Probl eafceschrei bung/Begröndung
Der Stadtrat hat für den betreffenden Bereich des Erschließungsgebietes bereits die Änderung des Bebauungsplanes "Himmelfeld" eingeleitet. Die Erschließung des Plangebietes wurde durch öffentlich-rechtlichen Erschließungsvertrag geregelt. Der Investor hat sich gemäß diesem Vertrag verpflichtet, die Straßen sowie die Baugrundstücke bis zur abschließenden Vermessung herzustellen.
Das Katasteramt hat nunmehr gebeten, bereits zum jetzigen Zeitpunkt zwecks frühzeitiger Bereinigung des Katasters entsprechende Straßennamen zu vergeben.
Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 22.06.1995 folgende Empfehlung abgegeben:
1. für den Straßenzug mit den Bezeichnungen A und D sollte der Straßenname "Merkurstraße"
2. für den Straßenzug mit der Bezeichnung B der Straßenname "Uranusstraße" und
3. für den Straßenzug mit der Bezeichnung C der Straßenname "Neptunstraße"
vergeben werden.
Auf den als Anlage beigefügten Lageplan wird verwiesen.
Foratoung
Erganxungioun
Nr.
Finanzielle Auswirkungen? I Ja | i Nein
Veranschlagung
im Verwaltung*- _ _ hauanait
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noch verfügbar DM
H*u*n*itssi*iia
Montabaur. 26.06.1995
(Dfr. Possel-Dölken)
// Bürgermeister

