Die Pflanzenauswahl erfolgt nach der dem rechtskräftigen Bebauungsplan zugrunde liegenden Artenliste.
Anpflanzungen im Bereich der privaten Grünflächen können angerechnet werden.
Wir bitten um entsprechende Überarbeitung des Änderungsent wurfes und erneute Vorlage zur Prüfung.
Im Aufträge:
Kemper

