Beschlußvorschlag
Gemäß § 47 BauGB vom 08.12.1986 i. V. m. der jeweils gültigen Landesverordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes "In Hehl" die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung "In Hehl".
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Im Osten durch die Mittelaustraße, im Norden durch die Straße In der Hehl und im Westen durch den Weg Nr* 88.
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke einbezogen:
Gemarkung: Bladernheim Grundbuchbezirk: Bladernheim
Flur 3:
Flurstücke Nr.: 50, 51/2, 52/6, 52/9, 54, 55, 77, 78, 93 und
95 tlw.
Flur 4:
Flurstücke Nr.: 34, 35, 36, 37, 38, 39/3, 39/5, 40/3, 40/5,
40/6, 41, 42 tlw., 99 tlw., 135/95 tlw und 140/87.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.

