Dieses sind nach meiner Meinung Punkte, um das Gebiet nicht als Grünfläche auszuweisen, zumal unser nicht verwuchertes Teilstück (nicht bewaldet) überhaupt keinen Unterschied zum angrenzenden Terrain darstellt. Hier kann ich den Argumenten des Stadtrates nicht zustimmen und dränge auf eine Änderung des Bebauungsplanes.
Als Vorschlag zur Einbindung des Grundstücks 2073/2 könnte man über den vorhandenen Zufahrtsweg von der alten Straße nach Horressen erörtern, bzw. ein Seitenweg von der neuen Straße des Baugebietes zu ermöglichen.
Einwende seitens des Bauamtes, H. Jung, "Die Stadt investiere und die Bürger hätten ihren Vorteil", kann ich so nicht stehen lassen. Der spätere Anwohner trägt nach meiner Meinung durch Anlieger- und Umlagekosten den ohnehin größten Teil der Gesamtkosten eines zu erschließenden Baugebietes.
Sollte dieser in meinen Augen "Wildwucher" mit Altlasten existent bleiben und der Allgemeinheit als Erholungsplätzchen dienen, so bitte ich um einen entsprechenden Ausgleich.
Ich bitte Sie meine Vorschläge für die nicht bewucherten Flächen zu diskutieren und konstruktive Ergebnisse zu erzielen.
Mit freundlichen Grüßen

