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A4 S1
Beschluß
Der stadtrat von Montabaur faßt folgende Beschlüsse:
1. Der Umlegungsbeschluß gemäß $ 47 BauGB für das Umlegungsverfahren H Cnristches Weiher" vom ... wird geändert.
i Die nachfolgenden Grundstücke werden her ausgenommen:
Gemarkung und Grundbuchbezirk; Horressen Ellir. .7-1
Flurstücke Nr.: 2025/2, 2026/4, 2027/4, 2028/4 und 2029/4 flUH-g-L
Flurstücke Nr.: 2073/2 und 2073/3
Die aufgeführten Flurstücke sollen im Privatbesitz bleiben? eine Neuordnung dieser Flächen ist nach Ansicht des Umlegungsausschusses nicht erforderlich.
U
Aus der umlegungsausschußsit 2 ung vom 22.08.1995 werden noch folgende Änderungen angeregt.
a) Verringerung der Breite der Haupterschließungsstraße.
b) Ausweisung der unwirtschaftlichen Restflächen südwestlich des Schutzwalles als "private Grünflächen" (siehe Anlage).
...
XI
g vom 1995 . XI

