Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Problesbeschreibong/Begründung

Die 1991 eingeleitete 5. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde zwischenzeit­lich mit den Verfahrensstufen

- der landesplanerischen Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz..

- der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB,

- des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. l BauGB und

- der öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Vor der endgültigen Annahme der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes durch den Verbandsgemeinderat und der anschließenden Vorlage bei der Baugenehmigungsbe­hörde, ist noch die .Zustimmung der betroffenen Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur nach § 67 Abs. 2 GemO einzuholen.

Die für den Bereich der Stadt Montabaur enthaltene Ausweisungen sind anliegend in Kopie dargestellt. Für den Bereich "Alter Galgen" und den Bereich "Koblenzer Straße" wurden bereits entsprechende Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Das gleiche gilt auch für die Änderung der Bebauungspläne im Bereich des Sanie- r.ungsgebietes.

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Aufgrund dessen bestehen auch keine Bedenken, der 5. Änderung des FNP der Verbandsgemeinde zuzustimmen.

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56410 Montabaur, 04. Juli 1995

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