P rob 1 eabeschre i bung/Begründung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.05.1994 den Beschluß über den Erlaß der "Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsgebietes "ICE-Bahnhof Montabaur" gefaßt, und gleichzeitig für das Gebiet der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahine die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Aufgabe des Bebauungsplanes soll es sein, die planerischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der in der Entuicklungssatzung bereits aufgezeigten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen, die Baureifmachung von Grundstücken und die Durchführung von Erschließungsmaßnahraen zu schaffen.
Oer Geltungsbereich des in der Sitzung vom 31.05.1994 gefaßten Aufstellungsbeschlusses umfaßt das Gebiet, das - grob dargestellt - wie folgt begrenzt wird:
im Norden: von der Trasse der ICE-Neubaustrecke im Osten: von der Tonnerrestraße
im Süden: vom Grundstück des Arbeitsamtes Montabaur, den
rückwärtigen .Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Alleestraße, der Straße "Allmannshausen'VStaudter Straße (teilweise), der Hohe Straße (teilweise) und der
Uerkstraße
im Uesten: von der Eschelbacher Straße (L 313).
Im Rahmen des Gesamtaufstellungsbeschlusses soll nunmehr für einen zweiten Teilabschnitt für das Gebiet zwischen Uerkstraße und Eschelbacher Straße (Fuchs*sches Gelände) mit einer Fläche von ca. 1,52 ha ein (Teil-)Bebauungsplan erstellt werden.
Die Aufträge zur Erstellung des Bebauungsplanes bzw. des landespflegerischen Planungsbeitrages wurden an die Büros BSB, Kaiserslautern, und Hatzmann, Montabaur, vergeben.
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Montabaur, 23.05.1995
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