Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Horressen, 31.01.95

Heinz-Dieter u. Agnes Weber Ringstraße 11 a

56410 Montabaur-Horressen Tel. 0 26 02 / 42 69

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Bebauungsgebiet "Christches Weiher" in der Gemarkung Horressen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in o.a. Bebauungsgebiet sind meine Ehefrau und ich Eigentümer der Parzellen 2028/1, 2027/1 und 2040 in Flur 7.

Nach Einsicht der ersten Offenlegung des Bebauungsplanes "Christches Weiher" legen wir hiermit Widerspruch ein und begründen wie folgt.

In den Jahren 1964 - 1985 wurden in dem ebenfalls zu unserem Besitz gehörenden Grundstück mehrere Öl- und Gaspipelines verlegt, die zwischenzeitlich zum Teil wieder stillgelegt wurden. Dadurch wurde die Parz. 2028-Flur 7 mit einer Größe von 1.594 m2 völlig entwertet, da diese Energieversorgungsleitungen diagonal im Grundstück verlegt wurden. Als Entschädigung für dieses "übergeordnete Interesse" erhielt wir DM 750,-

Im Jahre 1988 hat nun das Straßenbauamt Diez für den Bau der Westumgehung Montabaur -L 312 - 309 m2 Fläche benötigt, sodaß wir zum 2. mal Gelände im "übergeordneten Interesse" abgeben mußten.

Jetzt wurde von uns festgestellt, daß die Parzelle 2040 mit einer Größe von 1.254 m2 wieder um einige 100 m2 aus dem Baugebiet abgegrenzt werden soll. Außerdem werden bei der Umlegung 20 - 30% der Flachen sowieso von den Eigentümern einbehalten. Zu dieser Abgrenzung werden wir niemals unsere Einwilli gung geben.

Meine Nachforschungen haben ergeben, daß im Niederschriftenbuch der ehemalig selbstständigen Ortsgemeinde Horressen ein Gemeinderatsbeschluß existiert, der besagt, daß die durch die Pipenines geschädigten Eigentümer bei der Umlegung berücksichtigt werden sollen.

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