Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Probl ewbeschrei bung/Begrflndung Zu 1.:

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro BSB, Kaiserslautern, wird vorgeschlagen, die Haupterschließungsstraße von der Heserstraße in westlicher Richtung bis zur sich in der Mitte des Plangebietes befindlichen Grünanlage auf 9,00 m Breite zu belassen. Dies insbsondere deshalb, da in diesem Teil des Plangebietes auch Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind und sich die beiden Hauptanschluß punkte über die Ruhrstraße bzw. die Heserstraße an das innerörtliche Verkehrsnetz befinden.

Im westlichen Planbereich kommt eine Reduzierung auf 7,50 m Straßenbreite in Betracht, da sich dort überwiegend Einfamilienhäuser mit höchstens zwei Hohneinheiten befinden, so daß die Belastung der Haupterschließungsstraße geringer sein wird.

Hinzu kommt, daß durch die Reduzierung der Straßenbreite auf rd. 300 m wieder mehr Hohnbauflächen geschaffen werden.

Zu 2.:

Der Planentwurf schneidet im westlichen Teil verschiedene Grundstücke an, die tlw. im und zum Teil außerhalb des Planbereiches liegen. Um die erhöhten Kosten im Rahmen des Umlegungsverfahrens für eine Sonderung und Neuvermessung zu vermeiden, wurde deshalb vom Katasteramt vorgeschlagen, die so berührten «Flurstücke mit in den Planbereich aufzunehmen und als private Grünfläche auszuweisen.

Die Eigentümer der Restflächen hätten dann die Möglichkeit, entweder diese Grünflächen an die Stadt Montabaur im Rahmen des Umlegungsverfahrens zu verkaufen oder aber in ihrem Besitz zu behalten. Gleichzeitig wäre damit auch das Problem der Anbindung der im südwestlichen Bereich befindlichen Flurstücke gelöst, die durch die Abschneidung des Heges durch den Lärmschutzwall nicht mehr erreicht werden können.

Die entsprechenden Grundstück sind in dem anliegenden Plan schraffiert darge­stellt und umfassen eine Fläche von rd. 2.000 m 2 .

Zu 3.;

Letztlich sollen die Grundstücke im südwestlichen Bereich und im nördlichen Bereich (Häldchen) aus dem Umlegungsverfahren herausgenommen werden, da für diese Flächen nach Ansicht des Umlegungsausschusses eine Neuordnung nicht erforderlich ist. Außerdem sollen diese Bereiche im Privatbesitz verbleiben.

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1

Finanzielle Auswirkungen?

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56410 Montabaur, 24. August 1995

Veranschlagung

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