Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
Einzelbild herunterladen

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Mitteilungsvorlage

Abt./Az.:

O öffentlich O nichtöffentlich

Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)

III/l 610.13 Be/Scho

10.08.1995 AU\ ms" tarVAwV'

Beratungsfolge

O

Sitzungstermin

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß

24.08.1995

Stadtrat

Betreff

Änderung des BebauungsplanesAltstadt II für das Grundstück Flur 44, Flurstück 252, Steinweg 34 a - Haus Lenaif -

Inhalt der Mitteilung

Am 26.04.1995 wurde durch den Stadtrat die Änderung des BebauungsplanesAltstadt II beschlossen. In der entsprechenden Beschlußvorlage war unter Punkt 1.1.2 die Zahl der Vollgeschosse auf 3 bzw. 2 zuzüglich Dachgeschoß festgelegt worden. Gleichzeitig wurde unter Ziff. 1.1.3 für den 2 Vi geschossigen Gebäudeteil eine Traufhöhe von 8,40 m, für den dreistöckiügen Gebäudeteil eine solche von 9,00 m und für den zweistöckigen Gebäudeteil g eine Traufhöhe von 7,50 m vorgeschrieben.

Diese Vorschläge basierten auf intensive Beratungen in den Ausschüssen und der vorliegenden Stellungnahme des Büros Prof. Deilmann vom 01.03.1995.

Es bestand Einigkeit darin, daß das neu zu errichtende Gebäude insbesondere im Bereich des Steinweges an die dort vorhandene historische Bebauung angepaßt werden muß. Aufgrund dessen wurde eine entsprechende Gliederung vorgesehen, die sich in den unterschiedlichen Traufhöhen niederschlug. Dort wird eine stufenweise Anpassung an die vorhandene Bebauung im Steinweg erreicht, die sich am besten in das Gesamtbild einfügt.

Diesen beschlossenen Vorgaben entspricht auch die Beschlußvorlage vom 29.06.1995 für die Ausschußsitzung vom 13.07.1995. Keinesfalls wurde eine Veränderung der im bisherigen Verfahrensgang beschlossenen Geschoßigkeit bzw. der Traufhöhe vorgenommen.

Abschließend ist noch daraufhinzuweisen, daß das Plankonzept mit Schreiben vom 18.07.1995 durch die Bezirksregierung genehmigt wurde. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Anpassung an die Höhenentwicklung der Neubebauung westlich des Steinweges, die Betonung des Gassencharakters durch das Heranrücken des Komplexes an die Bachparzelle und die Schließung der Baulücke zum Anwesen Steinweg 34 aus städtebaulicher Sicht positiv zu bewerten sind.