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Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.05.1994 den Beschluß über den Erlaß der "Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entuicklungsgebietes "ICE-Bahnhof Montabaur" gefaßt, und gleichzeitig für das Gebiet der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Aufgabe des Bebauungsplanes soll es sein, die planerischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der in der Entuicklungssatzung bereits aufgezeigten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen, die Baureifmachung von Grundstücken und die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zu schaffen.
Der Geltungsbereich des in der Sitzung vom 31.05.1994 gefaßten Aufstellungsbeschlusses umfaßt das Gebiet., das - grob dargestellt - uie folgt begrenzt wird:
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- im Norden: von der Trasse der ICE-Neubaustrecke
- im Osten: von der Tonnerrestraße
- im Süden: vom Grundstück des Arbeitsamtes Montabaur, den
rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Alleestraße, der Straße "Allmannshausen'VStaudter Straße (teilweise), der Hohe Straße (teilweise) und der
Uerkstraße
- im Westen: von der Eschelbacher Straße (L 313).
Tm Rahmen des Gesacrzaufstellungsbeschlusses soll nunmehr für einen ersten Teilabschnitt ein (Teil-)Bebauungsplan für das Gebiet westlich der Tonnerrestraße mit der südlichen Begrenzung des Grundstückes des Arbeitsamtes mit einer Fläche von ca. 2,2 ha erstellt werden.
Die Aufträge zur Erstellung des Bebauungsplanes bzw. des landespflegerischen Planungsbeitrages wurden an die Büros BSB, Kaiserslautern, und Brüll, Montabaur, vergeben.
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Montabaur. 22.05.1995
(Dr./ Possel-Dölken) Bürgermeister

