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Im Namen der STADT MONTABAUR
Ergänzungsblatt Nr.
1
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22.05.1995
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1.2 Bedenken und Anregungen des Herrn Lothar Höher, Montabaur, entsprechend der Niederschrift vob 20.06.1994
Herr Höher ist Eigentümer des Grundstückes Südstraße 16, Flurstück Nr. 204. In seiner Niederschrift vom 20.06.1994 beantragte Herr Höber, die vollständige Herausnahme des Grundstückes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Diesem Antrag wurde vom Stadtrat in seiner Beschlußfassung vom 26.04.1995 in vollem Umfange Rechnung getragen.
Im Nachhinein mußte jedoch festgestellt werden, daß aus planerischer Sicht eine Inanspruchnahme der in südlicher Richtung gelegenen Grundstücksecke unumgänglich ist. Dies insbesondere deshalb, da bisher vorgesehen ist, über diesen Bereich eine fußläufige Anbindung des zukünftigen Wohngebietes an die Grünanlage zu schaffen und einen Bauplatz für eine Hausgruppe auszuweisen.
Bei einer vollständigen Herausnahme des Grundstückes aus dem Planbereich wäre es nicht mehr möglich, die vorgesehene Hausgruppe zu verwirklichen, da der zur Verfügung stehende Raum bei einer weiteren Beibehaltung des Fußweges nicht mehr ausreichend wäre.
Die geringfügige Inanspruchnahme des Grundstückes scheint auch deshalb vertretbar, da dem Eigentümer - neben einer evtl, weiteren wertmäßigen Erstattung - im westlichen Nachbarbereich seines Grundstückes eine nur wenig kleinere Fläche im Tausch angeboten werden könnte.
BeschlußVorschlag:
Den Bedenken und Anregungen des Herrn Höbers wird insoweit Rechnung getragen, daß der größte Teil des Grundstückes aus dem Bebauungsplanentwurf herausgenomraen wird und lediglich der in dem Planentwurf skizzierte Teil weiter überplant wird.
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Nr.
| vom 1995 1 XI
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