Landespflegerischer Planungsbeitrag gemäß § 17 LPflG für den Bebauungsplan "Poststraße", Montabaur - Horressen, Kreis Westerwald aufgestellt Februar 1995
Anhang I: Textliche Festsetzungen
1 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs. 1, Nr. 20 BauGB)
1.1 Ganzflächig versiegelnde Materialien, insbesondere Beton, Asphalt und Kunstsoffe für die Befestigung von Wegen, Zufahrten und Plätze sind im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksflächen nicht erlaubt.
1.2 Die Anwendung von pestiziden, Streusalzen und Kunstdünger ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes untersagt.
1.3 Die oberflächig anfallenden unbelasteten Regenabflüsse sind zu s amm eln und zu nutzen (Gartenbewässerung) oder auf den Grundstücken zu versickern.
1.4 Umwandlung einer Pferdekoppel gemäß Maßnahmenplan in extensive Mähwiese. Mahd zwei mal jährlich Ende Juni und September, Entfernung des Mähgutes, keine Düngung, keine Räumung des Wassergrabens in diesem Abschnitt (Förderung der seitlichen Erosion), Erhalt eines beidseits 1 m breiten Krautstreifens entlang des Grabens.
2 Festsetzungenfür das Anpflanzen von Bäumen, Sträu- chem und sonstigen Bepflanzungen (§9 Absd. 1 Nr. 25 a BauGB)
2.1 Je 300 qm der nicht überbauten Grundstücksflächenist ein Obstbaum, Hochstamm, STU 10-12 cm in einer ortstypischen Sorte zu zu pflanzen
2.2 Entlang der Parkplatzfläche Flur 3/Flurstück 74/7 sind drei Bäume 1. Ordnung (Winterlinde, Tilia cordata), Hochstamm, 3xv, STU 18-20 cm fachgerecht zu pflanzen.
3 Festsetzungen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchem und saonstigen Bepflanzugen (§9 Abs. 1 Nr. 25b, BauGB)
3.1 Der Pappelbestand nahe der Breslauerstraße ist zu erhalten.
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Hatnaana und Partner, 54410 Montabaur
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C.\WPDOKX4013HOFUVTEXT.TXT / 3 . Juli 1993

