Akte 
Sitzung 24. August 1995
Entstehung
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Anlage Nr. 2 zur Niederschrift

VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG

MONTABAUR

Beschlußvorlage

j

MC

O öffentlich O nichtöffentlich

Abt./Az.:

Datum

III/l 610.13 Be/scho

10.08.1995 mmss

Beratungsfolge

Sitzungstennin

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß

24.08.1995

Stadtrat

Betreff

Änderung des BebauungsplanesAltstadt I für das Grundstück Flur 51, Flurstück

128/1 - Kleingarten am Wolfsturm -

Problembesch reibung/Begründung

Die Eigentümer des Nachbargrundstückes Flur 17, Furstück 3227/4, die Herren Gerd und Werner Graf, haben mit Schreiben vom 19.04.1995 ihren Antrag auf Erwerb des städtischen Grundstückes Flur 51, Flurstück 128/1 - Kleingarten am Wolfsturm - gestellt. Sie beabsichtigen, in diesem Bereich einen Parkplatz zu errichten, der sowohl ihnen als auch zumindest teilweise den Nachbarn zur Verfügung gestellt werden soll.

Der Verkauf hat zwar zur Folge, daß eine innerörtliche Grünfläche überbaut wird, jedoch kann dies durch die vorgesehenen Textfestsetzungen weitestgehend kompensiert werden.

Außerdem ist zu berücksichtigen, daß die ursprünglich vorgesehene und im Bebauungsplan festgesetzte Grünzone zwischen dem Weg zum Wolfsturm und der Biergasse nicht mehr realisierbar ist, weil mit der Bebauung des Nachbargrundstückes (Bauvorhaben Ritter) bereits eine Unterbrechung des Grünstreifens gegeben ist. Aufgrund dessen ist auf dem Flurstück 128/1 wegen der isolierten Lage eine öffentliche Grünanlage nicht mehr sinnvoll.

Insbesondere soll der Parkplatz so angelegt werden, daß die Versiegelungen durch die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien möglichst minimiert werden und außerdem eine Aufwertung des Geländes durch die Anpflanzung von 6 Bäumen sowie einerHecke erreicht w|rd .

Die Baumart wurde so ausgewählt, daß sie für die Gestaltung eines Stellplatzes, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung der Krone, verwendet werden kann. Um eine dauerhafte Sicherung der Bepflanzung vor Beschädigungen zu erreichen, ist außerdem die Anbringung von Baumschutzgittem dringend erforderlich und der Erhalt und eine evtl. Neuanpflanzung bei Zerstörung zu gewährleisten.

Letztlich ist auch beachtlich, daß durch die Schaffung von 14 Stellplätzen eine Entspannung der Parksituation im innerstädtischen Bereich herbeigeführt wird.

I'!!

b V

I vom 1995 XI

g vom 1995 . XI