planfeststellungsabschnitt 72 -
Inhalt der Mitteilung
1. Das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde hat der Bezirksregierung Koblenz als Anhörungsbehörde für den Planfeststellungsabschnitt 72 die Planunterlagen zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zugeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 04.09. - 04.10.1995 bei der Verwaltung öffentlich aus.
Gleichzeitig hat die Bezirskregierung die vom Planfeststellungsabschnitt 72 betroffenen Gemeinden aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen (gerechnet ab 10.08.1995) zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen.
2. Entgegen unserer ausdrücklichen Forderung nach einer gleichzeitigen Einleitung sämtlicher Planfeststellungsabschnitte in der Verbandsgemeinde Montabaur hat die Bezirskregierung lediglich den Planfeststellungsabschnitt 72 ins Verfahren gebracht. Der Planfeststellungsabschnitt 72 beginnt am südlichen Auffahrtsast der B 255 zur BAB A 3, unterquert den „Himmelberg“ in Tunnellage und führt sodann in die Gemarkung Heiligenroth.
Das bedeutet, daß noch offen ist, wann die Planfeststellungsabschnitte 71 und 64, bei denen die Stadt Montabaur ebenfalls betroffen ist, ins Verfahren eingebracht werden.
3. Die von der Bezirksregierung gesetzte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme/Einwendungen endet am 20.09.1995. An die Ausschüsse ergeht die Frage, ob für die Erarbeitung
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I vom 1995 XI
g vom 1995 . XI

