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8.4
Umwandlung einer gemischten Baufläche in eine Wohnbaufläche in Vollzug der Bebauungspläne "Altstadt II", "Altstadt III", "Altstadt V" und "östliche Bahnhofstraße ”
Erläuterungen
Der Planänderungsbereich, der im groben das Gebiet Bahnhofstraße, Kleiner und Großer Markt, Kirch-, Elisabethen- und Hospitalstraße umfaßt, ist im FNP noch als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen. Die Stadt Montabaur hat jedoch für dieses Gebiet die genannten Bebauungspläne aufgestellt und in diesen Plangebieten als Art der baulichen Nutzung jeweils ein besonderes Wohngebiet nach § 4 a Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Gekennzeichnet sind diese bebauten Gebiete dadurch, daß sie einerseits überwiegend von einer Wohnnutzung geprägt sind, daß dort aber andererseits auch bestimmte mit der Wohnnutzung noch verträgliche andere - z.B. gewerbliche Nutzungen - vorhanden sind.
Die Bebauungspläne sollen sicherstellen, daß mit der Wohn- bzw. Einzelhandelsnutzung vertragliche Nutzungen (Vergnügungsstätten, wie Spielhallen u. dgl.) ausgeschlossen werden.
Der Baugebietstyp eines besonderen Wohngebietes ist als Unterart dem Bauflächentyp der Wohnbaufläche zugeordnet mit der Folge, daß der FNP bei einer Umwandlung entsprechend korrigiert werden muß.
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