Akte 
Sitzung 08. Juni 1995
Entstehung
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Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.05.1994 den Beschluß über den Erlaß der "Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entuicklungsgebietes "ICE-Bahnhof Montabaur" gefaßt, und gleichzei­tig für das Gebiet der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme die Auf­stellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Aufgabe des Bebauungs­planes soll es sein, die planerischen Voraussetzungen für die Ver­wirklichung der in der Entuicklungssatzung bereits aufgezeigten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen, die Baureifmachung von Grund­stücken und die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zu schaffen.

Der Geltungsbereich des in der Sitzung vom 31.05.1994 gefaßten Auf­stellungsbeschlusses umfaßt das Gebiet., das - grob dargestellt - uie folgt begrenzt wird:

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- im Norden: von der Trasse der ICE-Neubaustrecke

- im Osten: von der Tonnerrestraße

- im Süden: vom Grundstück des Arbeitsamtes Montabaur, den

rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Alleestraße, der Straße "Allmannshausen'VStaudter Straße (teilweise), der Hohe Straße (teilweise) und der

Uerkstraße

- im Westen: von der Eschelbacher Straße (L 313).

Tm Rahmen des Gesacrzaufstellungsbeschlusses soll nunmehr für einen ersten Teilabschnitt ein (Teil-)Bebauungsplan für das Gebiet west­lich der Tonnerrestraße mit der südlichen Begrenzung des Grund­stückes des Arbeitsamtes mit einer Fläche von ca. 2,2 ha erstellt werden.

Die Aufträge zur Erstellung des Bebauungsplanes bzw. des landespflegerischen Planungsbeitrages wurden an die Büros BSB, Kaiserslautern, und Brüll, Montabaur, vergeben.

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Montabaur. 22.05.1995

(Dr./ Possel-Dölken) Bürgermeister