Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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P rob 1 eabeschre i bung/Begründung

Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.05.1994 den Beschluß über den Erlaß der "Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsgebietes "ICE-Bahnhof Montabaur" gefaßt, und gleichzei­tig für das Gebiet der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahine die Auf­stellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Aufgabe des Bebauungs­planes soll es sein, die planerischen Voraussetzungen für die Ver­wirklichung der in der Entuicklungssatzung bereits aufgezeigten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen, die Baureifmachung von Grund­stücken und die Durchführung von Erschließungsmaßnahraen zu schaffen.

Oer Geltungsbereich des in der Sitzung vom 31.05.1994 gefaßten Auf­stellungsbeschlusses umfaßt das Gebiet, das - grob dargestellt - wie folgt begrenzt wird:

im Norden: von der Trasse der ICE-Neubaustrecke im Osten: von der Tonnerrestraße

im Süden: vom Grundstück des Arbeitsamtes Montabaur, den

rückwärtigen .Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Alleestraße, der Straße "Allmannshausen'VStaudter Straße (teilweise), der Hohe Straße (teilweise) und der

Uerkstraße

im Uesten: von der Eschelbacher Straße (L 313).

Im Rahmen des Gesamtaufstellungsbeschlusses soll nunmehr für einen zweiten Teilabschnitt für das Gebiet zwischen Uerkstraße und Eschel­bacher Straße (Fuchs*sches Gelände) mit einer Fläche von ca. 1,52 ha ein (Teil-)Bebauungsplan erstellt werden.

Die Aufträge zur Erstellung des Bebauungsplanes bzw. des landespflege­rischen Planungsbeitrages wurden an die Büros BSB, Kaiserslautern, und Hatzmann, Montabaur, vergeben.

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Montabaur, 23.05.1995

Veranschlagung

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