Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Probleabeschreibung/Begründung

Im Zusammenhang mit der Bodenordnung im Bereich Hospitalstraße/Biergasse wurden entlang der Biergasse Ersatzobjekte angeboten. Aus den Verhandlungen mit den Sanierungsbetroffenen ergab sich, daß eine Verständigung auf der Grundlage des gültigen Bebauungsplanes nicht möglich war. Anstelle der vorgesehenen 8,50 m Tiefenwohnbebauung wurden gewerblich nutzbare Ersatzgrundstücke gefordert mit direkt zugänglichem Keller, in dem auch die erforderlichen Kfz-Stellplätze untergebracht werden sollen. Zur Erfüllung dieser Forderungen wurde ein Konzept entwickelt, daß einerseits die wirtschaftlichen Belange der Grundstückseigen­tümer berücksichtigt und andererseits auch den städtebaulichen Erfordernissen in vollem Umfange gerecht wird.

Aufgrund dessen war es erforderlich, den Bebauungsplan "Altstadt I - Erweite­rung" zu ändern, um eine größere bebaubare Fläche zur Verfügung stellen zu können. Dementsprechend wurde die Baugrenze in Richtung Biergasse so verscho­ben, daß die zu bebauenden Flächen von bisher 8,50 m auf nunmehr 13,50 m Bautiefe angehoben werden. Diese Veränderung betrifft die gesamte Bauzeile parallel der Biergasse, während die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Altstadt I - Erweiterung" unverändert bleiben.

Durch diese Planung wird die Biergasse im vorderen Bereich räumlich auf die historischen Verhältnisse zurückgeführt (Straßenbreite von 3,20 m auf 4,00 m erweitert) und im'weiteren Verlauf auf 6,00 bis 7,00 m Breite festgelegt. Dies 'ergibt insgesamt gesehen ein altstadttypisches Straßenraumprofil von 7,00 m zu 7,00 m (Straßenbreite zu Traufe). Damit verbleibt vor den Neubauten an der Biergasse ein möglicher Pflanzstreifen von 3,00 m Breite, der mit kleinkronigen Bäumen begrünt werden kann. Die Reduzierung der bisher geplanten Vorgärten ist vertretbar, da anstelle der in der Vergangenheit vorgesehenen Wohnhäuser nun im Erdgeschoß kleinere Läden und in den Obergeschossen Büros geplant wurden.

Zwischenzeitlich konnte auch mit den Anwohnern der Biergasse eine weitestge­hende Einigung erzielt werden, da zunächst die Frage des Ausgleiches für die verloren gegangenen Gartenparzellen strittig war.

Auch die Bezirksregierung Koblenz erklärte nach einer Vorabprüfung des Plankonzeptes, daß keine grundsätzlichen Bedenken dagegen bestehen.

Da letztlich auch weder von seiten der betroffenen Bürger noch von den Trägern öffentlicher Belange Einwände gegen die Planänderung vorgebracht wurden und die Abstimmung mit den Betroffenen weitestgehend abgeschlossen ist und auch die zuständigen Ausschüsse bereits am 08.12.1994 eine abschließende Beschlußfassung empfohlen haben, kann das Verfahren mit dem Zustimmungs- und Satzungsbeschluß

fortgeführt werden.

Nr.

Finanzielle Auswirkungen ? 1 Ja_I | Nein

Veranschlagung

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noch verfügbar ON

| Ja. mit OM

56410 Montabaur, 23. Mai 1995

( Dr. Poüjsel-Dölken ) Bürgermeister